Ausbürgerung

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Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch zwangsweisen Entzug oder Aberkennung. Besitzt die Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ausbürgerungen in Deutschland

[Bearbeiten] Drittes Reich

Das Dritte Reich machte Gebrauch von der Methode der Ausbürgerung, insbesondere gegen Oppositionelle und Unliebsame, z.B. (Flucht-)Juden. Rechtsgrundlage für die Ausbürgerungen war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Aufgrund dieses Gesetzes wurden 359 Ausbürgerungslisten veröffentlicht.

Prominente Opfer einer Ausbürgerung durch das Nazi-Regime sind:

[Bearbeiten] DDR

Auch die DDR griff auf das Mittel der Ausbürgerung zurück, vor allem gegen politisch Oppositionelle.

Prominente Opfer einer Ausbürgerung durch die DDR sind:

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

Aufgrund der Erfahrungen der NS-Zeit ist gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.

Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) kann es allerdings zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommen, z.B. beim nicht genehmigten Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25 I StAG) oder beim nicht genehmigten Eintritt in eine ausländische Streitkraft (§ 28 StAG). Wer eine fremde Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen erwerben will, benötigt vor Beantragung der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) nach § 25 II StAG (siehe Weblinks). Außerdem ist es z. B. möglich und zulässig, dass eine durch falsche Angaben erschlichene Einbürgerung widerrufen wird.

In der BRD erregte 2002 die „Ausbürgerung“ des wegen versuchten Polizistenmordes verurteilten deutschen Schriftstellers Peter-Paul Zahl öffentliche Aufmerksamkeit. Tatsächlich verweigerte ihm die deutsche Botschaft in Kingston (Jamaika) einen neuen Reisepass; er habe, so die Begründung, 1995 mit der Einbürgerung in Jamaika automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Die Auseinandersetzung wurde schließlich durch die Wiedereinbürgerung Zahls im November 2004 beendet.

[Bearbeiten] Ausbürgerung in der Schweiz

Von Ausbürgerung spricht man umgangssprachlich in der Schweiz, wenn einem Eingebürgerten nachträglich die Einbürgerung abgesprochen wird, weil er beim Einbürgerungsgesuch schwerwiegende Tatsachen verschwiegen hat (unwahre Angaben gemacht hat), die die Einbürgerung ausgeschlossen hätten.

[Bearbeiten] Literatur

  • Hepp, Michael (Hrsg.), Die Ausbürgerung deutscher Staatsangehöriger nach den im Reichsanzeiger veröffentlichten Listen, München 1985
  • Wolf Biermann, Die Ausbürgerung Anfang vom Ende der DDR, Berlin 2001

[Bearbeiten] Weblinks

  • Susanne Benöhr: Staatenlosigkeit - Heimatlosigkeit. Ein juristischer Exkurs, in: Barbara Johr: Reisen ins Leben. Weiterleben nach einer Kindheit in Auschwitz, Bremen 1997, S. 173-178, http://www.sblq.de/text.htm


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