Deutsches Münzgesetz

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das am 9. Juli 1873 unterzeichnete Münzgesetz (RGBl. 1873, 233–240) wurde zur ersten Währungsunion im Deutschen Reich unter Kaiser Wilhelm I. verabschiedet. In ihm wurde die Abschaffung der Landeswährungen Taler, Kreuzer etc. festgelegt. Es führte zur Einführung der Reichsgoldwährung „Mark“ am 1. Januar 1876 (RGBl. 1875, 303).

[Bearbeiten] Weblinks

 Wikisource: Münzgesetz. Vom 9. Juli 1873 – Quellen und Volltexte
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge