Deutsches Münzgesetz

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Das am 9. Juli 1873 unterzeichnete Münzgesetz (RGBl. 1873, 233–240) wurde zur ersten Währungsunion im Deutschen Reich unter Kaiser Wilhelm I. verabschiedet. In ihm wurde die Abschaffung der Landeswährungen Taler, Kreuzer etc. festgelegt. Es führte zur Einführung der Reichsgoldwährung "Mark" am 1. Januar 1876 (RGBl. 1875, 303).

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Wikisource Wikisource: Münzgesetz. Vom 9. Juli 1873 – Quellen und Volltexte
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