Diskussion:Anleihe

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Die Bezeichnung "verzinsliche Wertpapiere" ist unüblich. Die im Bank- und Börsenwesen gebräuchliche Bezeichnung ist "festverzinsliche Wertpapiere". Dabei knüpft der Begriff "festverzinslich" nicht an die unterschiedlichen Zinszahlungsmodalitäten von Obligationen, Zero-Bonds, CDs oder anderer Geldmarktpapiere an. Vielmehr ist in dem Sachverhalt der Schuldnerposition des Emittenten der gemeinsame Nenner aller festverzinslichen Wertpapiere zu sehen.

--Bert Heinz 15:15, 1. Dez 2003 (CET)


Ich habe mir vor Einstellung des Artikels auch Gedanken darüber gemacht. Aber ich habe mehrere Quellen, in denen diese Wertpapiere unter dieser Rubrik geführt werden und ich halte es auch für richtig. Du selber widersprichst dem ja nicht. (Oder ich verstehe dich falsch) Sie werden ja nun mal nicht FEST verzinst. Oder wie sollte das FEST sonst zu verstehen sein? Der gemeinsame Nenner der Schuldnerposition des Emittenten ist in dem Artikel schließlich zu Beginn genannt.
--Eckat 16:11, 1. Dez 2003 (CET)

Ich kenne eigentlich nur die Begriffe Zinspapier, Rentenpapier und Anleihe als "allgemeine" Form für verzinsliche Papiere. Von fest verzinlichen Papieren (bzw. eher Festzinsanleihen) spricht man nur, wenn der Zins tatsächlich fix ist.

Ich bin ehrlich gesagt nicht glücklich, dass Anleihe herher umdirigiert wird anstatt umgekehrt, da der Begriff Anleihe eigentlich der Normalfall ist.

-- Karlscharbert 23:54, 1. Dez 2003 (CET)

@Eckat
Begriffe sind niemals falsch oder richtig. Begriffe können nur zweckmäßig oder unzweckmäßig sein. Unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sollte man sich an den im Schrifttum üblichen Sprachgebrauch halten. Dort ist nach herrschender Meinung die Bezeichnung "festverzinsliche Wertpapiere" der Oberbegriff für Wertpapiere, deren Emittenten vertraglich vereinbarte (ergebnisunabhängige) in Betrag und Zeitpunkt festliegende Auszahlungsansprüche gegen sich akzeptieren. Ob die Papiere "fest verzinst" werden, spielt indes keine Rolle (Zero-Bonds gehören schließlich auch zu den festverzinslichen Wertpapieren, obwohl keine ("feste") Verzinsung während der Laufzeit anfällt).

@Karlscharbert
Die Namen Renten, Anleihen, Obligationen, Bonds, Schuldverschreibungen werden i. Allg. synonym für langfristige festverzinsliche Wertpapiere (> 1 Jahr) verwendet.

--Bert Heinz 00:32, 2. Dez 2003 (CET)

@ Bert Heinz

Ich stimme mit dir überein, dass man sich an die herrschende Meinung halten sollte. Und wenn du mir dies als schon fertig Studierter so überzeugt sagst, dann will ich dem ungern widersprechen. Ich persönlich halte den bisher verwendeten Begriff trotzdem "zweckmäßiger" ;-) (Danke für den Tipp), da logischer.
Zero-Bonds sind aber doch meist erst Zero-Bonds, wenn sie von den separat handelbaren Zinsscheinen losgelöst wurden und sind von daher im Ursprung auch verzinst. Oder täusche ich mich? Und da diese Papiere mit niedrigen Kursen gehandelt werden erfolgt über die Rendite auch ein Zinseffekt. --Eckat 16:11, 2. Dez 2003 (CET)

@Bert Heinz

Da bin ich nicht konform. Nur weil ein Papier eine kürzere Restlaufzeit als 1 Jahr hat, ist sie deshalb nicht weniger eine Anleihe als vorher. Eine Unterscheidung in der Begrifflichkeit kenne ich nicht. Gängig ist bei solchen Anleihen noch die Bezeichnung Geldmarktpapier. Allerdings werden Anleihen normalerweise mit längeren Laufzeiten als 1 Jahr aufgelegt. Gibt es einen eigenen Namen für "Schuldverschreibungen" kurzer Laufzeit?

@Eckat

Sollen wir einen neuen Artikel zu Zerobonds aufmachen? Ich denke besser nicht. - Bei Zerobonds wird die Verzinsung bei Emission herausgerechnet, sodass der Bond bei Endfälligkeit zu pari (also 100%) zurück bezahlt wird. Eine regelmäßige Ausschüttung gibt es nicht. Dafür steigt der Kurs kontinuierlich. Steuerlich werden Zerobonds als Finanzinovationen behandelt. Zerobonds eignen sich daher vor allem für Anleger, die ihre Zinsbesteuerung in die Zukunft verlagern wollen.

Zerobonds sind nicht mit "gestripten" Anleihen zu verwechseln, bei denen die Kupons abgeschnitten und extra verkauft werden. Es gibt gelegentlich Leute, die auf die Idee kommen, ihre Tafelpapiere gegen Cash zu einem guten Preis zu versilbern, sich aber die Kupons behalten, also einfach vorher abschneiden. Wozu das aber gut sein soll, ist mir nicht ganz klar. -- Karlscharbert 23:06, 2. Dez 2003 (CET)


@Eckat
Was Du meinst, bezeichnet man als "Kupon Stripping" und wird zur Kreation synthetischer Zero-Bonds verwendet, indem die Kuponscheine von gewöhnlichen "plain vanilla"-Bonds getrennt und separat handelbar gemacht werden.

Wenn Zero-Bonds während der Laufzeit veräußert werden, wird in der Tat ein Teil des Verkaufserlöses als Zins betrachtet und muss entsprechend versteuert werden. Aber ich denke, das führt an dieser Stelle zu weit.

Wenn ich in den nächsten Tagen dazu Zeit finde, werde ich einen Artikel zu Zero-Bonds hier veröffentlichen.

Dass Du den Begriff für logischer hältst, ändert leider nichts an dem Sachverhalt, dass die Bezeichnung "festverzinsliche Wertpapiere" sich im Schrifttum durchgesetzt hat. Das zu verifizieren wird Dir sicher nicht schwer fallen (ist also keine reine "Glaubensfrage").

@Karlscharbert
Ja, Du hast ihn bereits erwähnt: Geldmarktpapiere. Dass Papiere mit Laufzeiten unter einem Jahr keine Anleihen sind, habe ich auch nie behauptet, wie Du leicht nachlesen kannst.

--Bert Heinz 09:31, 3. Dez 2003 (CET)

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;-) Ungeachtet dessen kenne ich nach wie vor aus meiner beruflichen Praxis im Gespräch mit Bankern, Händlern und Journalisten nur die Ausdrücke Anleihe und Bond. Zwar weiß jeder, was ein verzinsliches Papier ist, aber benutzt wird diese Begrifflichkeit nicht. Bestenfalls höre ich mal Zinspapier; und Renten nimmt man in meiner Umgebung nur in Zusammenhang mit Rentenfonds und Rentenhändler in den Mund. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, in Gruppensprachen ist man stets mundfaul und benutzt möglichste kurze Begriffe. Insofern halte ich es nach wie vor für weniger glücklich, dass von Anleihe hierher verwiesen wird, und nicht umgekehrt. Da der Weg allerdings gefunden wird, sollte keine Grundsatzdiskussion um die Richtung eines Redirect stattfinden.

Beim Schreiben eines Artikels über Zerobonds helfe ich gerne mit. Soll es ein eigener Artikel werden, oder soll er hierher zu den verzinslichen Wertpapieren? Ich denke, ein eigener Artikel ist nicht die beste aller Ideen.

-- Karlscharbert 01:06, 3. Dez 2003 (CET)

Aus der Kandidatenliste[Quelltext bearbeiten]

  • pro: vollständige Darstellung. Kapitän Nemo 12:22, 3. Sep 2004 (CEST)
  • abwartend - die Ausführlichkeit reißt einen echt vom Hocker. Mir gefällt, dass der Beitrag die Fachbegriffe wirklich erklärt und sich offenbar gut in den Laien hineinversetzen kann. Fachlich kann ich den Beitrag nicht beurteilen. Drei Dinge sollten m.E. geändert werden: 1) Das Inhaltsverzeichnis kommt zu spät, die Einleitung sollte unbedingt gestrafft werden und zur Not eine Extra-Übersicht/Zusammenfassung als 1. Kapitel unter das Inhaltsverzeichnis gestellt werden, wenn sich das Wesentliche nicht in ein paar Sätzen sagen lässt. 2) Literaturliste fehlt 3) Illustrationen fehlen - es lassen sich doch z.B. sicher irgendwelche Bilder irgendwelcher alter Aktien auftreiben etc. --Lienhard Schulz 13:33, 3. Sep 2004 (CEST)
Bitte kein Bild einer Aktie einfügen, denn eine Aktie ist kein verzinsliches Wertpapier. -- Herr Klugbeisser 20:37, 3. Sep 2004 (CEST)
  • pro: sehr gut dargestellt. BS Thurner Hof 20:27, 3. Sep 2004 (CEST)
  • pro: der beweis dafür, dass man auch wertpapierhandel umfassend, detailliert und soweit ich es beurteilen kann richtig in verständlichem deutsch darstellen kann. zwei kleinigkeiten noch: im artikel tauchen details zum "geldgewinn durch handel" schon auf, bevor das erste mal erklärt wird, dass man mit den Papieren nicht nur Geld durch Zinsen, sondern eben auch durch Handel verdienen kann - das sollte vielleicht noch kurz vor die Details. und das zweite: in der einleitung steht etwas von Handelsinnovationen, die aber - als Innovationen gekennzeichnet - nicht wieder im Artikel auftauchen. Wär schön wenn die kurz erläutert würden. -- southpark 14:57, 13. Sep 2004 (CEST)
  • abwartend bis contra - Hauptkritikpunkt: Der Artikel kommt vollkommen ohne Bilder _und_ Grafiken aus. Man sollte den didaktischen Wert grafischer, farblicher Abbildungen nicht unterschätzen, zumal sie den Textfluss auflockern und den Artikel wesentlich interessanter gestalten. Vorschläge: Bild eines verz. WP; grafische Darstellung der Risiken, etc. Wovon ich auch nicht gerade entzückt war, sind die Ein-Satz-Überschriften, z.B. 2., 4.2, 4.4, 4.7, 10. usw... Sonst: Sehr ausführlich, klar gegliedert; -- Hirschi 12:58, 16. Sep 2004 (CEST)
Zu Weblinks und Graphiken - Ich habe in noch keinem einzigen Lehrbuch die Risiken graphisch dargestellt gesehen. Es ist nicht einfach, Webseiten zu finden, die sich seriös mit dem Thema auseinandersetzen. -- Herr Klugbeisser 20:49, 16. Sep 2004 (CEST)
"Nicht einfach zu finden" ist kein Argument gar keine anzugeben. Grafisch veranschaulichen könnte man es ähnlich wie bei Maslowsche Bedürfnispyramide; ok, war vielleicht nicht das ideale Beispiel - aber es fehlt ein Bild! Der Artikel mag zwar gut sein, aber (noch) keinesfalls exzellent! Weiteres K.O.-Argument sind die Ein-Satz-Überschriften - die waren schon in der Schule verpönt. Da ist mir noch etwas eingefallen: Literatur: Das Standardwerk ist zwar gut, aber es fehlt zumindest ein weiterer lesenswerter Titel, evtl. auch aus dem angloamerikanischen Raum. Bei so einem Thema finde ich dies extrem wichtig. Wie schon gesagt: Gesucht werden nicht gute sondern exzellente Artikel und formal wie auch vom Bildmaterial ist er etwas entfernt von exzellent; -- Hirschi 23:11, 17. Sep 2004 (CEST)

*pro - Bitte noch Weblinks einfügen!!--G 00:05, 15. Sep 2004 (CEST)

  • contra - Ich habe das letzte Mal nur kurz den Inhalt angesehen. Ich habe jetzt die Einleitung durchgelesen, allerdings ist der Text noch zu schwer verständlich, ich habe es etwas vereinfacht, Fehler bitte korrigieren. Der Versuch mit den Ausdrücken für festverzinsliche Wertpapiere abzuwechseln ist gut, verwirrt aber meiner Meinung nach unkundige Leser unnötig. Am Ende der Einleitung werden Innovationen erwähnt, dafür sollten kurz Beispiele gebracht werden. Zur Auflockerung des Artikels würden Bilder beitragen, beispielsweise von der Börse oder einem Papier, durch so ein Bild könnte auch leichter Verständlich werden, was Mantel oder Bogen sind. Weblinks sollten weiterhin eingefügt werden. --G 22:37, 16. Sep 2004 (CEST)
Inhaltlich sollte noch der Einfluss der Konjunktur (und der Zinsen für Bankkredite) auf die Kurse von festverzinslichen Wertpapieren erklärt werden. Der Absatz Laufzeit sollte ausformuliert und beispielsweise um die folgen für die Zinshöhe ergänzt werden. --G 14:24, 17. Sep 2004 (CEST)
  • pro Ein nicht ganz einfaches Thema, fuer den interessierten Leser aber gut aufbereitet. Bilder braucht es nicht fuer das Verstaendnis, was ein festverzinsliches Wertpapier darstellt. Risiken lassen sich nicht grafisch darstellen, das Risiko besteht nur in einer Zahlungsunfaehigkeit des Schuldners, das maximale Risiko ist der Totalverlust. Wie man das grafisch darstellen kann und gleichzeitig eine Bereicherung des Artikels sein soll ist mir schleierhaft. --Huebi 19:52, 17. Sep 2004 (CEST)
  • contra: Bin leider Laie auf dem Gebiet und die ersten Absätze hätten mir fast die Lust am Weiterlesen genommen - vielleicht sollte vor der formalen Definition noch eine eigentliche Einleitung kommen, die den Leser nicht gleich mit Fachtermini erschlägt. Desweiteren:
    • Bei der Berechnungsformel für den Wert einer Anleihe steige ich leider nicht durch (ergeben die beiden Formeln für P0 den gleichen Wert?) - auch das Beispiel erhellt die Situation nicht sonderlich.
    • Soll der letzte Satz in der Einleitung der einzige Satz zur Geschichte sein?
    • Welche Bedeutung haben die V.W. - Volumen, Anteil am Kapitalmarkt, oder irgendetwas in der Art? Ist die Bedeutung über die Jahre konstant, oder gibt es Veränderungen? Haben Konjunktur oder die Lage am Aktienmarkt einen Einfluß? -- srb 17:29, 20. Sep 2004 (CEST)
  • Dagegen: Probleme habe ich mit folgendem:
    • Ich möchte ja immer gerne strukturierende Überschriften, wenn diese aber nur zwei- oder dreizeilige Absätze überschreiben, dann kommen sie auch schon wieder ziemlich dicht.
    • Die Geschichte wird nur angedeutet. Ich könnte mich täuschen, aber sind solche Schuldscheine nicht auch der Ursprung des Papiergeldes? Wie haben sich die Arten der Schuldverschreibungen entwickelt? Seit wann werden sie auch gehandelt? Einiges davon lässt sich sicherlich noch beschreiben.
    • Bilder wären schön, da auf die Struktur mit Mantel und Bogen hingewiesen wird, könnte ein Foto bei der Vorstellung helfen.
    • Die Einleitung enthält die Erläuterung vieler Begriffe, was sich in vielen Klammern äußert. Vielleicht kann man das noch etwas besser extrahieren.
    • Die beiden Formeln für sind alles andere als gleich. Bei der ersten werden Werte deutlich größer als eins über dem Bruchstrich potenziert, bei der zweiten Werte nahe 1 unterm Bruchstrich -> die Ergebnisse weichen gigantisch stark voneinander ab. Jeder kann das ja selbst mit der 4%-Anleihe nachprüfen. Oder habe ich etwas falsch verstanden? Dann ist das aber sehr schlecht erklärt.
Fazit: Noch nicht so knackig, da sollte nochmal drübergegangen werden. Besonders der letzte Punkt wiegt schwer. -- Dishayloo [ +] 23:44, 21. Sep 2004 (CEST)
  • contra: Der Artikel sagt zu Recht, dass "die Anleihe eine sehr alte Wertpapierform ist..." Leider sagt er dann aber gar nichts zu ihrer langen Geschichte. --mmr 00:31, 23. Sep 2004 (CEST)

Diskussion aus dem Review[Quelltext bearbeiten]

Ist nur knappe auf der Kandidatenliste gescheitert und hat meines Erachtens mit etwas Arbeit das Potenzial es doch noch zu schaffen. Vielleicht findet sich ja jemand von den bisherigen Autoren. -- southpark 00:40, 24. Sep 2004 (CEST)

Meine wichtigste Kritik von der Kandidatenliste wurde bearbeitet: Die Formeln passen nun zueinander. Alle anderen von mir angesprochenen Probleme sind geblieben: Kleinstkapitel mit einzelnen Absätzen und sogar einzelnen Sätzen, fehlende Geschichte, viele Erläuterungen in Klammern in der Einleitung. Genauer ist die Kritik auf der Diskussionsseite des Artikels nachzulesen. -- Dishayloo [ +] 05:07, 7. Okt 2004 (CEST)

Industrieobligationen[Quelltext bearbeiten]

Ich hätte gerne etwas über Industrieoblagtionen gewusst, wieso schreibt darüber keiner was?

weil vielleicht keiner was wußte oder dran gedacth hat ... aber du bist herzlich eingeladen dies zu tun wenn du etwas dazu weißt oder in erfahrung gebracht hast ;) ...Sicherlich 16:01, 24. Nov 2004 (CET)

Diskussion aus den Exzellenten-Kandidaten[Quelltext bearbeiten]

  • pro: Umfangreicher Artikel mit neutralem Standpunkt Fusslkopp 18:42, 4. Nov 2004 (CET)
  • abwartend: Von der Warte des Finanzwesens her, halte ich den Text für gut. Es gibt allerdings auch andere Sichtweisen auf die Anleihe, z.B. historische. --Zahnstein 22:55, 6. Nov 2004 (CET)
  • contra umfangreich und solide ja, exzellent nein. Es soll sich um eine "sehr alte" Anlageform handeln, aber über ihre Geschichte erfährt man nix. Von einem exzellenten Artikel erwarte ich auch, dass er im ersten Abschnitt den Versuch unternimmt, Wirtschaftschinesisch allgemeinverständlich umzusetzen. Könnte man Mantel und Bogen irgendwie grafisch oder mit einem Bild erklären? Auch im weiteren alles sehr technisch, ich finds schwierig zu verstehen. --Historiograf 00:28, 5. Nov 2004 (CET)
  • ebenfalls contra, weil der Artikel hier vor kurzem abgeblitzt und bei weitem noch nicht fertig ist (ich bin einer seiner Hauptkontributoren). -- Herr Klugbeisser 02:18, 5. Nov 2004 (CET)
  1. warum wird hier über Anleihe diskutiert, bei mir erscheint es als Weiterleitung auf Verzinsliches Wertpapier die Weiterleitung exisitert schon seit 23.11.2003.

Den Zielartikel finde ich übrigens sehr ordentlich, gut strukturiert. die historische Entwicklung könnte man sicher noch einbauen, fehlt mir aber nicht wirklich für exzellent. --Wmeinhart 13:23, 10. Nov 2004 (CET)

Hier wird über Anleihen diskutiert, weil - wie im Zielartikel beschrieben - die Anleihen unter den verzinslichen Wertpapieren die weitaus höchste Bedeutung haben. -- Herr Klugbeisser 06:40, 12. Nov 2004 (CET)

contra Artikel stimmt nicht mit dem oben angegeben Begriff überein (oder wurde er verschoben)?, nicht ein Bild im Artikel, bereits in der Einleitung sind zum Verständnis notwendige Begriffe nicht erklärt, bzw. der Link rot (Mantel) Hadhuey 09:20, 12. Nov 2004 (CET)

Ich als Halblaie kann diesen Begriffsdschungel noch halbwegs unterscheiden. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass ein Volllaie (Stichwort: Oma-Test), die Bezeichnungen nach dem Studium der Artikel wirklich trennen kann.

Im Artikel zur Anleihe und zum Verzinslichen Wertpapier werden oben Synonyme aufgezählt, die weiter unten zu weiterer Erklärung verlinkt werden. Das ist einfach zu konfus. Berechtigte Frage: Sind die Begriff nun Synonyme oder nur Teilmengen? Und dann noch der Artikel zum Rentenpapier, der wohl nicht wirklich nötig ist... --Trainspotter 12:23, 3. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]


@JFKCom: Du hattest den Artikel vor ein paar Jahren so umgebaut, dass er Anleihe, Schuldverschreibung und festverzinsliches Wertpapier gleichsetzt. Frage: Wie passen zinsfreie Schuldverschreibungen und Nullkuponanleihen in dieses Schema? Z.B. unverzinste Wandelanleihen, bei denen die Risikoprämie nicht in Zinszahlungen sondern einem Optionsrecht besteht? --PM3 19:14, 16. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Ich hatte mich damals bei Rentenhändlern schlau gemacht. Das Fazit steht eigentlich unter Anleihe#Begriff. Vielleicht wäre es vorteilhaft, die Erklärung des eigenartigen Terminus „Festverzinsliches Wertpapier“ in die Intro hochzuholen? Eine Nullkuponanleihe gibt überhaupt keinen versprochenen Zins, ein Zertifikat auch nicht. Dennoch sind diese Anleihen, denn es geht nur um die Rechtsstellung des Finanztitelinhabers, nicht um einen Verzinsungsanspruch. Die extremste Abart der Anleihe ist der „Zero-Perpetual“, also eine Ewige Nullkuponanleihe. Es ist faktisch nur noch eine Anleihehülle für eine Schenkung. Jede Anleihe, die nur einen Mantel für die Wertbeteiligung an einem wie auch immer gearteten Basiswert bereitstellt (Beispiel Zertifikate), bleibt dennoch eine Anleihe, auch wenn die Hauptrisiken und -chancen des Papiers beispielsweise Aktienrisiken sind. Solche Papiere haben dann zwei sich nicht gegenseitig ausschließende Eigenschaften: Sie sind Anleihen (Manteileigenschaft) und sie sind strukturierte Produkte (durch eine derivate Komponente, die zusätzlich vereinbart ist).--JFKCom (Diskussion) 21:37, 16. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Pauschale Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Als Weblinks beim Artikel pauschal auf die Homepages des Handelsblatts und der Deutschen Börse zu verweisen, halte ich für unsinnig. Wenn schon, dann auf entsprechende Unterseiten für die (fest-)verzinslichen Wertpapiere. --Wolfgang1018 18:13, 18. Sep 2005 (CEST)

Artikel ist mangelhaft[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist zu ungenau und außerdem spricht man von FESTverzinslichen Wertpapieren!!

Wesentliche Aspekte, wie das Kupon-Stripping werden überhaupt nicht behandelt!

Kupon-Stripping/Anleihenstripping eingearbeitet, die Namensdiskussion hatten wir schon weiter oben auf dieser Seite. Priwo 15:35, 5. Feb 2006 (CET)

Abgeschlossene Lesenswert-Diskussion (gescheitert)[Quelltext bearbeiten]

Verzinsliche Wertpapiere (auch: Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond) sind auf den jeweiligen Inhaber lautende Schuldverschreibungen. Der Käufer einer Schuldverschreibung (Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (Herausgeber/Schuldner). Dieses Recht ist in einer Urkunde (Wertpapier) verbrieft. Die Urkunde besteht aus Mantel und Bogen. Der Mantel verbrieft die Forderung des Gläubigers. Der Bogen besteht aus Kupons, die zur Geltendmachung der Ertragsansprüche (z. B. Zinsen) dienen, und gegebenenfalls einem Erneuerungsschein (Talon).

  • Pro Antifaschist 666 17:11, 30. Jan 2006 (CET)
  • Pro - Hauptargument gegen den Exzellenzstatus waren damals zu kurze Kapitel und die fehlende Geschichte. Mittlerweile ist dieser Artikel ordentlich strukturiert und die fehlende Geschichte sollte (analog zu den Chemie-Artikeln) bei den Lesenswerten nicht als Contra-Argument gewertet werden. --Kapitän Nemo 17:53, 30. Jan 2006 (CET)
  • Pro Cottbus 08:17, 31. Jan 2006 (CET)
  • Kontra - sieht mir aus, wie aus dem Script meiner Erstsemstervorlesung abgeschrieben. Das muss ja nicht schlimm sein, aber die Struktur ist höchstens suboptimal, die Verlinkung müsste dringend überprüft werden (jeweils die erste Nennung verlinken, danach nicht wahllos mal ja mal nein). Dazu kommen Sätze, die ich schlicht nicht verstehe, trotz grundlegendem Wissen (Die Standardvaluta ist bei europäischen Staatsanleihen normal T+3, bei US-Staatsanleihen T+1, je nach Settlementsystem in Japan T+2 (Furukai - Furiketsu) oder T+4 (Toruku). ja, na klar, der Link auf Valuta hilft nicht wirklich. Zahlungsströme 1:1 vorhergesagt werden (aber: Floater haben teilweise unsichere Cash Flows), OK, ich ahne was gemeint ist. die Abzinsung mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz erfolgen müsste. sollte ich vermutlich wissen.) Alles in Allem für meine Klausurvorbereitung geeignet, aber sicher nicht lesenswert im Sinne unserer Kriterien --schlendrian •λ• 19:15, 1. Feb 2006 (CET)

Im Abschnitt Ausfallsrisiko steht beispielsweise "Gläubiger mit schlechter Bonität..". Muss das nicht Schuldner heissen? --Kookaburra 21:27, 20. Apr 2006 (CEST)

Ist mittlerweile bereinigt.--JFKCom (Diskussion) 13:00, 5. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Fehlerhafte Beispielrechnung[Quelltext bearbeiten]

Beim Beispiel unter "Ursachen Rolling down the yield curve-Effekt" stimmt keine einzige Berechnung, wie leicht nachzuprüfen ist. Außerdem fehlt hier eine Erläuterung, was die Zahlen bedeuten. Das Beispiel sollte entweder korrigiert oder entfernt werden.

Zu Pauschale Festlegung der Riskoklasse[Quelltext bearbeiten]

Die Behauptung, dass sich Anleihen für risikoscheue Anleger gut eignen, ist zu pauschal. Bei Emittenten mit schlechter Bonität gibt es oft erhebliche Kursschwankungen. Es besteht ein erhebliches Zinsausfallrisko. Auch die Rückzahlung ist oft ungewiss. (Totalausfall möglich)

Die Risiken sind im weiteren Verlauf der Seite gut erklärt. Daher sollte der hier bemängelte Abschnitt unter "Handel" ganz herausgenommen werden bzw. durch Verlinkung nach unten ersetzt werden. Die Gefahr ist zu groß, dass ein wenig informierter Wiki-Leser aufgrund dieses Satzes pauschal jede Anleihe für sicher hält. Und den Begriff "Mündelsicherheit" mit hineinzunehmen, würde wohl auch eher zu Irritationen führen.--Tsg404 12:57, 8. Mai 2007 (CEST)

Unternehmensanleihe[Quelltext bearbeiten]

Bei Eingabe des Suchbegriffs Unternehmensanleihe wird auf diese Seite umgeleitet. Jedoch fehlt hier die genauere Definition der Unternehmensanleihe. Dass diese i.d.R. nicht dem Eigenkapital zugeordnet wird, wer so etwas definiert o.ä. Daher habe ich Unternehmensanleihe als eigenständigen Begriff verlinkt, der aber (s.o.) dann leider zurück zu diesem Artikel führt. --Tsg404 12:50, 8. Mai 2007 (CEST)

Namensschuldverschreibungen[Quelltext bearbeiten]

In Eure Definition fallen sowohl Inhaber- als auch Namensschuldverschreibungen, die eine entsprechende Zins- und/oder Tilgungszahlung versprechen. Dann sollte auch auf den Unterschied zwischen Namens- und Inhaberpapieren eingegangen werden. LARS 12:46, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Unter Verzinsliches Wertpapier#Handel ist doch alles da, oder habe ich was übersehen? --AT talk 16:09, 13. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

moin,

eine einsatz-waise wie auch Samurai-Bond. sind die (u.a.?) evt. einarbeitbar? angedacht bei qs 1, gruß --Jan eissfeldt 19:58, 1. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

gemachtKarsten11 21:11, 1. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

....die in der Regel zur langfristigen Kreditfinanzierung dienen.[Quelltext bearbeiten]

Zur Definition.

Wie soll ein Kredit zur Finanzierung eines Kredits dienen. Frage ich, und OMA sich? -- Quant3 03:59, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Ich würde eher meinen: "Refinanzierung eines Kredits".Karsten11 12:01, 20. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ich habe es geändert.--Genossegerd 19:08, 2. Dez. 2008 (CET)[Beantworten]

Frage zu Abschnitt Beispielbewertung / Situation 2[Quelltext bearbeiten]

Als Finanzlaie habe ich eine Frage zum Verständnis der o.g. Beispielrechnung:

Wenn der risikolose Marktzins 8%, die Laufzeit drei Jahre und das Anlageziel €115 betragen, dann muß man nur mit €115/1.08^3 = €91.29 starten. Warum sollte man die Anleihe also für die angegebenen €92.27 kaufen?

Weil du die 5% Zinsen bereits teilweise früher zurück bekommst (nach einem und nach zwei Jahren) und du diese Beträge dann anderweitig anlegen kannst, wiederum verzinst. MfG --Reckoner 16:39, 17. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

initial PRIMARY offering[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens nach ist die IPO das Initial PUBLIC offering - oder handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Dinge? (nicht signierter Beitrag von 80.254.146.84 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 24. Nov. 2009 (CET)) [Beantworten]

IPO kenne ich nur als Initial public offering. Dieses gibt es aber nur bei Aktien, wenn eine Gesellschaft erstmals ihre Aktien an die Öffentlichkeit gibt. Was hier gemeint ist, weiß ich nicht. Ich kenne als Verfahren für Anleihen freihändiger Verkauf, Bookbuilding, Tenderverfahren und über die Börse, wobei das sowohl für Fremd- als auch für Eigenemissionen geht. Außerdem Privatplatzierung. -- Marinebanker 21:16, 24. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Neujahrsanleihe[Quelltext bearbeiten]

Was für ein Finanzprodukt bitte ist eine Neujahrsanleihe? (nicht signierter Beitrag von 78.48.174.161 (Diskussion | Beiträge) 23:57, 19. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Das sind ganz normale Anleihen, deren Kupon- und Tilgungsdatum auf den Jahresbeginn fällt. --Herr Klugbeisser 20:25, 20. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Funktionen von Anleihen[Quelltext bearbeiten]

Die zeitliche Transformationsfunktion ist eine der Transformationsfunktionen des Kapitalmarktes bzw. der Finanzintermediäre. Finanzintermediäre sind die Mittler zwischen Kapitalangebot (z.B. Sparer) und Kapitalnachfrage (Kreditnehmer). Die o.g. Anleihen sind dabei nur eines der "Mittel zum Zweck", um die verschiedenen Fristen (Kreditlaufzeiten, Zinsbindungsfristen ... auszugleichen.--Hyronimus299 21:49, 17. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich bin mir nicht ganz sicher, was Du damit sagen willst. Kann es aber sein, dass Du Dich auf die Zinsbindung beziehst, der Artikel an Stelle aber auf die Kapitalbindung? -- Marinebanker 19:36, 18. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Die Weiterleitung Rentenpapier zeigt auf Verzinsliches Wertpapier. Der Artikel erklärt jedoch mit keinem Wort was nun ein Rentenpapier ist.--Christian1985 (Disk) 14:42, 15. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Habe die Einleitung angepasst – es ist ein Synonym. Gruß--JFKCom (Diskussion) 21:47, 26. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]
Danke--Christian1985 (Disk) 19:32, 27. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Christian1985 (Disk) 19:32, 27. Dez. 2015 (CET)

@Wowo2008: es gibt doch auch Wertpapiere mit unendlicher Laufzeit. sollte man die nich auch erwähnen? --DWI (Diskussion) 15:04, 19. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]

Hallo Der-Wir-Ing, das habe ich gestern mit dem Einbau der Ewigen Rente getan (Perpetuals usw.), siehe Abschnitt "Form". Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 08:58, 20. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ich hab nur im Abschnitt "Laufzeit" folgenden Satz gelesen: "Die längste Laufzeit weisen mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren Staatsanleihen auf." --DWI (Diskussion) 15:13, 20. Okt. 2015 (CEST)[Beantworten]
Ist mittlerweile behoben – Ewige Anleihen sind mit erwähnt.--JFKCom (Diskussion) 21:57, 16. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Stückzinserklärung völlig unzureichend[Quelltext bearbeiten]

1. Stückzinsen werden bei vielen Anleihen dem Käufer bei einem Kauf nur bis etwa 14 Tage vor der Zinszahlung in Rechnung gestellt; danach wird der Coupon abgetrennt und die Zinsgutschrift bekommt der Vorbesitzer (auch wenn er die Papiere dann gar nicht meht hat). Der Käufer der Anleihe erhält in diesem Falle die anteiligen Stückzinsen vom Verkäufer erstattet, bekommt aber nächsten Zinstermin dafür keine Zinsen.

2. Flat-Notiz bei Zahlungsausfall fehlt gänzlich (ab wann wird eine Anleihe "flat", also ohne Stückzinsberechnung, gehandelt)?

3. Auch wird nicht auf das Problem eingegangen, wie folgendes praktiziert wird:

Eine Zinsgutschrift wird mangels Masse des Schuldners (z.B. am 01.06.) nicht geleistet. Ein Besitzer der Anleihe verkauft die Anleihe am 15.06. an den Käufer. Am 01.07. zahlt der Schuldner die Zinsen verspätet. Wem stehen die Zinsen zu? Dem Vorbesitzer oder dem "Käufer". (nicht signierter Beitrag von 89.166.251.106 (Diskussion) 23:28, 27. Jun. 2016 (CEST))[Beantworten]

von einer juristischen Person herausgegebenes Wertpapier[Quelltext bearbeiten]

Die heutige Änderung der Definition in "von einer juristischen Person herausgegebenes Wertpapier" möchte ich in Frage stellen. Klar, in der Praxis werden das weitaus überweigend Juristische Personen sein. Müssen aber nicht. Zum einen haben wir Abgrenzungsprobleme (z.B. ist die Weltbank eine solche juristische Person), dann haben wir Unternehmen, die z.B. als Einzelkaufmann auftreten und dennoch Unternehmensanleihen herausgeben und Anleihen können natürlich auch von mehreren gemeinsam herausgelegt werden.--Karsten11 (Diskussion) 16:44, 4. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Siehe Juristische Person: Ist der von Dir angeführte Einzelkaufmann eine juristische Person oder eine natürliche Person? Hat er einen Eintrag im Handelsregister, so kann er als juristische Person eine Anleihe begeben. Vergibt er Geld als Privatperson, so wird der Kreditvertrag immer als Privatkredit und niemals als Anleihe eingestuft. Ich erkenne das Problem noch nicht; kennst Du eine konkrete Anleihe, die nachweislich von einer Privatperson begeben wurde?--JFKCom (Diskussion) 12:55, 5. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Ein Einzelunternehmen (Deutschland) ist keine juristische Person. Die Möglichkeit eine Anleihe herauszugeben ist unabhängig von dem Eintrag im Handelsregister. Und auch bei einem Konsortialgeschäft ist der Herausgeber eben nicht eine juristische Person sondern das Konsortium.--Karsten11 (Diskussion) 14:08, 5. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Hm, dann irren Gabler wie auch bondguide.de in diesem Punkt?--JFKCom (Diskussion) 21:00, 5. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Ja.--Karsten11 (Diskussion) 16:22, 6. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
In fr:Obligation (finance) wäre es dann auch falsch.--JFKCom (Diskussion) 20:26, 8. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Worin liegt der Nutzen, nach Beispielen zu suchen, wo es falsch steht? --Karsten11 (Diskussion) 15:15, 16. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
Ich hab nochmal in die Fachliteratur geschaut. Bei Bieg / Kußmaul Finanzierung 2009, steht es recht deutlich:
S. 44: "Die keine rechtliche Selbstständigkeit besitzende Einzelunternehmung..." [Fettung im Original]
S. 167: Emittenten von Schuldverschreibungen sind:
  • Unternehmungen einwandfreier Bonität wie Industrieunternehmen, ...
Die Ausgabe von Schuldverschreibungen durch Unternehmen ist in der Praxis auf Großunternehmen beschränkt, da ... [teuer und aufwendig]
@Karsten: Vielleicht findest du ja irgendwo eine Anleihe eines Einzelkaufmanns. Damit hätte sich diese Diskussion endgültig erledigt. --DWI (Diskussion) 15:46, 17. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]
In der Tat ist es in D so, dass nur Großunternehmen (wenn man von den paar Mittelstandsanleihen absieht) Anleihen ausgeben. Und diese sind typischerweise natürlich AGs. Ich hatte mal beispielhaft bei Schlecker geschaut, aber die haben wohl nur über Banken finanziert. Wir lassen das erst mal so (weil in der Praxis sicherlich völlig normal), wenn mir mal eine Ausnahme über den Weg läuft, kann ich das einbauen. Rein rechtlich fällt mir jedenfalls nix ein, was dagegen spräche.--Karsten11 (Diskussion) 16:20, 17. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Der Artikel enthält grundlegende Fehler. Ich beschränke mich auf zwei Grundbereiche:

  • 1.a) Eine Anleihe ist rechtlich gesehen nicht dasselbe wie eine Schuldverschreibung. Eine Anleihe ist eine Emission EINER VIELZAHL von (Teil-)Schuldverschreibungen, d.h. quasi der Vertrag bzgl. der gesamten Emission von Schuldverschreibungen. Siehe dazu z.B. T. Baums, A. Cahn: Die Reform des Schuldverschreibungsrechts S.5. Der Begriff wird zwar sekundär auch mit einer Schuldverschreibung gleichgesetzt, in der Einleitung und Überschrift sollte aber diese Sekundärbedeutung nicht verwendet werden, jedenfalls nicht ohne Klarstellung. 1b) Auch der Begriff Schuldverschreibung ist nicht ohne weiteres mit dem Rest gleichzusetzen. Nach § 793 BGB ist der Begriff (genauer: Inhaberschuldverschreibung) weiter gefasst - als "Papier" für eine beliebige Schuld (geschuldete Leistung). Selbst wenn man den Begriff auf Finanzen beschränkt, wird der oft mit (nur) einer Inhaberschuldverschreibung gleichgesetzt (siehe zB Grünwald, Schummer: Wertpapierrecht). D.h. der Begriff hat meherere Definitionen, das müsste alles im Artkel erklärt werden.
  • 2. Die Behauptung im Artikel der Begriff "festverzinslich" bedeute nicht feste Verzinsung, sondern was anderes, ist schlicht falsch. Da hat jemand festgestellt, dass es auch WP mit nicht fester Verzinsung gibt, die passten ihm aber nicht zur Einleitung des Artikels [oder der Quelle des Artikels] (die falsch ist), also hat er einfach erfunden, dass festverzinslich nicht "feste Verzinsung" bedeutet. Einfach nur grotesk. In diesem Zusammenhang gilt dann natürlich auch, dass der Begriff "festverzinsliches WP" natürlich nicht ohne weiteres mit einer Schuldverschreibung gleichzusetzen ist, denn feste Zinsen muss es bei Schuldverschreibungen nicht geben (nicht einmal Zinsen muss es geben, wenn man es genau nimmt). Ich bin mir zwar sicher, dass eine Schuldverschreibung irgendwo in der Literatur mit "festverzinslichen WP" gleichgesetzt wird, das ist dann aber nur eine (und zwar eine ungenaue) Definition einer Schuldverschreibung.

Ich bin gespannt, ob jd. dies alles korrigieren wird. Korrigatorderzweite (Diskussion) 12:21, 29. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]

Mit Punkt 2 liegst Du schlicht falsch, auch ein Floater ist ein festverzinsliches Wertpapier. Schau mal in entsprechende Lehrbücher --Marinebanker (Diskussion) 14:10, 31. Okt. 2017 (CET)[Beantworten]
Bei Punkt 1 ist es etwas schwieriger. Zweifellos wird auch eine ganze Emission als eine Anleihe oder Schuldverschreibung bezeichnet, und zur klaren Unterscheidung müsste jeder Einzeltitel als Teilanleihe oder Teilschuldverschreibung bezeichnet werden. Diese sprachliche Klarheit wird zwar in der Regel in den Emissionsprosekten, allerdings nicht im allgemeinen Sprachgebrauch konsequent gehandhabt. Bezüglich dieser sprachlichen Unschärfe verhalten sich die beiden synonymen Begriffe Anleihe und Schuldverschreibung völlig gleich. Und ja, es ist richtig, dass unter Inhaberschuldverschreibung im Sinne der §§793–808 des BGB beispielsweise auch Garderobenmarken fallen; das BGB beschränkt nicht auf monetär bewertete Handelsgegenstände als Leistungsversprechen. Vielleicht kann das jemand mit juristischem Hintergrund mal schärfen und ergänzen. Gruß--JFKCom (Diskussion) 21:55, 16. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

Unterschied zu Kredit?[Quelltext bearbeiten]

Warum gehören Kredite nicht zu den Anleihen bzw. was ist der Unterschied zwischen diesen? Das geht aus dem Artikel leider gar nicht hervor. --89.204.130.178 22:43, 6. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]

In der Einleitung steht zwar ...nicht dazu gehören Kredite wie Privatkredite und Schuldscheindarlehen. Gemeint ist aber wohl, dass Privatkredite nicht dazuzählen, da die kein Wertpapier sind. In Anleihe#Begriff steht aber auch Im Gegensatz zur Aktie erwirbt der Käufer einer Unternehmensanleihe keinen Anteil am Eigenkapital des Unternehmens, sondern gewährt ihm Kredit, also Fremdkapital. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 22:54, 6. Apr. 2020 (CEST)[Beantworten]