Diskussion:E-Postbrief

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Rechtssicher - was bedeutet das eigentlich?[Quelltext bearbeiten]

ePost ist rechtssicher und normale E-Mail nicht? Was soll das genau bedeuten? Ich behaupte mal, eine ordentliche geschäftliche E-Mail eines bekannten Unternehmens, die zum Beispiel die Daten aus einem Impressung als Anhang enthalten sollte, ist zu 99,9 Prozent nicht gefälscht und auch stinknormale Briefe, gedruckt auf Papier, zugestellt von der Post, sind nicht immer echt. 55 Cent für eine E-Mail, das ist wahnsinnig teuer. Einen Sinn könnte die Sache trotzdem haben, wenn Briefe von der Post gedruckt und eingetütet werden, weil dies sowohl bei der Post als auch beim Versender Kosten spart (Kunde spart sich den Druck und Einwurf im Briefkasten, Transport quer durch Deutschalnd ist nicht erforderlich, keine Briefkastentleerung und Sortierung im Postamt, schnellere Zustellung). Gibt es etwas ähnliches auch von den Konkurrenten der Post (Briefmonopol gibt es ja nicht mehr)? Diese Vorteil hat aber auch eine stinknormale E-Mail und die ist noch weit aus günstiger. --WikiDiskussion 12:07, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich denke, in den weitaus meisten Fällen kann ein normeler Brief durch eine normale E-Mail ersetzt werden. Ausnahmen sind wenige Fälle in den Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesen Fällen kann die normle Post genutzt werden. Bei elektronischer Zustellung des Brief zur Post kann noch ein wenig mit der ePost gespart werden. --WikiDiskussion 12:45, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade mal bei Schriftform nachgelesen, dass Vertragsparteien Schriftform vereinbaren können. Jetzt die spanndende Frage dazu an die Juristen bei Wikipedia: Im Kleingedruckten steht, die Kündigung erfordert Schriftform oder ist nur schriftlich möglich. Ist eine Kündigung mit ePost dann rechtswirksam? --WikiDiskussion 12:57, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich vermute mal eine eindeutige Antwort wird es nicht geben. Zunächst einmal bedeutet Schriftform tatsächlich eine handschriftliche Unterschrift, die fehlt bei ePost. Es ist daher durchaus zu erwrten, dass einige Unternehmen die Kündigung per ePost zunächst nicht anerkennen wollen. Dann müsste ein Gericht entscheiden und niemand weiß wirklich was dabei heraus käme. Was aber bedeutet dann die Aussage, ePost sei rechtssicher oder rechtsgültig?
Nach Wikipedia ist die Sache eigentlich klar. Schriftform bedeutet, dass eine handschriftliche Unterschrift vorliegt. Gefaxte Unterschriften zählen nicht als Schriftform, ePost daher auch nicht (oder?). Das würde jedenfalls für mich keinen Sinn ergeben. Natürlich können Vertragsparteien ePost als verbindlich anerkennen, aber dies für jede andere elektronische Form der Datenübertragung wie E-Mail oder ein Formular im WWW. Wesentlicher Unterschied, normale E-Mail kostet nichts! Eine SMS kostet auch weniger als eine ePost und wird meist als verbindlich anerkannt. --WikiDiskussion 13:55, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Also, ich sehe es so: ePost bedeutet, dass eine Firma oder so was Ähnliches Nachrichten elektronisch (ähnlich E-Mail) zur Post schickt. Die druckt die Briefe, steckt sie in Umschläge und stellt sie zu. Dies spart bei vielen Kunden für das eine oder andere größere Unternehmen merklich Geld und besonders auch für die Post. Der Rest ist eher sinnloses Marketing-Geschwätz. --WikiDiskussion 19:28, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Der entscheidende Satz im Artikel:

Der E-Postbrief ist aber noch nicht so rechtssicher wie De-Mail, weil er die Kriterien der qualifizierten elektronischen Signatur nicht erfüllt.

Dies bedeutet: Der E-Postbrief kann Schriftform nicht ersetzen, wenn Schriftform gesetzlich vorgeschrieben oder in den AGB vereinbart ist. Mit anderen Worten, eine ePost von Computer zu Computer hat gegenüber der normalen E-Mail gar keine Vorteile und kostet nur viel Geld. --95.222.228.77 08:59, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Also Wenn ich z.B. mit E-Post ein Briefschreibe und der Empfänger kein E-Post-Adresse hat, dann druckt die Post diesen Brief aus und schickt es wie ein Normales Brief hin. Ihr müsst mal auf deren Webseite gehen und alles durchlesen. Dann werdet ihr evtl weniger Fragen haben. -- 88.130.167.31 08:08, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Immerhin hat keine geringere Instanz als das Bundesarbeitsgericht sich kürzlich bei der Frage, ob mit einer E-Mail die Ausschlussfrist (nach BAT) gewahrt werden kann, eine E-Mail anerkannt, weil es hier nur auf die 'Textform' nicht aber 'Schriftform' angekommen ist und die Identifizierung des Absenders durch seine Signatur als ausreichend angesehen wurde (Weiteres inkl. Link zum Urteilstext in diesem Beitrag: [[1]] -- horst@kuni.org

E-Mails kann man recht einfach fälschen. Und ausgedruckte E-Mails oder am Bildschirm angezeigte erst recht. --Verbund 16:27, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
"Der E-Postbrief kann Schriftform nicht ersetzen" Das stimmt nicht. Weil ich kann zb. ein Brief handschriftlich schreiben und unterschreiben, es einscannen und per EPOST senden. EPOST ist nichts anderes als Übertragungsmöglichkeit. Schriftforme heißt dass man die viele Rechtsgeschäfte nicht mit Worten sondern auf dem Papier abschließen soll/muss. Damit man auch nachweisen kann, was man vereinbart hat. Ist doch so, oder? -- 89.246.161.203 09:08, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Schriftform ist nicht Textform. Einscannen geht zwar technisch, rechtlich aber nicht. Eine eingescannte Unterschrift gilt nicht so, wie eine "echte". Demnach gilt der ePostbrief rechtlich wohl so wie eine eMail (Textform), nicht aber wie ein eigenhändig unterschriebener(!) Brief (Schriftform). Aber ich bin kein Jurist... --Der Hâkawâti 13:32, 30. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Briefgeheimnis?[Quelltext bearbeiten]

Ja, und wie ist das mit dem Briefgeheimnis? Der Post AG liegen die Briefe doch letztlich im Klartext vor, sonst könnten sie ja nicht gedruckt werden. Ok, falls alle bei der Post vertrauenswürdig sind, kein Problem. Aber wenn nicht, wie wird kontrolliert, dass die ausgedruckten Inhalte nicht auf einer Festplatte bei der Post landen und heimlich ausgewertet werden? Also, die von der Post angepriese Verschlüsselung bringt hier doch gar nichts, denn, wie schon gesagt, spätestens beim Drucken müssen die Daten im Klartext vorliegen. Wir müssen also der Post vertrauen, dass sie die Daten nicht heimlich speichert oder sonst wohin weiterleitet - oder wie soll das ausgeschlossen werden? (nicht signierter Beitrag von WikiDiskussion (Diskussion | Beiträge) 20:02, 19. Jul 2010 (CEST))

Ok, bei ganz normalen Briefen oder gar Postkarten müssen wir auch darauf vertrauen, dass sie von der Post nicht geöffnet werden. Aber das ist nicht so problematisch. Dass die Briefe von der Post systematisch unbemerkt geöffnet, gescannt und gespeichert werden, erscheint nicht als sehr wahrscheinlich. Aber bei ePost wäre es viel leichter die Inhalte unbemerkt irgendwo zu speichern und dann systematisch zu durchsuchen. Bei der normalen E-Mail gibt es die Möglichkeit die Nachrichten zu verschlüsseln, so dass auf dem Mail-Server die Daten tatsächlich unzugänglich verschlüsselt vorliegen. Wenn die Post die Brief aber druckt, im Klartext natürlich, hilft die Verschlüsselung auch nicht weiter. --WikiDiskussion 20:39, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Das Briefgeheimnis sieht auch empfindliche Strafen für das unberechtigte Öffnen von Briefen vor. Die Sicherheit von echten Briefen ist also auch durch das Gestz geschützt.Was ist mit der ePost? --OlbersD 22:59, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ähnliches gilt allerdings auch für E-Mail durch das Fernmeldegeheimnis. Das gilt aber nicht nur für ePost. Das Problem ist dabei die Kontrolle von Verstößen. --OlbersD 23:30, 24. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Preise[Quelltext bearbeiten]

Die Preise erscheinen mir extrem hoch. Die Zustellung der vorsortierten Briefe kann kaum solch hohe Kosten verursachen. Die Leerung der Briefkästen, die Sortierung im Postamt und der Transport von Stadt zu Stadt entfällt. Das Papier inklusive Umschlägen ist auch nicht so teuer. Es stellt sich da die Frage, ob die Konkurrenten der Post nicht günstiger sind. Könnten diese nicht auch Dienstleistungen ähnlich ePost anbieten? (nicht signierter Beitrag von WikiDiskussion (Diskussion | Beiträge) 20:51, 19. Jul 2010 (CEST))

Naja du sparst dir aber den Weg zum Briefkasten. Und wenn der Empfänger kein E-Post-Adresse hat, dann druckt die Post dein Brief aus und schickt es an den Empfänger. -- 88.130.167.31 08:10, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Die Kosten sind tatsächlich ziemlich hoch. Die Deutsche Post will eben den Vorteil ausnutzen, erster im neuen Markt zu sein. Warte ein wenig und dann kommen günstigere Anbieter. --Verbund 16:36, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Was meint ihr mit "TEUER" in den 20 MB können mehr als 3 Seiten passen! Wenn ich eine Berwerbung (kommt auf die Anzahl der Beilagen an) per EPost verschicken würde, würde ich nur 55 Cent zahlen. Und normal fürde es 1,45 € kosten. Ich Spare mir die Druckkosten, Kopierkosten und den Weg zur Post. Ja es wäre nett wenn die Preise günstiger wären. Aber teuer ist es nicht. (Meine meinung) -- 89.246.161.203 08:35, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Du wirst wohl kaum deine Bewerbung als ePost verschicken. Oder brauchst du keine Bewerbungsmappe? -- 08:01, 25. Jan. 2011 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 82.82.179.140 (Diskussion) )
Och, in einigen Branchen sind als e-Mail verschickte PDF-Bewerbungen längst üblich. Die tolle, aber überflüssige Bewerbungsmappe entfällt hier ebenso. --RokerHRO 11:13, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Das ist wohl kaum der Standard-Fall. Der dürfte sein, dass ein normaler 55ct-Brief "verschickt" wird. Und da greifen all die obigen Argumente. -88.130.81.196 02:18, 7. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Vergleich mit DE-Mail[Quelltext bearbeiten]

Gerade im Abschnitt Kritik sollte ein Vergleich mit DE-Mail gezogen werden. Die Kritik klingt aktuell so, als wären manche Aspekte, wie etwa Rechtssicherheit bei DE-Mail besser (siehe dortigen Artikel). Tatsächlich hat aber doch wohl jedes derartige Produkt aktuell die gleichen Probleme und manche werden nach Verabschiedung des DE-Mail Gesetzes besser, oder nicht? Allgemein würde ich vorschlagen, diesen Artikel mit einer ähnlichen Struktur wie den DE-Mail Artikel zu entwickeln, damit der Leser direkt sehen kann, welches Produkt nun was bietet. -- 84.178.102.198 00:24, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Quellen für Kritik[Quelltext bearbeiten]

Bitte fügt Quellen für Kritikpunkte ein. Es gibt auf namhaften Nachrichtenseiten genug Kritik, die wir hier ersteinmal einarbeiten sollten. Im Rahmen des NPOV sollte nicht nur Kritk, sondern auch Lob genannt werden. Weiterhin sollte die Kritik Sektion nicht mehr als 50% des Artikels ausmachen, mir erscheint es hier so, als würde die Balance etwas verloren gehen. -- Emustrom 15:35, 25. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Also dem ersten Punkt kann ich nur Zustimmen. Bei dem zweiten Punkt ist zu beachten, dass Verhältnis von Kritik und Lob der Berichterstattung/Quellenlage entsprechen sollte. Wenn in den Quellen Lob oder Kritik überwiegt, kann das auch im Artikel sein. Zum dritten Punkt, ein Artikel sollte wenn möglich gar keinen 'Kritik' Abschnitt enthalten und die Kritik sollte in den Thematisch geordneten Abschnitten einsortiert werden. Vieleicht könnte man das bei Gelegenheit mal in Angriff nehmen, allerdings müsste man dann wahrscheinlich die Strukturierung des ganzen Artikels noch einmal überdenken.--Flegmon 18:01, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe hier ein Link von der EPost. Hier werden 4 Punkte genauer erläutert. 1. Tägliche Kontrolle des E-POSTBRIEF Eingangs, 2. Besonderheiten beim Löschen von Daten, 3. Weitergabe von Daten an Dritte, 4. Briefgeheimnis und Datenschutz beim E-POSTBRIEF. https://service.deutschepost.de/epost/faq/wie-sind-die-allgemeinen-gesch%C3%A4ftsbedingungen-zu-verstehen . Ich denke dass es für alles lesenswert ist. Vllt werden hier einige eure Fragen damit beantwortet. mfg -- 87.171.122.109 15:35, 1. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

E-Mails und Fax[Quelltext bearbeiten]

Also ich habe mich bei E-Post umgeschaut. Da steht dass man Fax kostenlos versenden kann. Und man kann andere E-Mail-Konten einbinden. Also theoretisch kann man auch E-Mails versenden und empfangen. Quelle: https://adresse-sichern.epost.de/epostbrief-kosten -- 88.130.167.31 09:08, 26. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Aber nicht an die E-Post-Adresse und dieser Aspekt wurde auch bei der Formulierung im Artikel beachtet. Dass man in die Oberfläche noch sein E-Mail-Konto einbinden kann, kann man noch ergänzen, wenn man möchte. --Verbund 16:38, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Wie genau funktioniert das?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe jetzt mal in den Artikel hereingeschaut, um zu erfahren, wie das System genau funktioniert. Das geht aus dem Artikel allerdings überhaupt nicht hervor. Könnte man das gemäss WP:OMA mal so erläutern, dass es auch Laie versteht? Braucht man einen Computer? Wird das von einem Computer zum anderen geschickt? Oder wird das ausgedruckt und dann zugestellt? Das alles bleibt unklar. Es ist ein Artikel für ohnehin schon Eingeweihte. --Nicola Verbessern statt löschen! 23:12, 27. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

es funktioniert ähnlich wie Email. Der Empfänger braucht keinen E-Post-Konto zu haben. Denn wenn der es nicht hat, dann druckt die Post dein Brief aus und schickt es normal hin. -- 89.246.196.238 10:59, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ja toll, dass Du mir das HIER erklärst. Das gehört in den Artikel unter Beschreibung! Und zwar so einfach erklärt, dass es jeder versteht. Da steht alles Mögliche, von der Werbung bis hin zu Konkurrenz-Produkten und zur Rechtssicherheit, obwohl das unter dieser Überschrift eigentlich nichts zu suchen hat.
Ich warte jetzt noch ein bißchen, dann setze ich einen QS rein. --Nicola Verbessern statt löschen! 18:29, 28. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
ICh bin kein Admin oder Autor, sondern nur der Leser wie du. Deswegen ist es nicht meine Schuld dass die Wiki oft so komplexe Texte beinhaltet =( -- 89.246.161.203 08:36, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Wie kommst Du darauf, ich sei nur "Leser"? Und in dem Moment, wo Du hier was Disk. schreibst, kannst Du es auch in den Text schreiben. Und das Problem ist nicht, dass der Text zu "komplex" ist. In der Schule würde der Lehrer an den Rand schreiben "Thema verfehlt". Das ist hier das Problem. --Nicola Verbessern statt löschen! 11:21, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Naja mit dem Autor meinte ich denjenigen der sich um diesen Artikel kümmert. Ich bin ein Leser weil ich nichts in den Artikel ändern will, weil es wird sowieso wieder gelöscht. Entdewer weil man keine Quellen hinzugefügt, Rechtschreibfehler, Inhalt nicht Enzyklopädie reif usw. Daher schreibe ich lieber in "Diskussion". Also nachmal etwas größere Erleuterung: E-Postbrief funktioniert wie eine E-Mail. Man schreibt entdewer in Textfeld, oder lädt die Daten als Anhang hoch. Im gleichen Fenster steht "Wie möchten Sie die Adressierung vornehmen?" --> "Elektronisch (mit E-POSTBRIEF Adresse)" oder "Klassisch (mit Postanschrift)" . Hier kann man auch Rechtschreiben überprüfen. Man kann auch gleich sehen was es dich kosten wird, einfach auf "Preisinformation" drücken. Bei "Zusatzleistungen" wählt man "Einschreiben, usw" und "Persönlich verschlüsselt" "Persönlich signiert". Man kann auch die Ansicht ändern, Briefansicht oder Standartansicht. Standart ist wie halt normale E-Mail Ansicht und bei Brief sieht man wie im Word eine Seite, wo deine und Empfängersadresse steht. Drunter Schreibst du halt den Text. -- 87.171.117.108 16:19, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Sorry, aber das erklärt mir überhaupt nicht das PRINZIP. Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch. --Nicola Verbessern statt löschen! 16:27, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Was ist dir denn unklar? --Komischn 16:32, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Also, unter "Beschreibung" steht doch alles Mögliche, aber nicht wie das technisch und logistisch funktioniert. Und das möchte ich gerne wissen, aber ich scheine die einzige zu sein. Wenn man diesen Artikel gelesen hat, weiss man NICHT was nun genau ein E-Postbrief ist. Ich weiß jetzt, wie man einen schreibt... aber darum gehts doch nicht. Ansonsten klingt da viel Werbung durch. --Nicola Verbessern statt löschen! 16:39, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
vllt könnte man das hier benutzen:

"Was kann der E-Postbrief? Mit dem E-POSTBRIEF steht Ihnen ein neuer Onlineservice zur Verfügung. Er verbindet die Schnelligkeit der elektronischen Kommunikation mit der Verbindlichkeit, Vertraulichkeit und Verlässlichkeit des klassischen, gedruckten Briefs. Der E-POSTBRIEF kann sowohl elektronisch als auch klassisch zugestellt werden. Damit können Sie erstmals Ihre vollständige Korrespondenz über eine elektronische Plattform abwickeln. Sie haben beim E-POSTBRIEF die Möglichkeit, auch Einschreiben bequem auf dem elektronischen Weg zu versenden. Und wenn Sie möchten, können elektronisch abgeschickte E-POSTBRIEFE sogar wie ein herkömmlicher Brief per Post versendet werden. In diesem Fall wird der E-POSTBRIEF durch die Deutsche Post ausgedruckt, kuvertiert und zugestellt.

Übrigens sind – anders als beim gewöhnlichen E-Mail-Versand – unzulässige Werbung, Spam und Viren bei E-POSTBRIEFEN nahezu ausgeschlossen." Quelle: http://www.epost.de/privatkunden/footer/service/hilfe.html#produktinformationen -- 87.171.117.108 18:13, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Das ist Werbung und erklärt mir nix, sorry. Es haben doch bisher so viele Autoren an dem Artikel mitgearbeitet, da muss doch ein Experte dabei sein, der das erklären kann. Ich sehe mich außerstande, aufgrund Hinweise Dritter sowas zu schreiben, das kann ja nur Stückwerk werden. --Nicola Verbessern statt löschen! 18:16, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Dann regestriere dich bei EPOST^^. Ist ja kostenlos (Regestrierung) und kannst jederzeit kündigen^^. Ich denke dass es der einfachste Weg wäre -- 87.171.117.108 18:57, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Solche wertlosen Stellungnahmen kannst Du Dir auch sparen. --Nicola Verbessern statt löschen! 18:59, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Wertlos? Ich kann nichts dafür dass du einfache Dinge nicht verstehst oder verstehen willst. Sorry!-- 87.171.117.108 19:31, 29. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Was genau verstehst du denn nicht, Nicola? Welche Informationen fehlen dir im Artikel? --RokerHRO 11:17, 25. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Auch wenn schon einige Wochen vergangen sind, möchte ich Nicola zur Seite stehen: Ich habe ein Epost-Konto eröffnet, weil ich es irrtümlicherweise für ein System analog De-Mail gehalten habe. Als eine Testmail, die ich von meiner primären Adresse an mein neues Konto geschickt habe, nicht ankam, habe ich die Hotline bei Epost angerufen. Seitdem weiß ich, was diese NICHT ist und was ich NICHT damit machen kann. Allerdings sehe ich weder nach dem Gespräch noch nach Lektüre dieses Eintrags auch nur den geringsten Vorteil und habe keine Ahnung, was ich mit dieser neuen Errungenschaft anfangen soll. -- Euroklaus 17:30, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Das kann nicht gehen, soll auch nicht. Steht auch im Artikel, wenn auch etwas versteckt:
Per elektronischem E-Postbrief können ausschließlich Kunden des E-Postbrief-Dienstes untereinander kommunizieren.
[…]
Obwohl die zur Nutzung des Dienstes vergebene persönliche Adresse (vorname.nachname@epost.de) wie eine herkömmliche E-Mail-Adresse aussieht, können unter dieser Adresse keine E-Mails gemäß IETF-Norm RFC 5322 empfangen werden.
Es ist also ein propriertäres, geschlossenes System. Es gibt weder eine Weiterleitung der E-Postbriefe an herkömmliche e-Mail-Adressen noch umgekehrt. (Da waren die klassichen Onlinedienste vie Compuserve und AOL in den 90ern schon weiter.) --RokerHRO 16:47, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Zum Abschnitt Kritik[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Text habe ich erneut aus dem Abschnitt Kritik gelöscht:

"Eine elektronische Mitteilung hingegen kann bereits bei einem Anfangsverdacht von Bagatelldelikten von Ermittlungsbehörden eingesehen werden. Die Post behält sich weiterhin in IV.9.3 der AGB das Recht vor, die Nachrichten bei der Herausgabe auch ohne richterliche Anordnung zu entschlüsseln. Es ist auch davon auszugehen - insbesondere auf Grund des geringen Aufwandes alle elektronischen Briefe abzufangen, was bei der Briefpost nur mit erheblichem Aufwand möglich ist -, dass der E-Postbrief öfter "eingesehen" wird."

Das ist völliger Unfug, was soll denn Ermittlungsbehörden und Bagatelldelikte bedeuten? Beides verträgt sich nicht mit dem Fernmeldegeheimnis, oder kann etwa jede E-Mail/E-Postbrief eines potentiellen Ladendiebes von der lokalen Polizei mitgelesen werden... wohl kaum. Weiterhin steht in Punkt IV.9.3 der AGB: "Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Deutsche Post AG mit dem E-POSTBRIEF zum Telekommunikationsdiensteanbieter wird und somit den speziellen gesetzlichen Vorgaben, z. B. des TKG und TKÜV, unterliegt. Folglich ist sie im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Herausgabe einer Nachricht – ggf. unverschlüsselt – vor allem an Verfassungsschutzbehörden verpflichtet." Die Herausgabe ist dabei selbstverständlich an geltendes Recht gebunden und erfolgt keineswegs einfach ohne richterliche Anordnung/gesetzliche Grundlage. Andernfalls würde die aufgestellte Behauptung auf jeden Internet-/Telefon-/Mobilfunkanbieter zutreffen. Ferner kann nicht von einem "öfters" stattfindenden "einsehen" des E-Postbriefes "ausgegangen" werden, denn das wäre auch mit jeder anderen E-Mail möglich und fällt in den Bereich der unendlichen Verschwörungstheorien. Ich bitte dringlichst darum solche unsinnige Kritik zu unterlassen und nur nachvollziehbare und (vernünftig) belegte Kritikpunkte aufzunehmen! --DolphinBGG 23:33, 27. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Adressverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

"Die Post speichert gemäß den AGB (IV.4.2) die Adressdaten aller Kunden, die dem zugestimmt haben, in einem für andere Kunden zugänglichen Adressverzeichnis. Geschäftskunden können mit Hilfe dieses Adressverzeichnisses die E-Postadresse durch Eingabe von Name und Postadresse einer Person erlangen." Sowas gibt es auch beim Telefonbuch bzw das Örtliche. Das die Daten gespeichert werden ist ja logisch, geht ja nicht anders. Und bevor andere Kunden der E-Post deine Adresse i Adressverzeichniss sehen können, must du erst in den Einstellungen es aktivieren. -- 87.171.106.173 11:37, 21. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Es ist aber schon ein Unterschied ob du per Hand in einem Telefonbuch bzw. in den angeblich nicht automatisiert durchsuchbaren Telefonbuch CD-Rom die auch falsche Kontrolleinträge enthalten, eine Telefonnummer suchst, oder du für eine Adressdatenbank die z.B. die Deutsche Post anbietet[2] einfach alle E-Postbrief adressen automatisiert abfragst. Das der Eintrag wie auch beim Telefonbuch freiwillig ist, wird erwähnt.--Flegmon 11:34, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Nach meiner Freischaltung habe ich gleich in den Kontoeinstellungen nachgeschaut: Standardmäßig sind keine Veröffentlichungsoptionen aktiviert. Die Mindestpräsenz im E-Post-Adressverzeichnis, falls man das wünscht, sind Name, Vorname und E-Post-Mailadresse. Danach kann man, wenn man das wünscht, selektiv alle möglichen anderen Optionen durch Ankreuzen preisgeben, wie z. B. Postadresse, Telefon-/Faxnummer etc. Kurz: Keineswegs wird einem hier eine Zwangsveröffentlichung seiner Daten übergebügelt. --BabuNiki 08:09, 1. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Zugang/Fristen[Quelltext bearbeiten]

"Privat- und Geschäftskunden werden gemäß den AGB (I.6.3) dazu aufgefordert, ihr Postfach werktäglich abzurufen, auch wenn diese im Urlaub oder verhindert sind. Unterlässt der Kunde die Leerung, gilt der E-Postbrief dennoch als zugestellt und eventuelle Fristen beginnen zu laufen. Beim normalen Brief hingegen gilt dieser erst als zugegangen, wenn mit Kenntnisnahme unter normalen Umständen zu rechnen ist." ... Soweit ich mich an meine Recht Vorlesungen erinnere, ist dies bei physisch zugestellter Post ebenfalls täglich. Insofern würde ich das nicht als negative Kritik anerkennen. Im Gegenteil. Schließlich hat man z.B. im Urlaub eher die Chance, ein elektronisches Postfach abzurufen als den heimischen Briefkasten zu leeren. Zur Untermauerung kann ich auch dieses Zitat aus dem Artikel "Kündigung" anführen: "Umgekehrt reicht es beispielsweise aus, dass die Kündigung zugeht, indem sie in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Kündigende weiß, dass der Kündigungsempfänger sich in Urlaub befindet. Mit Einwurf in den Briefkasten gelangt sie in den Machtbereich des Kündigungsempfängers und ist damit zugegangen." siehe Wikipedia Also: Zugang ist bereits der Einwurf, nicht erst, wenn man tatsächlich in den Briefkasten guckt. -- 92.225.63.165 21:17, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Was mir auffällt, ist, dass etliche Kritikpunkte aus dieser Quelle stammen: http://gutjahr.biz/blog/2010/07/die-gelbe-gefahr/ Jetzt kenne ich mich mit den Richtlinien bei Wikipedia nicht aus, aber kann denn ein Blog eine valide Quelle sein? Was mich besonders ärgert, ist, dass der Autor des (Wikipedia-) Artikels anscheinend völlig uninformiert und unkritisch Aussagen aus diesem Blog übernommen hat, die ganz offensichtlich schlecht recherchiert und somit falsch sind. Ich bin selbst kein Freund der Post und schon gar nicht vom e-Postbrief. Aber bei der Wahrheit sollte man schon bleiben, statt erzwungene Kritik durch Halbwissen zu verbreiten. Insbesondere meine ich den Kritikpunkt, dass der User gezwungen sei, seine e-Posteingang täglich abzurufen und dass ihm dadurch z.B. bei Fristen evtl. ein Nachteil entstünde und dass dies bei normaler Post anders sei. Dies ist völliger Blödsinn. Genau die gleichen Regelungen gelten auch für normale Post, was auch durch BGH Urteile bestätigt wird. Wer glaubt, seinen (echten) Briefkasten im Urlaub nicht regelmäßig (und das heißt täglich) leeren zu müssen, der irrt leider gewaltig. -- 92.225.63.165 22:43, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Blogs sind als Quelle nicht grundsätzlich ausgeschlossen und jede Quelle ist besser als gar keine Quelle, so wie es am Anfang war ... Solange es keine gegensätzlich Meinungen gibt und die Relevanz gegeben ist denk ich mal dass man die Meinung von Udo Vetter (besser zugeordnet) ruhig aufnehmen kann. Aber wie du gezeigt hast, ist auch er nicht unfehlbar. Dann ist auch noch die Frage ob dieser Kritikpunkt überhaupt noch relevant für den Artikel ist, wenn er wiederlegt wurde. Oder ob man ihn stehen lassen möchte, weil er ein Beispiel dafür ist, dass nicht alle Kritikpunkte am E-Postbrief begründet sind. Auf jeden Fall danke dass du dir das genauer angesehen hast, vieleicht kannst du dir ja auch noch die anderen Kritipunkte von Udo Vetter/dem Gutjahr Blog ansehen... :-)--Flegmon 17:43, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Zu den anderen Kritikpunkten kann ich leider nichts beitragen, da ich mich weder technisch noch rechtlich zu sehr auskenne. Dem gesunden Menschenverstand nach sind sie aber nachvollziehbar. Zu dem angemahnten Kritikpunkt hatte ich inzwischen auch eine angenehme Korrespondenz mit dem Autor des Blogs. Inzwischen bestreitet er auch gar nicht mehr, dass auch ein echter Briefkasten täglich geleert werden muss. Stattdessen vertritt er jetzt den Standpunkt, dass es dem Kunden des E-Postbriefs nicht so sehr (wie beim echten Briefkasten) bewusst sei, dass nun auch ein elektronisches Postfach regelmäßig kontrolliert werden müsse und dass die Post darauf nicht ausreichend bzw. nur in den AGB "versteckt" hinweist. Dies finde ich einen sehr guten Punkt, mit dem ich auch vollstens einverstanden wäre, wenn den jemand (vielleicht etwas schöner vormuliert) anstelle des jetzigen Punktes in den Artikel aufnehmen würde.
Andererseits sehe ich wie gesagt in dem elektronischen Postfach den Vorteil, dass man hier viel leichter als bei einem Briefkasten die Chance hat, dieses regelmäßig (auch in Abwesenheit) zu kontrollieren. Ich weiß aber nicht, ob sich dafür nun ein extra Abschnitt "Vorteile" lohnt, zumal mir absolut keine weiteren einfallen würden. -- 92.225.54.188 01:18, 30. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Geschichte (Historie)[Quelltext bearbeiten]

Gerade diesen Abschnitt fand ich in der längeren Form sehr aufschlußreich, und jetzt wurde der auf ein Mindestmaß gekürzt. Zumindest der Link auf "ePost (Markenname) stehen bleiben, denn die Produkte sind ja beide von der Post und ähnlichen Charakters. --Nicola Verbessern statt löschen! 17:42, 31. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ja wenn nicht noch jemand gute gründe dafür anführt, werd ich das mal bei Gelegenheit wieder einfügen.--Flegmon 11:36, 22. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Im Artikel steht, dass der Dienst E-Postbrief am 14. Juli 2010 startete. Sehr interessant und erwähnenswert ist, dass der Dienst schonmal vor 2004 an den Start ging (Kooperation mit Lycos) und im jahr 2004 dich machte. Mithilfe der Waybackmachine lässt sich das sehr gut nachvollziehen:
Die Historie der Seite: http://web.archive.org/20040601000000*/http://www.epost.de
Beispiel Juni 2006 (Dienst noch offen): http://replay.web.archive.org/20040611034416/http://www.epost.de/
Beispiel Dezember 2006 (Dienst geschlossen): http://replay.web.archive.org/20041112071150/http://www.epost.de/
Der Text dazu lautet:
Liebe Kunden die Deutsche Post und Lycos Mail haben eine Kooperation über den E-Mail-Dienst www.epost.de geschlossen. ePOST-Kunden können bis zum 28.02.2005 zu besonders attraktiven Konditionen zu Lycos-Mail wechseln. Darüber hinaus können Sie jetzt von dem Lycos Weihnachtsangebot profitieren. Bis zum 31.12.2004 bekommen Sie auf jeden Premium Account 50% Ermäßigung. Lycos Extra kostet Sie dann nur Euro 1,45 pro Monat inkl. 50 SMS. Das leistungsstarke Lycos Profi Paket mit 10 GB Speicherplatz und 100 SMS inkl. kostet Sie nur Euro 2,45 pro Monat. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und ziehen Sie über Ihren ePOST-Account zu Lycos um. Damit sichern Sie sich den vollen Funktionsumfang als ePOST-Kunde. Ihr ePOST-Mail-Team
(nicht signierter Beitrag von 93.246.13.119 (Diskussion) 20:37, 2. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Das war damals ein stinknormaler e-Mail-Dienst, wie es zig andere gab und gibt. Nur dass er anscheinend nicht profitabel war und darum dichtgemacht wurde. --RokerHRO 22:11, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten
ePost (Markenname) -- ⚖.suhadi 22:24, 2. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Den Dienst gab es übrigens schon im Juni 2000, siehe auch Deutsche Post bietet Email-Dienst an. Und auch wenn das damals fielleicht ein anderer (Dienst)Name war, sollten derartige Details hier dennoch in der Geschichte wenigstens in einem kurzen Satz mal (neutral) genannt werden. --85.179.134.45 19:33, 21. Mär. 2012 (MEZ)

Bearbeitung vom 6. September 2010, 14:27 Uhr[Quelltext bearbeiten]

Warum wurden die folgenden (belegten) Abschnitte gelöscht?

Der E-Postbrief ist derzeit hinsichtlich der förmlichen Zustellung nicht so rechtssicher wie die zukünftige De-Mail, weil der Dienst noch nicht nach dem gerade entstehenden De-Mail-Gesetz zertifiziert ist.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2841050_Online-Brief-Noch-nicht-ganz-rechtssicher.html|titel=Online-Brief: Noch nicht ganz rechtssicher|werk=FR-online.de|hrsg=Frankfurter Rundschau|datum=2010-07-13|autor=Jutta Maier, Jakob Schlandt|zugriff=2010-07-16}}</ref>
Eine Einbindung fremder E-Mail-Konten über das Webportal ist aber möglich.<ref>[https://adresse-sichern.epost.de/epostbrief-was epost.de "Ihre gesamte Kommunikation in einem Portal"]</ref> Weiterhin ist das Versenden von Faxen kostenfrei möglich.

Außerdem wird bei dem Elektronisches Einschreiben Einwurf nicht genug deutlich, dass es sich nicht um ein Einschreiben im eigentlichen handelt. Sondern dass es nur ein von der Post gewählter Begriff handelt.--Flegmon 23:44, 6. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Verfügbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich habe diesen Abschnitt entfernt:

Die zugesicherte Verfügbarkeit des Systems liegt bei nur 95% plus nicht festgelegten Zeitfenstern für Wartungsarbeiten. Eine damit mögliche Nichterreichbarkeit von über 2 1/2 Wochen pro Jahr wirft Fragen im Kontext der täglichen Zustellung auf. <ref>http://epost.de/content/dam/dp/dokumente/leistungsbeschreibung.pdf</ref>

Allgemeine Informationen über die Verfügbarkeit, sind an der richtigen Stelle im Artikel sicher sinvoll. Wenn sie aber als Kritik dienen, so muss auch diejenige relevante Person genannt werden, die diese Kritik äußert.--Flegmon 14:37, 7. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Versandoptionen[Quelltext bearbeiten]

Kann man bei einem als (Einwurf-)Einschreiben zugestellten E-Postbrief belegen, was der Inhalt des Einschreibens ist. Das wäre ein deutliche Vorteil gegenüber dem klassischen Einschreiben. Zitat aus Einschreiben (Post): "Durch ein Einschreiben kann aber nur bewiesen werden, dass ein Kuvert versandt wurde, sowie wann es beim Empfänger ankam; ob das Kuvert ein Schriftstück enthielt und wenn ja welches, ist damit nicht belegbar." 80.237.156.64 21:42, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Afaik ist das auch beim E-Postbrief nicht möglich.-- ⚖.suhadi 11:11, 8. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Kommerzieller Erfolg[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand etwas darüber, welchen Erfolg die Post mit dem E-Postbrief hat? Also wieviel die Entwicklung gekostet hat, wieviel der Betrieb kostet und wie hoch die Einnahmen sind? --Rarus 03:18, 11. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Einzelnachweis 16 gibt es nicht mehr[Quelltext bearbeiten]

Der Link führt zur Info, dass es ihn nicht mehr gibt. -- Camper2 15:48, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ja, hab es markiert: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=E-Postbrief&action=historysubmit&diff=97121422&oldid=95992475 --ucc 16:41, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Nicht existente Links[Quelltext bearbeiten]

Die Seiten für die beiden Links unter Einzelnachweise (6. und 7.) existieren nicht und können gelöscht werden.

epost.de Beschreibung der Sicherheitsmaßnahmen des Dienstes epost.de "Der E-Postbrief erreicht jeden Empfänger" (nicht signierter Beitrag von 87.193.45.57 (Diskussion) 15:01, 14. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

7. habe ich korrigiert. findet jemand die neue URL von 6.? --P.C. 15:04, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Einzelnachweise _dürfen nich_ gelöscht werden, sondern höchstens als offline markiert werden! --ucc 19:32, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Zertifizierung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel, unter Kritik, steht: "Optional bietet die Deutsche Post eigene Zertifikate an, welche E-Postbriefe durchgehend von Versender bis zum Empfänger verschlüsseln. (Dieses Angebot wurde zum September 2012 eingestellt). Selbst erstellte private Schlüssel werden nicht unterstützt, da die Deutsche Post gegenwärtig kein Zertifizierungsdienst anbietet.". Da steht zuerst, dass die Post Zertifikate ausstellt, dann, dass sie es nicht tut. Macht das Sinn? --Theoriefinder (Diskussion) 23:53, 16. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ja macht es schon, nur nicht wie es da steht. Die ausgestellten Zertifikate werden von einem Drittanbieter, der CA ist, ausgestellt und von der Dt. Post verwaltet. Das Unternehmen sellber stellt keinen eigenen Zertifizierungsdienst weswegen er keine privaten Schlüssel ausstellen kann. Also sind die Aussagen oben schon richtig, aber in der Art, wie das oben steht könnte man es auch gerade einfach mal sein lassen. --ucc 16:11, 17. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Versandkosten[Quelltext bearbeiten]

Die Versandkosten müssten inzwischen auf 60 Cent gestiegen sein. --Cvb3 (Diskussion) 19:43, 6. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Habe die aktuellen Preise mal eingepflegt, Danke für den Hinweis. --Dirkb (Diskussion) 12:16, 7. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:54, 21. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Falsche Quelle[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

betreffend der Aussage: "Es werden nicht die geltenden Normen des Weltpostvereines sowie der EU und der DIN eingehalten.[45]"

Diese steht nicht in der URL der besagten Quelle 45.

Grüße

Eingestellt[Quelltext bearbeiten]

Ich bekam heute eine Gutschrift in Höhe meines E-Postbrief-Guthabens auf mein Girokonto, ohne jede Ankündigung oder Kommentar. Eine telefonische Rückfrage beim E-Postbrief-Service ergab, dass der Dienst eingestellt wurde und mir deshalb der Betrag, der sich nach Auflösung meines Kontos ergab, gutgeschrieben wurde. --Euroklaus (Diskussion) 10:21, 23. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Hm, eingestellt glaube ich nicht. Habe mich gerade eingeloggt und erhalte dort die Meldung "Anpassung der Zahlungsmittel. Ab dem 01.05.2019 können Sie die E-POST Leistungen ausschließlich über ein SEPA-Dauermandat begleichen". Und gleichzeitig erhielt ich eine Gutschrift über mein Guthaben. Es handelt sich also um einen Änderung der Zahlungsform. — Raymond Disk. 09:34, 23. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Nicht nachvollziehbar: " Der Dienst wurde zum 30. November 2022 eingestellt."[Quelltext bearbeiten]

Ich bekam in der zweiten Hälfte 2023 mind. einen E-Postbrief zugestellt! Dass diese Briefform eingestellt worden sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Die angeführte Fussnote 1. zeigt auf https://www.deutschepost.de/de/e/epost/info.html, dort ist aber keine einschlägige Information mehr anzutreffen (weder pro noch contra Fortsetzung der Briefform). --80.187.65.150 21:55, 30. Dez. 2023 (CET)Beantworten