Diskussion:Elbe

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von 2003:E5:EF1D:A7DE:6914:A429:3E4A:9E70 in Abschnitt Transelbier
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Dieser Artikel war im Portal:Dresden der Artikel des Monats Juli 2006.
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Nochmals Labe[Quelltext bearbeiten]

Da im deutschsprachigen Raum der Fluß numa "Elbe" heißt und hier niemand "Labe" ins Suchfeld eingibt (bis auf wenige Besucher einer Tschechienkarte), der den Artikel über die Elbe sucht, wäre es m. E. sinnvoll, Labe in eine BKS umzuwandeln. Würde auch den Kopf der Vorderseite verschönern! --Elop 15:45, 22. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Dieses Argument „das gibt niemand ein“ sehe ich immer kritisch, denn es gibt recht viele Ansätze um ans Ziel zu kommen. Ich habe es jetzt allerdings trotzdem umgesetzt, da die gleichnamige Siedlung gefehlt hat und wohl noch etwas Potenzial für mehr vorhanden ist, wenn man nach Wikidata oder in die anderssprachigen BKSen schaut. -- Gruß, 32X 22:24, 30. Okt. 2022 (CET)Beantworten

Entstehungsgeschichte der Elbe?[Quelltext bearbeiten]

Hallo und Guten Tag! Ich wollt mal nachfragen, ob es voreiszeitliche Informationen zur Entstehungsgeschichte der Elbe gibt. Gruß --Tschips (Diskussion) 12:58, 9. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Transelbier[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung "Transelbier" für Volk jenseits der Elbe (nordöstlich) fände ich schön, von jemand an geeigneter Stelle eingefügt zu wissen. Den findet man sonst kaum.

Liebe Grüße :) --Olopusimu (Diskussion) 00:17, 7. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

es gab ja die Elbgermanen und viel später die polabischen (slawischen) Völker an der Elbe.
Die Elbe aht noch mehr Nebenflüsse im Entstehungsbereich Nordosten _Böhmen, die Aupa (Upa) Trautenau liegt dran, entspringt nahe Shneekoppe, fließt bei Jermer in die Elbe, und die Mettau, Adersbach/Weckelsdorf liegt dran, in letzterem hat Goethe übernachtet, fließt bei Königgrätz in die Elbe. Jenny, dort geboren! --2003:E5:EF1D:A7DE:6914:A429:3E4A:9E70 21:21, 18. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Nationalpark Elbtalaue: (ab)wertender POV[Quelltext bearbeiten]

Die Passage zur gescheiterten Ausweisung eines Nationalparks "Niedersächsische Elbtalaue" beinhaltet m.E. eine unterschwellige Urteilskritik, die nicht näher substantiiert wird. Ich werde mich deshalb an einer neutraleren Fassung versuchen.

1. "aus formaljuristischen Gründen":

Die Formulierung legt nahe, das Gericht habe sich mit dem Streitgegenstand nicht inhaltlich auseinandergesetzt. Zutreffend ist aber das Gegenteil.

Ausschlaggebend für das Urteil des OVG war die sachliche Erwägung, dass die Elbtalaue bis in jüngste Zeit durch menschliche Kultivierung erheblich (mit)geprägt worden ist. Damit erfüllte sie nicht die engen gesetzlichen Kriterien, die das sehr strenge Schutzniveau eines Nationalparks mit u.U. existenziellen Einschränkungen für dessen Anlieger gerechtfertigt hätten.

Die Anwendung milderer Richtlinien, Maßnahmen und Beschränkungen zum Zwecke des Naturschutzes blieb davon unbenommen und ist zwischenzeitlich auch erfolgt; siehe Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“.

Die "formaljuristischen" Winkelzüge betreffend das Verhältnis zwischen Landes- und Bundesrecht und internationalen Richtlinien sind der Klageerwiderung und dem (erfolglosen) Revisionsantrag der damaligen Landesregierung geschuldet. Jene versuchte damit, ihr Vorhaben zu retten, das sie trotz vorheriger, einschlägiger Hinweise des BMU - will heißen: wider besseres Wissen(müssen) - durchgeboxt hatte.

Inhaltlich ging es dabei implizit um die Frage, ob nationales oder internationales Naturschutzrecht es auch gebieten, eine bisher behutsam, aber beständig kultivierte Landschaft zu einer natur"belassenen" (genauer: der Natur durch Unterbinden bisheriger Kultivierung wieder überlassenen) Landschaft zurückzuentwickeln. Dies haben OVG und BVerwG verneint.

2. "wegen der Klage eines einzelnen (sic!) Landwirtes":

Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten dient gerade dem Zweck, dem Einzelnen Schutz vor staatlicher Willkür zu bieten. Eben deshalb kommt es nicht darauf an, ob einer oder 100 Beschwerte (oder, neu und nicht ganz unumstritten, Verbände) eine Normenkontrolle beantragt haben - sondern darauf, ob die Verordnung rechtens war oder nicht.

Die dabei gebotene Abwägung zwischen schutzwürdigen Rechtsgütern des Einzelnen und solchen der Allgemeinheit ist Aufgabe des Gerichts (wessen denn sonst?) und vorliegend auch erfolgt; siehe dazu die Begründung des BVerwG zur Nichtannahme der Revision (6 BN 1/99). --mibo (Diskussion) 12:45, 25. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

"Nahezu das ganze Böhmen" - entwässert[Quelltext bearbeiten]

M.E. das gesamte Böhmen. Oder liege ich da falsch, welche geringfügigen Nebenflüsse entwässern in Oder oder Donau - z.B. beim historischen Gebietsstand von 1893, siehe File:Verwaltungsgliederung des Königreichs Böhmen 1893.svg? Oder ist das "nahezu" deshalb gewählt, weil man es nicht genau weiß bzw. nicht exakt belegen kann? Näheres wüsste gern, mit vielen Grüßen,--Rote4132 (Diskussion) 01:10, 31. Okt. 2022 (CET)Beantworten

Sieh dir doch einmal die in der Einleitung über der Infobox gezeigte Karte des Einzugsgebiets an! Da siehst du, dass ein Stück von Böhmen, ganz im Norden, in die Lausitzer Neiße (die sogar in Böhmen entspringt) und damit zur Oder entwässert wird. --BurghardRichter (Diskussion) 01:32, 31. Okt. 2022 (CET)Beantworten
Alles klar, vielen Dank für die Info.--Rote4132 (Diskussion) 11:06, 31. Okt. 2022 (CET)Beantworten