Diskussion:Energiesteuergesetz (Deutschland)

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Besteuerung für Strom[Quelltext bearbeiten]

Verstehe ich das richtig, dass diese Energieträger mit dieser Steuer nur belastet werden, falls sie zum Heizen oder als Kraftstoff verwendet werden? Muss also der Kraftwerksbetreiber, der aus Kohle oder Erdgas Strom erzeugt, diese Steuer nicht bezahlen?

Meines Erachtens besteht die Möglichkeit der Steuerentlastung gemäß § 53 EnergieStG. --PsyKater 11:12, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Historische Entwicklung Steuersatz[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand eine grafische Darstellung zur historischen Entwicklung des höhe des Mineralölsteuersatzes in D? Ich denke das wäre für viele Leser interessant, um mit der Entwicklung der Benzinpreise zu vergleichen. (nicht signierter Beitrag von 129.13.186.1 (Diskussion) ) 18:06, 12. Apr. 2006

Historie der Mineralölsteuer[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand was zur Geschichte der Mineralölsteuer schreiben? Angeblich wurde sie eingeführt, um die Berliner Luftbrücke zu finanzieren. Damals soll auch versprochen worden sein, sie nach der Berlin-Blockade durch die Russische Armee wieder abzuschaffen.

---nein, die mineralölsteuer wurde sehr früh, 1910er/1920er jahre eingeführt, mit einem sehr hohen steuerstatz, da damals sich nur "reiche" ein automobil leisten konnten. auch in den europäischen nachbarländern wurde so verfahren. es wurde nur nie wieder an dem exorbitaten steuersatz "gerüttelt"! es wäre super gut wenn jemand das genaue datum/jahr recherchieren könnte... nur die USa haben sehr früh erkannt das das automobil ein massenfortbewegungsmittel ist und den benzinsteuersatz niedrig gehalten! deswegen auc hder frühe mobilitätsschub in den USA, welcher in europa in diesem masse nie erreicht wurde. auch in den 1970/8-er jahren blieb europa immer weit hinter den USA in km/auto zurück, nicht nur wegen den entfernungen, massgeblich ist die hohe benzin/dieselsteuer, welche im unterhalt eines fahrzeugs ja den grössten teil ausmacht!

  • Die Mineralölsteuer wurde durch Art. 3 des Gesetzes über Zolländerungen vom 15. April 1930 (RGBl I 131) eingeführt. Bis dahin bestand für Mineralöle nur eine Belastung durch den Finanzzoll der Tarif-Nr. 239 des Zolltarifs von 1902. Die neue Steuer war eine Ausgleichssteuer gegenüber der hohen Zollbelastung der eingeführten Mineralöle. Sie folgte wegen dieses Ausgleichscharakters der Entwicklung des Mineralölzolls und war verschiedentlich Änderungen unterworfen; siehe auch Neufassung vom 22. März 1939 (RGBl I 556) und vom 5. September 1939 (RGBl I 1687). Als der Finanzbedarf der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg stieg, wurde die Mineralölsteuer durch Änderungsgesetz vom 19. Januar 1951 erhöht, weiter ausgestaltet und auf eingeführte Mineralöle erstreckt (BGBl I 29). Sie hatte nun Finanz- und Ausgleichscharakter. Das Neuregelungsgesetz vom 23. April 1953 (BGBl I 149) entkleidete sie des Ausgleichscharakters und gestaltete sie als reine Finanzsteuer. Das Verkehrsfinanzgesetz vom 6. April 1955 (BGBl I 166) erhöhte die Steuersätze für bestimmte Mineralöle. Die zusätzlichen Steuererträge sollten bereits zur Finanzierung der Aufgaben aus dem Verkehrsfinanzgesetz dienen. Diese Entwicklung schloß das Straßenbaufinanzierungsgesetz vom 28. März 1960 (BGBl I 201) ab, indem nun das Mehraufkommen aus der Steuererhöhung für den Ausbau von Bundesstraßen verwendet werden sollte. Der Charakter der Mineralölsteuer wurde damit verändert. Bis dahin waren alle Mineralöle ohne Rücksicht auf ihre Verwendung der Besteuerung unterworfen. Die neue Generalklausel des § 8 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes, nach der die Steuerfreiheit von der Verwendung abhängt, hat die allgemeine Steuer auf Mineralöle in eine solche auf Treib- und Schmierstoffe verwandelt. (aus: BGHSt 20, 177–184) Henning Blatt 11:02, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Könnte jemand der sich auskennt an der entsprechenden Stelle einbauen, dass die Mineralölsteuer nicht dem Nonaffektationsprinzip unterliegt? Ich hatte keine Ahnung in welchen Absatz es am besten passt und ob diese Tatsache überhaupt im Mineralölsteuergesetz steht. Stern !? 23:19, 16. Aug 2005 (CEST)

Gesetz zur Förderung alternativer Antriebssysteme[Quelltext bearbeiten]

Gibt es das "Gesetz zur Förderung alternativer Antriebssysteme" tatsächlich? Ich konnte es bisher nicht finden. (nicht signierter Beitrag von 194.231.191.8 (Diskussion) ) 10:48, 25. Nov. 2005 (CET)Beantworten

Da hat die IP aber sowas von Recht - das Gesetz gibt es nach meinen Feststellungen auch nicht (stand wohl so nur in einem Wahlprogramm der "Grünen"). Vom BT verabschiedet wurde effektiv jedoch das "Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform" siehe Gesetzesblatt und Vorlage mit Begründung; ich werde es mal ändern. --Omi´s Törtchen 12:18, 25. Nov 2005 (CET)

Absolut- oder Prozentwerte[Quelltext bearbeiten]

Koennte bitte jemand ergaenzen, welche Steuern Absolutwerte sind d.h. ct pro Liter und welche Prozentwerte sind, d.h. % vom Literpreis. --138.89.56.7 16:03, 1. Jun 2006 (CEST) Dieter

Steuern auf Heizöl und Kohle?[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand ergänzen, wie hoch die Steuersätze für Heizöl, Kohle etc. sind? Oder werden sie überhaupt nicht besteuert?

Habe ich schon selbst gemacht --129.70.14.2 22:41, 26. Aug 2006 (CEST)

Fehler?[Quelltext bearbeiten]

Der brennwertbezogene Satz zu Heizöl ist falsch bzw. inkonsistent zu der Aussage, dass Diesel und Heizöl chemisch äquivalent sind. Auch lt. Angabe beim Artikel Heizöl liegt der Brennwert zwischen 9,8 kWh/l und 10,08 kWh/l. Also ergibt sich ein brennwertbezogener Steuersatz von ca. 2,1 Cent/kWh. (nicht signierter Beitrag von 132.195.95.116 (Diskussion) ) 19:04, 19. Sep 2007

Nächster Fehler: "Steuertarife, Steuerbegünstigungen und -ermäßigungen" ... Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoff werden nicht in §3 geregelt, sondern in §2(2). Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. (nicht signierter Beitrag von 94.219.1.74 (Diskussion) 23:43, 19. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Oben habe ich das korrigiert. Unten beim Aufbau des Gesetzes müsste das jemand anders machen. - Ralf König (Diskussion) 12:23, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Doppelbesteuerung ?[Quelltext bearbeiten]

Wenn die Mehrwertsteuer nicht enthalten ist, wird dann eigentlich doppelt besteuert ? Mehrwertsteuer auf Mineralölsteuer ?

Ja. Und nicht nur auf die Mineralölsteuer, sondern auch auf die Ökosteuer und den Erdölbevorratungsbeitrag. Grandios, oder?

Ich gebe da mal 'ne Antwort drauf: "Doppelbesteuerung" heißt, das man nicht zweimal aus demselben Grund eine Steuer bezahlen darf, in anderen Ländern wird das auch anders gehandhabt (z.B. USA: man darF dort in der Regel 3 mal Einkommenssteuer erklären und zahlen (Federal, State, County)). Die Umsatzsteuer wird immer auf den Netto-endpreis injklusive Verbrauchssteuern, Zölle usw angewendet.


---nein, die steuern werden auf den nettopreis berechnet. das wäre ja noch schöner wenn es auf den mineralölsteuer inkl. preis berechnet würde. kann aber gut sein das manche tankstellen das auf der rechnugn der kunden machen/gemacht haben... (graue buchführung)...

Die MWSt wird auf den Nettopreis erhoben. Dieser enthält die Mineralölsteuer (inkl. Ökosteuer). Insofern aus meiner Sicht: klare Doppelbesteuerung! Siehe: Kraftstoffe, Steuern und Abgaben. Gruß, JeanPersil (Diskussion) 17:12, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Du verbreitest hier einfach nur Unsinn. Este (Diskussion) 09:20, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Bemüh dich mal um einen besseren Umgangston! Mag sein, dass ich den Begriff 'Doppelbesteuerung' nicht im juristisch definierten Sinn verwendet habe, falls Du das meinst mit 'nur Unsinn', sondern eher im umgangssprachlichen. Zitiere hier mal aus einem Artikel aus der Zeit: "Doppelbesteuerung: Eine weitere Kuriosität der Mehrwertsteuer zeigt sich zum Beispiel an der Tankstelle. Dort kassiert der Staat schließlich an jedem Liter Benzin schon durch die Mineralölsteuer ordentlich mit. Erst danach kommt obendrauf noch mal die Mehrwertsteuer. Und so erzeugt der Staat unterm Strich Steuern auf die eigene Steuereinnahme." Doppelte Steuern beim Benzin. JeanPersil (Diskussion) 13:39, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Eine Doppelbesteuerung liegt nur dann vor, wenn auf dieselbe Bemessungsgrundlage die gleiche Steuer erneut erhoben wird. Das ist hier nicht der Fall, einmal geht es um Mineralölsteuer und einmal um Umsatzsteuer, beide haben unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Du machst es dir sehr einfach und mit der Behauptung "klare Doppelbesteuerung" kann man natürlich schön den Eindruck erwecken, der Staat bewege sich hier im illegalen Bereich. Das ist nur dumpfe Stimmungsmache. Mit sowas setze ich mich grundsätzlich nicht mehr auseinander, ist mir einfach die Zeit zu kostbar. Este (Diskussion) 15:15, 18. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Aktualisierung[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, eine Aktualisierung würde dem Artikel mal ganz gut tun, insbesondere der Satz "Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer sind für das Jahr 2005 mit ca. 42 Mrd. € veranschlagt, die gem. Art. 106 Absatz 1 Nr. 2 Grundgesetz dem Bundeshaushalt zufließen. Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer stiegen von 5,886 Mrd. EUR (11,512 Mrd. DM) im Jahre 1970 auf 41,782 Mrd. € im Jahre 2004." ist nun schon deutschlich veraltet - jemand Muße und Kenntnis? -- Achim Raschka (Nawaro) 16:27, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Steuersatz Heizöl EL[Quelltext bearbeiten]

Der Steuersatz für Heizöl EL ist falsch. Der Steuersatz beträgt 6,135 Cent je Liter. Bis Ende 2007 war der maximale Schwefelgehalt 2000ppm, ab dem 01.01.2008 1000ppm.

Link für den Steuersatz: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_4192/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/060,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Der maximale Schwefelgehalt für Heizöl EL ist in DIN 51603-1 angegeben.

Bundessteuer?[Quelltext bearbeiten]

Stehen die Einnahmen noch dem Bund zu? War zumindest früher bei der Mineralölsteuer so, aber hat sich das mit der Reform geändert? --Kricket 13:02, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Mineralölsteuer steht nach wie vor dem Bund zu. Este 13:18, 20. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Weiterleitung Erdgassteuer auf Energiesteuergesetz (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Hallo, die Weiterleitung von Erdgassteuer auf Energiesteuergesetz (Deutschland) irritiert ein wenig. Denn die Erdgassteuer wurde ursprünglich am 1. Januar 1989 als Verbrauchssteuer in der Bundesrepublik eingeführt und war bis 31. Dezember 1992 befristet. Es sollte daher ein eigenes Lemma für Erdgassteuer erstellt werden. Grüße --Wikifreund 22:21, 7. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Mineralölsteuer auf E10[Quelltext bearbeiten]

Wieso muß man eigentlich 100% Mineralöl-Steuer bei E10 zahlen, obwohl im Gesetz ganz klar geregelt ist: "gänzlich befreit von der Mineralölsteuer sind Biokraftstoffe, wie zum Beispiel Biodiesel." Sprich 10% sowie 1,9% MwSt müssten wegfallen. Das sind über 15 Cent pro Liter! (nicht signierter Beitrag von 171.24.224.115 (Diskussion) 10:58, 10. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Revert in "Ausblick"[Quelltext bearbeiten]

Das sind Spekulationen für die Zukunft. Wenn die RL eine Besteuerung nach Energiegehalt vorschreibt, aber die Steuer auf Diesel nicht erhöht würde, müsste die für Benzin sinken - sehr unwahrscheinlich. Daher erscheint mir eine Erhöhung der auf Diesel als wahrscheinlich, wie auch immer, alles Vermutungen. Bis dahin sollte der Hinweis auf diesen Vorschlag genügen. --91.64.4.93 21:15, 9. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ob es wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist würde ich auch als Spekulation bezeichnen. Ich halte die Klarstellung für angemessen, weil ich in der Presse offensichtlich falsche Darstellungen zuhauf gefunden habe. Vielleicht diskutieren wir das im EU-Portal --Konkreteswissen 15:15, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Per WP:WpEU: Ich denke auch, dass die Klarstellung durchaus sinnvoll ist, gerade angesichts der unpräzisen Presseberichte. Allerdings kann man vielleicht an der Formulierung noch ein bisschen feilen: Statt "... wird es dadurch in Deutschland zu keiner Erhöhung der Dieselpreise kommen" würde ich zum Beispiel "... wird es dadurch in Deutschland nicht unbedingt zu einer Erhöhung der Dieselpreise kommen" schreiben. Wenn die EU eine Angleichung der Steuersätze auf Diesel und Benzin fordert, kann das natürlich auch eine Erhöhung der Dieselpreise bedeuten. Klar werden sollte aber, dass die von der EU geforderten Mindeststeuersätze unterhalb der jetzigen Steuersätze in Deutschland liegen, sodass es letztlich eben die deutsche Regierung, die darüber entscheidet, ob sie die Angleichung durch eine Erhöhung der Diesel- oder eine Senkung der Benzinsteuer (oder durch eine Kombination von beidem) ausführt, und das diese Entscheidung noch völlig offen ist.--El Duende 16:50, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Habs jetzt mal mit neuer Formulierung wieder eingefügt, wobei ich den Hinweis auf die unkorrekten Presseberichte rausgenommen habe.--El Duende 17:02, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Im ursprünglichen Text stand nichts von einer Erhöhung, sondern lediglich der Vorschlag der Umstellung der Besteuerungsgrundlage wurde aufgeführt. Vielleicht hätte der ref-Text neutraler formuliert werden sollen. Ich finde halt nur den Absatz an sich zu lang. Ein kleiner Vorschlag und so eine umfangreiche Darlegung. Wikipedia muss sich nicht mit der Klarstellung irgendwelcher Fehlinterpretationen in der Presse beschäftigen. Jetzt ist es jedenfalls auch aus meiner Sicht in Ordnung und frei von Vorhersagen. --91.102.9.12 18:11, 12. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Versteuerung von Pflanzenöl aus Eigenanbau für Eigennutzung.[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal eine Frage. Wie sieht es mit der Versteuerung von PÖL aus Eigenanbau für Eigennutzung aus. Muss man sich da selbst besteuern?
Konkret interessiert mich
a) Was ist wenn ich die Sojabohnen selbst anbaue?
b) Was ist wenn ich die Sojabohnen einkaufe und das Öl selbst presse?
Andersherum ab wann sprechen wir von Treibstoff?
EichertC (Diskussion) 14:19, 22. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Steuervermeidung[Quelltext bearbeiten]

Hier steht (ohne Beleg) "Wenn mit Fahrzeugen über 7,5 t im Ausland auf Rechnung getankt wird, kann die MÖSt zurückgefordert werden. Wird aus dem wieder in das Inland gebrachten Fahrzeug Kraftstoff entnommen und in kleinere Fahrzeuge umgefüllt, so wird keine MÖSt dafür entrichtet."

Von einer Möglichkeit der Zurückforderung oder 7,5 t oder "auf Rechnung getankt" steht im Gesetz nichts. Für die Entnahme von Kraftstoff aus dem Fahrzeugtank steht in § 17 ganz klar, dass dies eine Steuer entstehen lässt. Die Masche, den LKW im Ausland vollzutanken und dann den Sprit umzufüllen, ist also keine legale Steuervermeidung sondern strafbare Steuerhinterziehung. Steuervermeidung ist lediglich der normale Tanktourismus. --Carl B aus W (Diskussion) 13:18, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

ich habe das jetzt gelöscht --Carl B aus W (Diskussion) 15:26, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Artikel aktuell bzgl. Öl-Krafstoff?[Quelltext bearbeiten]

Hi, ist wirklich seit 15 Jahren, bald dann 16 Jahren keine Steuer mehr angehoben worden? Würde Sinn machen wegen der hohen Rohölpreise, da wäre eine Steuererhöhung, mit gleichzeitiger Erhöhung der Umsatzsteuer die ja erfolgte von 6% bzw. 16% auf 7 bzw. 19% schon etwas heftig und hätte noch mehr eingeschlagen als die USt die ja auch als Erhöhung alle Ölprodukte angesehen werden kann die 3% zusätzlich.

Ist also erstmal keine Erhöhung zu erwarten da großes Chaos und Ungewissheit am Weltmarkt herrscht + unberechenbarer Faktor: Trump.

Grüße Kilon22 (Diskussion) 13:30, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Flugbenzin[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland und vielen anderen Ländern wird Benzin nur besteuert wenn es an Automobile abgegeben wird, Flugbenzin wird jedoch nicht besteuert, weil die Regierungen die Flugzeugindustrie und die Luftfahrtgeselschaften fördern wollen.--2003:E7:7F1A:EF01:914F:5825:E2F:8514 20:39, 13. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Keine Änderungen nach 2003[Quelltext bearbeiten]

Den jetzt verschwundenen Hinweis Spezial:Diff/191698640 fand ich sinnvoll, weil sonst der Eindruck entstehen kann (und anscheinend auch entstanden ist), dass die Tabelle 2003 deshalb endet, weil sich danach niemand mehr die Mühe gemacht hat sie zu aktualisieren. Die regelmäßige Aktualisierung bis 2003 und die Fehlanzeige danach kommt mir schon bemerkenswert vor. Dass der EN das Thema nur streift und ein anderer besser wäre, dem stimme ich zu. --man (Diskussion) 21:56, 26. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

@DeWikiMan: Wenn man die Abschnittsüberschrift liest, ([...] bis heute) erübrigt sich der falsche Eindruck. Und nur für den Satz "Bis 2003 wurden Mineralölsteuer und Stromsteuer in mehreren Schritten weiter erhöht, seitdem nicht mehr." braucht es IMHO nicht den von Dir ergänzten Einzelnachweis. Da schaut man lieber direkt ins Gesetz und zieht seine Schlüsse. :-) Aidepikiw-nick (Diskussion) 23:46, 26. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Grüne/Bündnis 90 fordern Begrenzung des steuerlichen Firmenwagenprivilegs auf emissionsfreie Fahrzeuge[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt im Artikel die Erwähnung, das die politischen Parteien Bündnis 90/Die Grünen und auch auch die Linkspartei die Abschaffung des steuerlichen Dieselprivlegs fordern. --Greenlanternfree (Diskussion) 18:06, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Nö. Wieso? Fordern kann man alles mögliche. Daraus erwächst noch keine enzyklopädische Bedeutung. Zumal wenn diese Forderung anderthalb Jahre alt ist und zu - bisher - nichts führte. --RAL1028 (Diskussion) 18:13, 3. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Kostenliste unter Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Unter der anfangs zu findenden Steuertabelle lese ich:

„Bei Verwendung des Energieträgers zur Erzeugung von elektrischem Strom oder Strom und Wärme (Stand 2006), ohne Umsatzsteuer:
Heizöl: (0,21–0,62) ct/kWh
Erdgas: 0,55 ct/kWh
Flüssiggas: 0,43 ct/kWh
Kohle: 0,12 ct/kWh“

Bitte möge der Autor/die Autorin doch den Satz vervollständigen. Um welche Kosten handelt es sich? Vielleicht findet sich ja auch noch eine Quelle, sonst kann es jeder kommentarlos löschen!--Ulf 22:02, 22. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Vergleich der Energiesteuersätze für verschiedene Energieträger ab 2007 in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Die Daten der Quelle zur Spalte "Vergleichswert pro kg direktem CO2-Äquivalent" sind nicht verfügbar und die Werte nicht nachvollziehbar. Eventuell ist es besser die CO2-Emmisionsdaten des UBA zu verwenden:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/cc_28-2022_emissionsfaktoren-brennstoffe_bf.pdf (Tabelle 23: CO2-Emissionsfaktoren - Brennstoffbezogene Emissionsfaktoren) --46.223.163.175 15:23, 28. Jan. 2024 (CET)Beantworten