Diskussion:Fotograf

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Die Handwerksfrage[Quelltext bearbeiten]

"Die Bezeichnung Fotograf(in) ist in Deutschland und Österreich als handwerkliche Berufsbezeichnung geschützt"

MÖP : Falsch!

Ich bin mir sehr sicher, dass das seit einert Weile nicht mehr so ist, das könnte mal korigiert werden.

Ist hiermit korrigiert, seit der Reform der Handwerksordnung ist der Fotografenberuf ein zulassungsfreies Handwerk.--213.6.96.136 16:58, 25. Nov 2005 (CET)


Ich bin da anderer Meinung, ich denke, dass der Begriff trotzdem noch geschützt ist. "Zulassungsfrei" bedeutet ja lediglich, dass man keinen Meister mehr braucht. Leider gibt die neue Handwerksordnung nichts genaues her... Jedenfalls habe ich es mal korrigiert... immerhin könnte jemand echten Ärger bekommen wenn wir in diesem Punkt nicht korrekt sind... (Jakobus69)


Hier ein Link zu diesem Thema der meine Ansicht unterstützt. [1] --Jakobus69 23:03, 23. Jan 2006 (CET)


Der Link ist tatsächlich sehr eindeutig, der Text von einem Rechtsanwalt verfaßt, hat aber einen Schönheitsfehler: Er ist datiert auf den 4.4.2002. Also vor der Reform der Handwerksordnung. Aus der aktuellen Fassung geht lediglich hervor, daß der Meistertitel geschützt ist - die unbefugte Führung des Meistertitels ist ordnungswidrig. Zulassungsfrei bedeutet nicht nur Wegfall des Meisterzwangs, sondern daß jedermann das Gewerbe betreiben darf, auch jemand der nichtmal einen Gesellenbrief hat. [2]

--89.51.21.137 20:24, 8. Apr 2006 (CEST)


Der Fotograph ist so frei dass jeder zur Handwerkskammer gehen kann und sich da als Fotograph anmelden kann. Es gibt keine Notwendigkeit einen Gesellenbrief haben zu müssen. Die HWK erzählen oftmals etwas anderes, aber ein Blick ins Gesetz tut da Wunder.

Der Gesellenbrief und sechs Jahre Erfahrung ist mötig für Berufe mit bestehendem Meisterzwang. Das ist aber nichts neues, da es das schon immer gab für Betriebsweiterführungen durch Familienangehörige nach einem Todesfall etc.


Ist das Thema tatsächlich geklärt? Ich habe den Eindruck, dass man sich hier nur um die Lage in Deutschland kümmert und andere Länder stillschweigend mit einbezieht, in denen die Lage anders ist. Ich werde mal ein "in Deutschland" in den Text einarbeiten.


Ich habe gerade kürzlich mit der HWK zu diesem Thema gesprochen. Zitat aus dem Artikel "Ohne Gesellenabschluss jedoch können sie sich, nach wie vor, nicht als Fotograf bezeichnen" Diese Aussage ist falsch. Laut HWK darf sich JEDER Fotograf nennen, nur wie hier schon mehrfach geschrieben, nicht als Meister oder ähnliches betiteln. (nicht signierter Beitrag von 165.72.200.11 (Diskussion) 14:42, 31. Jul 2012 (CEST))

Grundsätzliche Struktur[Quelltext bearbeiten]

Nachdem die "Handwerksfrage" ja nun geklärt zu sein scheint, habe ich eine größere strukturelle Änderung vorgenommen. Viel Begriffe, Inhalte und Aufgebangebiete hatten sich, meiner Meinung nach, zu sehr miteinander veflochten. Die Änderung sind natürlich nur ein erster Versuch in diese Richtung. Ich bin mir sicher, dass der Artikel insgesamt noch ausführlicher und aufgeräumter werden muss. Durch die vielen, leider nur schwer voneinander abzugrenzenden Begriffe (Fotograf, Fotodesigner etc. etc. .. ) sollte man vielleicht grundsätzlich überlegen ob der Artikel nicht die Überschrift "Lichtbildner" erhalten sollte?! Was meint Ihr? --Jakobus69 23:43, 17. Apr 2006 (CEST)


Weitere Strukturfragen[Quelltext bearbeiten]

Habe ich mich ein wenig um die Struktur gekümmert und z.B. den Fotodesigner aus den "Aufgabengebieten" herausgenommen...

Nun eine Frage... die schweizer Weblinks scheinen eher irgendwelche kommerziellen Bilder und Fotografensuchmaschinen zu sein. Die Schweizer haben doch bestimmt auch "offizielle" Berufsverbände?! Ich warte mal ein Weilchen auf Eure Meinung dazu... danach streiche ich die Links... mal sehen was dann passiert... :-) --Jakobus69 02:01, 12. Jul 2006 (CEST)

Das Überarbeiten-Symbol[Quelltext bearbeiten]

...so... nachdem sich hier inhaltlich schon lange eher Kleinigkeiten tun und auch nur sehr wenig Diskussionsbedarf zu bestehen scheint, habe ich nun mal das "Überarbeiten-Symbol" eingefügt. Vielleicht lassen sich dadurch ja noch der ein oder andere Wikipedianer überzeugen an dieser Siete mit zu basteln. Zumindest fällt es nun deutlicher auf, dass noch eine Menge fehlt. Was wirklich schwierig wird, ist eine klare Abgrenzung zu anderen Artikeln im Fotoportal... wobei das Fotoportal selbst offensichtlich auch vom Chaos regiert wird... :) --Jakobus69 01:55, 22. Aug 2006 (CEST)

Hallo Jakobus, Du sprichst mir aus der Seele. Nicht nur mit diesem Artikel stimmt so einiges nicht, sondern auch mit Dokumentarfotografie, Reportagefotografie, Amateurfotograf und Amateurfotografie, Angewandte Fotografie, Künstlerische Fotografie, Fotografieren und Fotograf. Dieser ganze Komplex wirkt auf mich sehr unvollstaendig, wie angefangen und nicht zu Ende geschrieben. Ich sehe allerdings nicht, wie man die einzelnen Artikel verbessern koennte, da sie m.E. schon im Ansatz nicht sehr stimmig sind. Vielleicht waere es das beste, alles zu loeschen? Mit dem Portal:Fotografie tut sich uebrigens was: NasenBV und ich basteln gerade an einem Umbau. Falls Du Dich dafuer interessiert, dann schau doch mal hier rein:Baustelle. Ich wuerde mich freuen, Deine Meinung zu lesen. Sobald der Portalumbau ausgeliefert ist, planen wir eine Initiative zur Verbesserung dieses ganzen Komplexes. Wuerde mich freuen, wenn Du Dich beteiligen wuerdest. Gruesse--Gerd 13:15, 28. Aug 2006 (CEST)
Hallo Gerd, zu Euren Bemühungen habe ich schon etwas auf Deine Diskussionsseite geschrieben. Was diesen Artikel angeht sollte er sich im Kern mit dem Thema Berufsfotografie beschäftigen. So könnte man ihn in weiten Teilen, in gekürzter Form übernehmen. Eine mögliche Verlinkung wäre also die von Dir genannten Artikel auf den großen Hauptartikel Fotografie weisen zu lassen. Der Artikel Fotograf könnte dann den Kern für einen neuen Artikel Berufsfotografie bilden. Die Aufgabengebiete müssten dann auch nicht mehr ausführlich behandelt werden, sondern könnten in eine Auflistung übergehen. Der Teil Amateurfotografe würde dann ganz heraus fallen.--Jakobus69 13:47, 29. Aug 2006 (CEST)
Die Aufgabengebiete inhaltlich von diesem Artikel zu trennen halte ich für einen guten Ansatz (teilweise existieren ja schon ensprechende Artikel). Der Fotograf an sich sollte als Artikel bestehen bleiben und sich dann in den Berufs und Amateurfotografen/ie aufteilen, diese dabei in einzelnen Artikeln zu belassen würde ich bevorzugen, um keinen Monsterartikel zu schaffen. -- Manuel Wesser 11:06, 8. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ich habe bei mir eine Baustelle für die folgenden 3 Artikel eingestellt:

Fotograf [3]

Amateurfotografie [4]

Berufsfotografie [5]

Den Amateurfotograf werde ich versuchweise mal in die Amateurfotografie einbauen, so dass dieser ein redirect werden könnte wieder der berufsfotograf es jetzt schon ist, allerdings sollten die dann natürlich auf den jeweiligen Artikel verweisen -- Manuel Wesser 11:33, 14. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Fotodesigner[Quelltext bearbeiten]

Wieso liefert eigentlich Fotodesigner einen redirect hierher? Ich hab gehört, ein Fotodesigner ist quasi der nicht-gelernte Fotograf. Weiss selbst nichts genaues darüber, drum kann ich auck einen Artikel dazu schreiben :-( Gernot.hueller 22:22, 8. Sep 2006 (CEST)

Hallop Gernod! Zu Zeiten als der Begriff Fotograf noch durch das Handwerk geschützt war war es so wie Du sagst- Dipl- Fotodesigner war aber auch zu dieser Zeit schon ein akademischer Titel. Heute ist Fotograf nicht mehr geschützt (siehe Diskussion weiter oben). Er ist also genau so frei wie der Fotodesigner und deswegen lohnt es sich nicht einen eigenen Artikel zu verfassen. Im Gegenteil, momentan wird überlegt ob all diese Begriffe nicht unter dem Stichwort Berufsfotografie erleutert werden sollen...--Jakobus69 01:19, 10. Sep 2006 (CEST)

Überarbeiten-Hinweis (zum Zweiten)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel erfuhr seit dem letzten Beitrag hier vor fast vier Jahren einen erheblichen Wandel mit der Auslagerung der größten Teile des früheren Inhalts in eigene Artikel und seither wiederum erheblichen Erweiterungen des übrig gebliebenen Restes (siehe hier).

Der Artikel konzentriert sich nun ganz einseitig auf die Berufsbezeichnung, obwohl der Begriff doch ein ganz allgemeiner ist! Die Berufsbezeichnung ist dabei lediglich eine von mehreren Bedeutungen und auch nicht die primäre. Diese bezieht meiner Ansicht nach jede Person ein, die sich auf anspruchsvolle Weise mit Fotografie befasst, wie dies zum Beispiel sehr viele Wikipedianer tun. Auch die Unterscheidung zwischen Berufsfotografie und Amateurfotografie hilft dem Artikel nicht weiter, da viele professionelle Fotografen den Beruf keineswegs gelernt haben (mit einer weiten Spanne vom weniger bekannten Reisebuchautor Tilmann Waldthaler bis hin zum prominenten Karl Lagerfeld.

Ich fände es hilfreich, den jetzigen Inhalt des Artikels erneut in einen speziellen Artikel auszulagern mit dem Lemma Fotograf (Beruf), während hier der Begriff „Fotograf“ in all seinen Bedeutungen geschildert wird. Darüberhinaus fehlen dem jetzigen Artikelinhalt jegliche Quellenangaben! --WinfriedSchneider 22:29, 5. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Fotograf ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, und dementsprechend geschützt.[Quelltext bearbeiten]

Fotograf ist im engeren Sinne die Berufsbezeichnung des Lichtbildners, der nach einer staatlich geregelten und abgeschlossenen Berufsausbildung berechtigt ist diese zu führen; sie ist geschützt.

Der Nachweis einer Ausbildung in Fotografie ist nach der Novellierung der Handwerksordnung, wie in vielen anderen Berufen auch, weggefallen. Seit 2004 gehört der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Handwerksberufen, das heißt, daß die Berufsfotografie auch von Autodidakten ausgeübt werden kann. Trotzdem dürfen sich diese Personen nicht als Fotografen bezeichnen, das wäre ja sonst Urkundenfälschung! Der Meistertitel, der nur nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung verliehen werden darf, ist weiterhin gesetzlich geschützt. Ein Autodidakt darf selbst nicht ausbilden. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.

Die Ausbildungsverordnung legt fest, was Fotografen für den Gesellen- und später für den Meisterbrief lernen müssen. Damit ist auch die Bezeichnung "Fotograf" gesetzlich geschützt und darf nur von denjenigen geführt werden, die zumindest den Gesellenbrief als Fotograf haben. Wer sich als Fotografenmeister bezeichnet, ohne es zu sein, dem drohen Bußgelder.

HwO § 51, § 117, § 51

Fazit: Autodidakten können auch die Berufsfotografie ausüben, dürfen sich aber als Fotograf nicht bezeichnen.

Quelle: http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html (nicht signierter Beitrag von Photo-Techniker (Diskussion | Beiträge) 15:51, 7. Jul 2010 (CEST))

Das ist nicht korrekt und deine Quelle ist zwar schön zitiert, sie sagt aber gar nichts dazu. "Fotograf" ist AUCH ein Ausbildungsberuf. Nach Eintragung in die Handwerksrolle darf sich jedoch jeder Knipser "Fotograf" nennen. --188.99.93.4 23:06, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Tschuldigung, aber das ist totaler Quatsch. Lediglich Fotografenmeister ist, wie in anderen Handwerken auch, eine geschützte Berufsbezeichnung. Fotograf darf und durfte sich schon immer jeder nennen. (nicht signierter Beitrag von 85.176.84.182 (Diskussion) 14:13, 10. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]
Fotograf ist kein geschützter Begriff. Hierzu drei Links, die etwas aktueller sind und sich nicht auf die WP beziehen (die für die gegenteilige Aussage als Quelle herangezogen wird):
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fotograf-Berufsbezeichnung-__f163166.html
http://www.foerderland.de/forum/gewerbeanmeldung-behoerdengaenge-amtswege-f36/gewerbeanmeldung-und-eintrag-handwerkskammer-t4817.html
http://www.gutefrage.net/frage/fotodesign---ihk-oder-hwk
Allerdings ist Fotograf nach wie vor ein handwerkliches Gewerbe und muss angemeldet werden.--Horst Gräbner (Diskussion) 19:43, 6. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

SchwerST deutschlandlastig, &unenzyklopädisch[Quelltext bearbeiten]

sic. Interessiert aber EH kaum wen. [w.] 01:08, 21. Okt. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich muss schon ein wenig hüsteln, wenn ich mir bewusst darüber werde, dass der Beruf des Fotografen einen "Meister" erfordert. Man sollte auch unbedingt einen "Kameraschein" und eine "Kamerabesitzkarte" einführen, für all jene die sich mit einer Kamera bewaffnen und damit in der Gegend herumballern wollen ;-). Sie könnten wirklich ein Sicherheitsrisiko darstellen und Amok laufen und die Menschheit mit schlechten Fotos zu Tode langweilen ;-).... Mal im Ernst: Für mich wäre Fotograf nicht mal eine Ausbildung wert. Denn entweder man kann's oder man kann's nicht. So mancher "ausgebildete" Fotograf ist zu blöd überhaupt das Licht zu setzen und einen Belichtungsmesser richtig zu benutzen. Und so mancher Autodidakt ist exorbitant kreativ und technisch versiert, dass er blind erkennt, wie er das Licht setzen muss und mit Blende und Verschlusszeit traumwandlerisch umzugehen versteht, etc. Fotografie ist zu 90% Kunst. Und dazu hat man entweder das Talent oder man hat es nicht. Erlernen kann man da gar nichts! Ich kann auch als Karikaturist nicht das Zeichnen lernen, entweder ich habe Talent, oder ich habe es nicht... Es ist einfach Kunst und dazu braucht man Kreativität. Diese hat man im Blut, oder auch nicht. Ich habe es schon lange satt zu ausgebildeten, zweitklassigen Fotografen zu gehen, die nichts als katastrophale Bilder produzieren. Ein Freund von mir betreibt die Kunst der Fotografie brotlos und hat ein privates Fotostudio im Keller. Portraits, Bewerbungsfotos, etc. lasse ich bei ihm machen, dem Autodidakten. Weil er dieses Handwerk versteht und weiß wie er etwas in Szene zu setzten hat, im Gegensatz zum "gelernten Fotografen". Man kann Formeln lernen, physikalische Gesetze, kaufmännische Dinge, Betriebswirtschaft, etc... Aber Kunst liegt einem, oder sie liegt einem nicht....

Zum Glück wurde die Berufsbezeichnung Fotograf 2004 quasi freigegeben und jeder, der dieses Handwerk ausüben will darf sich Fotograf nennen. Das ist auch richtig so, siehe oben.... (nicht signierter Beitrag von 134.3.112.249 (Diskussion) 00:18, 27. Mai 2012 (CEST)) [Beantworten]

keine Liste bekannter Fotografen[Quelltext bearbeiten]

Ich bin etwas überrascht, dass ich in Wikipedia keine Liste bekannter oder gar bedeutender Fotografen vorfinde, gern auch mit roten Links, damit die in anderen Medien gewürdigten Berufs-, Porträt-, Prominentenfotografen auch hier ihren Platz finden. Aber anscheinend ist das nicht gewünscht. Konkret und aktuell denke ich an Claude Truong-Ngoc. Meinungen dazu? Stehe ich wieder allein mit meinen Standpunkten? --Kerchemer (Diskussion) 23:29, 12. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Auch in meinen Augen ist der Artikel erschreckend unenzyklopädisch. Die Aufzählung der Spezialgebiete (nicht Berufszweige) wie Architekturfotografie, Eventfotografie, Industriefotografie, Landschaftsfotografie, Laufbildfotografie, Luftbildfotografie, Modefotografie, Porträtfotografie, Produktfotografie, Fotojournalismus, Standbildfotografie, Unterwasserfotografie, Werbefotografie, wissenschaftliche Fotografie, Künstlerische Fotografie etc. gehört doch nicht in den Artikel Fotograf, sonder in den Artikel Fotografie. Und da es die Weiterleitungen Berufsfotograf und Amateurfotograf gibt, reicht hier eigentlich eine allgemeine Einführung mit Verweis auf die beiden vorgenannten Artikel und ergänzender Erwähnung und Verlinkung von Begriffen wie Analogfotografie, Digitalfotografie, vielleicht auch Fotoapparat, Dunkelkammer u. ä., was man möglicherweise im ersten Anlauf hier sucht. --88.75.196.253 09:45, 20. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]