Diskussion:Gottfried Strympe

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 88.67.42.10
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Die Bezeichnung des Verfahrens gegen Strympe als Justizmord ist mit der Begründung entfernt worden: sicher kein Justiz-Mord, denn unschuldig war er nicht, nur umstrittenes Urteil zu den 92 Taten. Was ist ein Justizmord? Er ist, laut Wikipedia ... die an einem Unschuldigen vollstreckte Todesstrafe. Wer den Text liest und versteht, muss doch erkennen, dass dieser Täter unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze - er war unzurechnungsfähig - selbst in der DDR nicht als Diversant und Terrorist angeklagt worden wäre. Aber er wurde infolge einer politischen Entscheidung angeklagt, verurteilt und getötet. Ich verstehe nicht, warum das sicher kein Justizmord gewesen sein soll. Natürlich war er unschuldig des Verbrechens des Terrors und der Diversion im schweren Fall. --Gloser 20:23, 1. Jan. 2009 (CET)

Hier steht Justizmord: http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Mauer#Geteiltes_Land --88.67.42.10 20:12, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Wenn es einen Artikel bei Wikipedia mit einer klaren Definition eines Begriffes gibt, muß diese auch erfüllt sein, wenn man den Begriff verwendet. Bitte belege durch eine neutrale Quelle den Justizmord. Ansonsten gab es einen Prozess inklusive einer Anklage mit 92 Punkten. Der Artikel leidet sowieso an fehlender Neutralität, da eher aus der Position des Verbrechers geschrieben wird. Dafür ist der Neutralitätsbaustein drin. Also bitte keine persönlichen Meinungen, sondern nur harte Fakten, ist schließlich eine Enzyklopädie, und keine Fansite.Oliver S.Y. 20:28, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten
PS: Steht auch im Artikel: "der in der Zeit seiner terroristischen Tätigkeit weit über 60.000 Menschen des Stadt- und Kreisgebietes von Bautzen in einer ständigen Angstpsychose hielt" - egal wie man zur DDR-Justiz steht, mit der Serie von Brandstiftungen verursachte er Angst und Schrecken unter der Bevölkerung, dem sollte auch entsprechend Rechnung getragen werden.Oliver S.Y. 20:32, 1. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das Todesurteil erging nicht wegen der Diebstähle, von denen das Gericht 52 als erwiesen ansah. Seine Brandstiftungen wurden als Staatsgefährdende Gewaltakte bewertet. Weil ein Teil von ihnen - es handelte sich um das Inbrandsetzen von Geräteschuppen, einer Scheune, eines Mopeds in einer Garage, von freistehenden Überdachungen, aufgeschichteten Holzstapeln, eines Kellers, von Srohhaufen und eines Zwergenhauses für Kinder (der Dachstuhl eines Wohnhauses war nicht von ihm angezündet worden, sondern geriet durch Übergreifen eines kleineren Feuers in Brand) - sich nach Ansicht des Gerichtes gegen die wirtschaftlichen Grundlagen der DDR richteten, sah es ferner Diversion als gegeben an. Strympe hatte nach Ansicht des Gerichtes damit den Tatbestand des § 22 StEG erfüllt: Wer mit dem Ziele, die Volkswirtschaft oder die Verteidigungskraft der DDR zu untergraben, .... Transport- oder Verkehrsmittel ... zu zerstören ..., wird mit Zuchthaus nicht unter drei Jahren bestraft. Um ihn nach Wunsch des Politbüros zum Tode zu verurteilen, sah des Gericht in seinen fortgesetzten Taten einen schweren Fall, so dass es ihn nach § 24 Abs. 2 Buchstaben b und c StEG zum Tode verurteilen konnte. Es formulierte in seiner Urteilsbegründung: Der Angeklagte hat seine Terror- und Diversionsverbrechen aus abgrundtiefem Hass gegen unseren Arbeiter- und Bauernstaat begangen. Er hat gezeigt, dass er auf der Seite der Kriegskräfte, auf der Seite der Feinde jeglichen Fortschritts, der Demokratie und des Sozialismus steht und sich mit den westdeutschen Militaristen und Imperialisten verbündet hat. Deren Ziel zur Vorbereitung eines Überfalls auf die DDR hat er mit seinen Verbrechen unterstützt. Ob, wie im Abschlussbericht des MfS behauptet, tatsächlich alle Bewohner des Kreises Bautzen sich wegen Strympes Brandstiftungen in eine monatelange Angstpsychose versetzt wurden, steht dahin. Das Gericht überprüfte das nicht. Wie schon im Text gesagt, ignorierte das Gericht den wahren Anlass der Brandstiftungen, unterdrückte das psychiatrische Gutachten und bejahte Strympes Zurechnungsfähigkeit ohne Prüfung. Seine staatsgefährdende Gesinnung ergab sich für das Gericht aus den Besuchen in West-Berlin, auf Grund abfälliger Äußerungen zur Politik der DDR sowie dem Schmuggel mehrerer Exemplare einer SPD-Zeitung.
Meine Quelle sind die Akten des Politbüros der SED, des Untersuchungsvorgangs des MfS und die Gerichtsakten, so wie sie in dem genannten Beitrag Bästleins wiedergegeben sind.
Du schreibst: Der Artikel leidet sowieso an fehlender Neutralität, da eher aus der Position des Verbrechers geschrieben wird. Dafür ist der Neutralitätsbaustein drin. Also bitte keine persönlichen Meinungen, sondern nur harte Fakten, ist schließlich eine Enzyklopädie, und keine Fansite.
Belege nun bitte einzeln Deine Vorwürfe:
Der Artikel ist eher aus der Position des Verbrechers geschrieben.
Er enthält persönliche Meinungen.
Er enthält statt dessen keine harten Fakten.
Er ist eine Fansite.
Danach können wir die Diskussion um den Neutralitätsbaustein wieder aufnehmen. --Gloser 23:57, 1. Jan. 2009 (CET)

Also kannst dir vieleicht nen anderen Ton angewöhnen, und regelkonform mit 4 Tilden signieren, dann fällt das Gespräch leichter. Und nehme das hier nicht zu persönlich, es geht erstmal nur um den Text, sonst sehn wir uns woanders wieder.

  • 1. Positionen

Die Position der Opfer wird im Artikel unzureichend und verfälschend dargestellt. Die Massenpanik und Angst war ja durch die Serien von Brandstiftungen erstmal vorhanden. Diese wird jedoch im Artikel als Position der Stasi und SED-gelenkter Gruppen dargestellt, nicht jedoch als das, was solche Serie in jedem Staat ist, ein Angriff auf die Zivilgesellschaft. Mir egal, ob er es aus sexuellen Phantasien heraus oder reiner Pyromanie getan hat, dieser Aspekt fehlt. Dafür wird ausführlichst auf die Motive und die Prozessführung eingegangen.

  • 2. Taten

Im Artikel heißt es abschwächend und damit verfälschend: "Weder die Diebstähle noch die Brandstiftungen hatten, von einem abgebrannten Dachstuhl abgesehen, größere Schäden angerichtet und niemand wurde dabei verletzt oder getötet." Das ist in dieser Form eine klare Wertung des Geschehens. Und sry, es ist erstmal die Anzahl an Taten, welche ihn zu einem besonders gefährlichen Straftäter machte. Wie du nun hier in der Diskussion selber sagst, Scheune, Garage, Kellerbrand - alles Gebäude, die ebenso eine Brandkatastrophe hätten verursachen können. Denn mögen es auch keine "größeren" Schäden gewesen sein, es waren auch keine geringen. Übrigens ist "groß" in dem Zusammenhang sehr subjektiv, was war in der DDR ein größerer Schaden, nach heutigen Gesichtspunkten sind Schäden an Gebäuden und Sachwerten sicher anders einzustufen.

  • 3. Personenschäden

Im Artikel steht genau der Punkt. Er unternahm ziellos "Streifzüge durch Gärten und Hinterhöfe" und genau dort fanden auch die Brandstiftungen statt. Also mitten in Erholungs- und Wohngebieten. Das keine Menschen verletzt oder getötet wurden, reiner Zufall, jedoch kein Grund, dies als Verharmlosung seiner Taten zu betonen, auf die sonstigen Umstände aber zu verzichten. Du hast ja offenbar die Fakten, also ist der Neutralitätsvorwurf klar gerechtfertigt.

  • 4. Kleinigkeiten

Obwohl du ja offenbar den Artikel auf der Grundlage eines Buches schreibst, erscheinen Passagen und Wertungen von dir oder dem Buchautor als Text. Dies hat natürlich beim Leser eine gewisse Wirkung, erst recht bei, mit der DDR-Justiz unerfahrenen. "Während dessen war in der DDR die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft durchgesetzt und die Berliner Mauer errichtet worden." - völlig aus dem Zusammenhang gerissene Fakten. Die Verhängung der Todesstrafe als mögliche Strafe ergab sich ja scheinbar schon aus der Anklage wegen Diversion. Auch erwähnst du die Einstufung von Strympe als Terrorist in deinem Text nicht. Und was Diversion ist, wird auch nicht verlinkt, ebenso ein subtiles Mittel was zur fehlenden Neutralität führt. Ebenso ist deine Recherchearbeit nicht sehr umfangreich gewesen. Denn schon bei einer kurzen Suche finde ich den Hinweis "Der einzige Brand des Jahres 1961 wurde durch den Brandstifter Strympe aus Bautzen gelegt. Er legte weitere Brände in der Umgebung. Bei uns war es der Kohleschuppen der Lessingschule. Der Brandstifter wurde gefaßt und verurteilt." als Wiedergabe des Geschehens, und genau solche Taten waren mir in Erinnerung, als ich den Text hier las. Der Kohlenschuppen einer SCHULE - sry, ich kann mir wenige Taten vorstellen, die solche Panik unter der Bevölkerung auslösen, auch heute noch. Über die tatsächlichen Motive des Täters schweigt dein Text ja, ebenso wird bis auf die Perversion von Strympe im Artikel ziemlich verharmlosend eingegangen. Das er keinen fairen, sondern einen Schauprozess bekam, offensichtlich. Jedoch macht ihn das noch nicht zum Opfer, denn die Strafgesetze waren ja so schon zuvor formuliert.Oliver S.Y. 09:37, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Zur Erläuterung deiner Einschätzung, Der Artikel ist eher aus der Position des Verbrechers geschrieben, schreibst du, im Artikel stünde nicht, bei den Opfern wären Massenpanik und Angst .... vorhanden gewesen. Woher weißt du davon und wann soll das der Fall gewesen sein? Schon während der Brandserie oder erst, als sie vorbei war - während des Prozesses? In der DDR hat es keine freie Berichterstattung über Verbrechen, Brände und Unfälle gegeben. Die Berichterstattung in der Presse setzte hier bei Beginn des Prozesses ein, der wiederum vor erweiterter Öffentlichkeit stattfand, das heißt mit inszenierten Auswertungsveranstaltungen und laufender Presseberichterstattung, verbunden mit einer allgemeinen SED-Propagandakampagne, alles entsprechend den im Artikel genannten Zielen des Politbüros. Dann weiter: Diese (die Massenpanik) wird jedoch im Artikel als Position der Stasi und SED-gelenkter Gruppen dargestellt. Aber so und nicht anders ist es gewesen - nebenbei gesagt, in der Öffentlichkeit der DDR war bis in die Phase ihres Zusammenbruchs einzig die Kirche eine nicht SED-gelenkte Gruppe; für alle anderen, die sich bemerkbar machen wollten, war das MfS zuständig. Dann setzt du diesen Satz fort: nicht jedoch als das, was solche Serie (jetzt meinst du die Brandstiftungen) in jedem Staat ist, ein Angriff auf die Zivilgesellschaft. Das Brandstiftung ein Verbrechen (das ist der Angriff auf die Zivilgesellschaft) ist, dürfte wohl jedem Leser bekannt sein und muss im Text nicht eigens hervorgehoben werden. Der Link reicht aus und er ist vorhanden. Dein nächster Satz erklärt dann, warum es überhaupt zu dieser Kontroverse hier gekommen ist: Mir egal, ob er es aus sexuellen Phantasien heraus oder reiner Pyromanie getan hat, dieser Aspekt fehlt. Du hast nicht begriffen, dass hier ein unzurechnungsfähiger Straftäter als politischer Verbrecher zwecks Illustrierung einer Begründung für die Errichtung der Mauer in Berlin zum Tode verurteilt und getötet wurde. Der Artikel dreht sich um einen Justizmord. Die Tötung eines Unschuldigen. Strympe, ein Psychopath, hatte es mit Richtern zu tun, die es auftragsgemäß auf sein Leben abgesehen hatten. Das steht alles in dem Artikel. Als Brandstifter hätten sie ihn nie zum Tode verurteilt können. Er hat keinen Menschen verletzt oder getötet. Wenn er sich entdeckt glaubte, flüchtete er. Der entstandene Schaden war gering (wenn du das nicht glaubst, melde dich bei der BStU an und sieh dir die Akten des MfS an, so wie die Ermittler des ZERV es schon getan haben). Den Straftatbestand Terror und damit die Bezeichnung Terrorist gab es im StEG der DDR nicht. Den schweren Fall infolge fortgesetzter Begehung gab es ebenfalls nicht. Das StEG findest du im Internet.
Unsere Diskussion hat sich insofern erledigt, als der Neutralitätsbaustein inzwischen von Dritter Hand entfernt wurde.
Aber was ist eine Fansite und was meintest du damit: Und nehme das hier nicht zu persönlich, es geht erstmal nur um den Text, sonst sehn wir uns woanders wieder ? Gesehen haben wir uns meines Wissens noch nicht.--Gloser 01:10, 3. Jan. 2009 (CET)
PS: Ich unterzeichne meine Diskussionsbeiträge immer mit vier Tilden, aber es wirkt seit einiger Zeit nicht. Ich kann mir das nicht erklären.


Sprachliche und inhaltliche Gestaltung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der bisherige Text war sprachlich und juristisch absolut indiskutabel. Bin einmal kurz drüber gegangen, da ist aber noch viel zu tun. Bitte um Mitarbeit. Die Winterreise 01:50, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Bisher war das noch ganz spaßig, wenn du mich jetzt zu verfolgen beginnst, hört es auf. Deine Version war für einen verurteilten Straftäter ebenso induskutabel, denn was soll diese Relativierung "soll", er hat die Diebstähle und Brandstiftungen begangen, diese sind offenbar auch seitens der Verteidigung nie bestritten worden. Was strittig bzw. unstrittig ist, betrifft die Bewertung als Schauprozess und Justizopfer sowie die Bewertung aus rechtsstaatlicher Sicht. Kann man viel zu schreiben, aber nicht durch willkürliche Infragestellung der Fakten Für den Terrorismusvorwurf in der Öffentlichkeit und den Schulbrand kann ich einsfixdrei die Quellen beibringen, wenn nötig, wie siehts mit deinem Knowhow aus?Oliver S.Y. 02:01, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
  • Terrorist Gottfried Strympe - [1]
  • Brandstiftung auf Schulgelände - [2]

Zugegeben nicht sehr aussagekräftig, aber angesichts der einzigen Sekundärquelle bisher Details, die man ebenso bei der Formulierung des Artikels beachten sollte.Oliver S.Y. 02:07, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

OK, noch einen Revert spare ich mir, da es mehr um Worte als um Fakten geht. Die Frage ist, ob man die Ermittlungsergebnisse der Stasi, und damit die Anklage und das Urteil übernimmt. Offenbar ist das Urteil nach 1990 nicht revediert worden, G.S. gilt also immer noch als verurteilter Straftäter. Ich mag wie gesagt nicht eine solche Quelle, nur wenn diese sagt, daß er ein gestörter Einzelgänger mit häufigen Arbeitsstättenwechsel war, bedarf es für eine Reletivierung schon Gründe. Denn wie oben bereits gesagt, es gibt keinen Anhaltspunkt auf ein Fehlurteil.Oliver S.Y. 02:12, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Warum gehst Du in Deinem Bearbeitungskommentar davon das, dass ich Buch und den Fall nicht kenne? Es ging überhaupt nicht primär nicht um Deine kleine Bearbeitung. Der alte Text (nicht von Dir) war ein einziges Geschwurbel mit abwegigen Details, die jeden Zusammenhang unklar machten. Text ist jetzt geglättet. Bitte keinen neuen Editwar. Prüfe die von mir vorgenommenen Änderungen bitte ganz exakt, jedes Detail, bevor Du revertierst. Was die Juristerei betrifft, darfst Du auf eine gewisse Sachkenntnis von mir vertrauen. Das ist ein Artikel über einenjuristischen Fall. Die Winterreise 02:15, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Naja, ich kenne nur Auszüge von Bästlein aus alten Veröffentlichungen, die ich natürlich nicht mehr habe. Aber für mein Umfeld sind er und Hagedorn selbst heute noch Beispiele für eine Berechtigung der Todesstrafe in Ausnahmefällen. Wenn du mit dem Fall und seiner juristischen Bewertung vertraut bist, war es nun ein Unrechtsurteil nach heutigen Maßstäben, oder auch ein Unrechtsurteil nach DDR-Recht. Denn Diversion mag zwar ein politischer Strafrechtsbestand gewesen sein, aber dessen Bewertung hat ja nichts mit dem Artikel hier und dessen Einstufung zu tun. Mal im Detail:

  • "Gottfried Strympe soll ein psychisch gestörter Einzelgänger gewesen sein." - kein Widerspruch, sehr weitgehender Vorwurf für Wikipedia, relativierung angebracht
  • "Er hatte keinen Beruf erlernt, war dreimal geschieden und hatte soll häufig seine Arbeitsplätze gewechselt haben." - Widerspruch, denke, häufiger Arbeitsplatzwechsel ist schon in der Akte dokumentiert, an der Stelle ist das "soll" eine Einschränkung, die ohne Grundlage ist.
  • " Anlässe der ihm vorgeworfenen Brandstiftungen, die er im Umfeld seines Wohnortes Bautzen verübt haben soll, waren angeblich gescheiterte Onanie Veruche beim Beobachten von Frauen. Bei diesen Anlässen begang er angeblich auch Diebstähle." - Gab es ein Geständnis, bzw. wurden die Vorwürfe durch ihn bestritten? Meiner Kenntnis nach, hat er zumindest den Großteil zugegeben, wobei wir uns wohl einig sind, das die Diebstähle nebensächlich sind, da auch zeitlich nicht im Zusammenhang mit dem Mauerbau.
  • "Ihm wurden vom Ministerium für Staatssicherheit, ... "nachgewiesen" "- hier die Frage nach dem Grund für die "", pauschale Skepsis gegenüber der Stasi, oder gibt es dazu (zB. in Salzgitter) dokumentierte Anhaltspunkte.
  • "größere Schäden" - Sry, für mich immer noch sehr mißverständlich, allein die Brandstiftung einer Scheune und eines Schuppens fallen bei mir unter "Großen Schaden", worauf stützt sich die Aussage, daß dies keine "Größeren" waren?
  • "Während dessen war in der DDR die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft durchgesetzt und die Berliner Mauer errichtet worden." - Immer noch die Frage, was die Zangskollektivierung mit dem Fall Strympe zu tun hatte. Der Bezug zum Mauerbau ist offensichtlich, jedoch wird das mit der Kollektivierung im weiteren nicht erklärt.
  • Beim Rest fehlt mir eine entsprechende Darstellung der Opfer. Denn Winterreise, auch wenn du nicht Autor des Artikels bist, deine Änderungen verschärfen eher das Bild des "Unschuldigen Strympes", obwohl es dafür bislang keine Anhaltspunkte gibt, während die Angaben zu den abstoßenden Details der (vorgeworfenden) Details verharmlost werden. Denke, wer heute über einen Brandstifter an einer Schule und Scheune liest, wird den Fall auch anders bewerten, wenn man ihm diese Informationen gibt. Was sonst noch angesteckt wurde, wird ja nicht erwähnt, zB. das ein Kinderbaumhaus angezündet wurde, als der Dachstuhl in Brand geriet.Oliver S.Y. 02:36, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten


@ Oliver S.Y." Aber für mein Umfeld sind er und Hagedorn selbst heute noch Beispiele für eine Berechtigung der Todesstrafe in Ausnahmefällen." Wie bitte, lese ich richtig ???

In einem Rechtsstaat gibt es keine "Ausnahmefälle" , wer sollte diese festlegen? Das "gesunde Volksempfinden" ? Ich bin ein strikter Gegner der Todesstrafe, ohne jede Ausnahme, aber das ist ein völlig anderes Thema.

Zentrales Thema und bisheriger Sinn des Artikels (der ja nicht von mir verfasst ist) ist doch offenbar, dass die Taten, die Strympe zur Last geleget wurden, in einem geradezu groteseken Missverhältnis zur verhängten Strafe standen und es sich um einen politischen Schauprozess gehandelt hat.

"Brandstiftung einer Scheune und eines Schuppens fallen bei mir unter "Großen Schaden", worauf stützt sich die Aussage, daß dies keine "Größeren" (Schäden) waren" (Zitat von Dir Oliver S.Y.). Angesichts der Verhängunng der Höchststrafe, Tod durch die Guillotine, spielt es natürlich eine ganz wesentliche, zentrale Rolle, dass es bei den Brandstiftungen lediglich zu Sachschaden kam, nicht aber zu Verletzten oder Toten. Darauf muß hingewiesen werden.

Nach allen Maßstäben einer fairen Justiz handelte es sich um ein krasses Unrechtsurteil oder Fehlurteil auch dann, wenn damals geltendes Recht i der DDR eingehalten worden sein sollte, was aber nicht der Fall war. Auch die spätere Entscheidung in der BRD, die Ermittlungen gegen Erich Mielke u.a. nach § 154 der Strafprosessordnung einzustellen, Zitat §154 STPO:

"(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. (Zitat Ende)

ändert daran nichts und basierte im wesentlichen darauf, dass gegen die angeklagten DDR Funktionäre bereits wegen schwereren Fällen ermittelt wurde und zum Beispiel Erich Mielke rechtskräftig wegen Mord zu 6 Jahren Haft verurteil wurde. Nur aus diesem Grund wurden die Ermittlungen gegen die DDR Funktionäre im Fall des Justizmordes an Gottfried Strympe eingestellt, da der Vorgang im Sinne des §154 der Strafprozessordnung wegen der anderer Taten (Mauerschüsse) "nicht beträchtlich ins Gewicht" fiel.

Aufgabe einer Neubearbeitung des Artikels kanne es bestimmt nicht sein, sich quasi wie ein Richter in das Unrechts- Rechts-System der ehemaligen DDR hineinzudenken und sich gedanklich in die Argumente der Anklage hineinzuversetzen oder die Taten in irgen deiner Form moralisch zu bewerten, wie es Dein Tenor ist.

Das einzig interessante am Casus (enzyklopädische Relevanz!) ist die Kuriosität, das gereadezu schreiende Missverhältnis von Taten und Strafe und der Umstand, dass die psychiatrische Erkrankung des Täters nicht auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gewichtet wurde. Auch in der DDR gab es immerhin so etwas wie Forensik und Forensische Psychiatrie. Immmerhin ein Fall aus der zweiten Hälfte des 20.Jahrhunderts! Aufgabe einer Artikelbearbeitung kann es gewiss nicht sein, sich quasi in die Rolle des Gerichtes hineinzudenken und die Tat strafrechtlich aus Sicht der DDR oder heutiger Sicht zu gewichten, so wie es aus Zeilen Deiner Vorschläge hervorgeht. Der Artikel sollte die Gesamtumstände würdigen und den offensichtlichen Unrechtscharakter und Schaucharkter des Urteils erhellen. Sämtliche Sachverhalte, die innerhalb des WP Artikels (nicht des damaligen Unrechts-Prozesses!) nicht präzise mit belastbaren Quellen nachgewiesen wereden können, können nur in der "soll-Form", der "Möglichkeitsdorm" formuliert werden.

Dass Du, Oliver S.Y., Dich im Artikelnebenraum über einen zum Tode verurteilten Straftäter als Befürworter der Todesstrafe in Ausnahmefällenen outest, ist natürlich Dein gutes Recht. Diese wurde allerdings (im Unterschied zur DDR) bei Gründung der Bundesrepublik im Grundgesetz Artikel 102 aus guten Gründen abgeschafft, und zwar für alle Zeiten. Auch eine 2/3 Mehrheit im Bundestag könnte die Abschaffung der Todesstrafe nicht rückgängig machen, da der Artikel 102 (Wörtlicher Text:Die Todesstrafe ist abgeschafft) seinerseits durch den Grundgesetz Artikel 79, Absatz 3, die sogenannte Ewigkeitsklausel vor Änderungen geschützt ist. Wie auch andere Rechtsgüter in unserer Verfassung.

Ob es Dir gelingt, diesen doch sehr extreme Art von POV im Artikelnebenraum, die sich nicht mit dem Inhalt des GG deckt, aus Artikelbearbeitungen heraus zu halten, kann ich nicht beurteilen. Insgesamt fällt ein Starker "Eifer" bei Deinen Bearbeitungen auf. Egal zu welchem Thema. Du wirst Verständnis haben, dass ich nach dieser Art von POV über einen Lemmainhalt, eben den Fall Strympe, Todesstrafe in Ausnahmefällen Deiner Ansicht nach hier berechtigt, auf Deine Artikelbearbeitungen, insbesondere bei Artikeln die juristische und ernsthafte Hintergründe haben, künftig ein kritisches Auge haben werde. In Zweifelsfällen können wir uns vor Editwars auf der jeweiligen Diskussionsseite abstimmen. Gruß Die Winterreise 12:50, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ich erlaube mir dann nur nochmal den Spruch von deiner Benutzerseite zu zitieren:

  • "Solche Arbeiten laufen nicht einfach wie ein Algorithmus ab, ohne Rücksicht auf den Inhalt der Artikel und die Urteilsfähigkeit der Beteiligten; sie benötigen eben gerade inhaltliches Engagement, Kommunikationsfähigkeit, konkrete Reflexion und begründete subjektive Einschätzung."

Du selbst beanspruchst das Recht auf "begründete subjektive Einschätzungen", verwehrst diese aber anderen. Du brauchst mich hier nicht über die Todesstrafe zu belehren, die Diskussion hatte ich gerade an anderer Stelle. Es gibt kein Denkverbot in Deutschland, auch eines der Grundrechte in Deutschland. Und genauso wie ich die Todesstrafe in der USA, Indien oder Japan bewerten kann, steht es jedem frei, es mit der Justiz in der DDR und der Bundesrepublik heute und damals zu vergleichen. Das hat nichts mit dem difamierenden Vorwurf des "gesunden Volksempfindes" zu tun, sondern einer rein subjektiven Bewertung. Denn nur mal so am Rande, ich halte es nicht durch das Grundgesetz für gedeckt, 350 Personen für immer in Sicherungsverwahrung zu halten, oder unbegrenzt Therapieunwillige im Maßregelvollzug einzusperren. Und dieses ach so gerechte aktuelle Justizsystem ließ Heinrich Pommerenke nach 49 Jahre in der Haft sterben. Keine Ahnung, ob meine Position da wirklich inhumaner ist, über die Theorie nachzudenken, ob damals ein Strafmaß Todesstrafe für die Richter als Option nicht besser gewesen wäre. Im Artikel wird leider viel zu wenig auf die für viele Leser unbekannten Urteilsbegründung Diversion als politischen Straftatbestand ähnlich des Landesverrats eingegangen. Das hat nichts mit einer Rehabilitierung der Verantwortlichen für den Schauprozess zu tun, nur Strafmaß und Urteil sind davon ebenso zu trennen, wie die Hintergründe.Oliver S.Y. 02:07, 4. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Strympe war sicher beides: Straftäter und Justizopfer. Beides muß man aber mit Sekundärliteratur belegen. -- Ösölö 00:30, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Wie an mehreren Stellen angeklungen ist, kann man selbst den Artikelinhalt unterschiedlich interpretieren. Ich beziehe mich bei allem auf den Text Stand [3]. Demnach ist GS durch ein normales DDR-Gericht, Bezirksgericht Dresden, und kein Sondergericht der Stasi oder des Militärs verurteilt worden. Die Berufung war erfolglos. Soviel steht offenbar fest, ohne auf das Strafmaß einzugehen. Damit ist der Straftäter durch das genannte Buch für mich belegt, denn diese Fakten sind ja offenbar überall nachprüfbar. Was die Schuldfähigkeit betriff, so wird nur ein Gutachten genannt, was "Zweifel an der Schuldfähigkeit" beinhaltete, die vom Berufungsgericht nicht für ausreichend erachtet wurden. Keine Ahnung, wie man dazu generell steht, aber sie wurden im Prozess eingebracht. Nun zu seiner Opferrolle. Anfangs war von Justizmord (an einem Unschuldigen) die reden, nun ist die Rede von einem schuldunfähigen Justizopfer. Problem dabei, WP definiert diesen Begriff nicht, und er wird durch keine Quelle belegt. Mein Vorschlag wäre darum, ihn in die Kategorie:Opfer der DDR-Diktatur aufzunehmen. Denke, daß er das war ist unstrittig, und braucht nicht belegt zu werden. Was die Kategorie:Dieb angeht, so werden im Artikel 64 Diebstähle erwähnt (irgendwo stand noch, dass davon 52 vor Gericht als bewiesen galten). Wer einen Diebstahl begeht, wird allgemein als Dieb angesehen. Die Kategorie kennt keine genauere rechtliche Definition, und selbst wenn er schuldunfähig gewesen wäre, würden damit die Taten als Diebstähle nicht getilgt. Erinnert mich an die Kategorie:Mörder, wo auch viele reinkamen, ohne das es klare Gesetze oder Definitionen gab.Oliver S.Y. 00:55, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Zustimmung an Ösölö. Sowohl Kategorie Straftäter als Justizopfer sind korrekt. Die Kategorie Dieb hingegen ist viel zu niedrigschwellig gewählt. Strympe war nach der gesamten vorliegenden Litartur vermindert oder gar nicht schuldfähig. Schuldfähigkeit. Wer in einem vom Ministerium für Staatssicherheit gesteuerten Schauprozess, in dem selbst die in der ehmaligen DDR geltenden Normen für einer ordnungsgemäße Strafverteidigung gröblich missachtet wurden und wegen einer Serie von Brandstiftungen ohne Personenschaden, siehe Pyromanie und einer Serie von Diebstählen, siehe Kleptomanie, zum Tode durch Enthauptung mittels der Guillotine veurteilt wird, der ist primär ein Justizopfer. Für jeden Straftatbestand im Strafgesetzbuch eine eigene Kategorie zu wählen wäre absurd, wenn das Leben des Betroffenenen quasi nicht ausschliesslich aus diesem Merkmal bestand. Mit dem gleichen "Recht" könnte man rechtskäftig wegen Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilte Prominente, wie z.Bsp. den Prinzen Ernst August von Hannover [4] als "Beleidiger" oder " "Gefährlicher Körperverletzer" kategorisieren, was genau so absurd wäre, wie Strympe als "Dieb" zu kategorisieren, um ihn sozusagen posthum als solchen zu brandmarken. Die Kategorie "Dieb" ist hier unwesentlich, auch dann, wennn er neben vielen anderen Merkmalen auch ein "Dieb" war. Die Winterreise 19:53, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Präzisiert: Gottfried Strympe ist als Lemma nicht etwa deswegen relevant, weil er ein verurteilter Dieb und Brandstifter war. Davon gibt es Millionen. Ohne Artikel.- Die einzige Relevanz für einen WP Artikel ist der Aufsehen erregende Strafprozess und das nach allen Maßstäben vernünftiger und verhältnismäßiger Rechtsprechung krass rechtswidrige Fehlurteil, Tod durch Enthauptung, auch nach den Maßstäben der damaligen DDR ein krasses Fehlurteil aus "politischen" Gründen, da Strympe zudem noch "Westkontakte" unterhielt. Die moralische Tendenz, den nach allen Quellen und zeitgenössischen Berichten offensichtlich Geisteskranken Forensische Psychiatrie moralisch zu verurteilen, wie aus einigen Beiträgen von Oliver S.Y. hervorgeht, und auf dieser DS gar die Todesstrafe in "Sonderfällen" (sic!) für gerechtfertigt zu erklären (der selbe Nutzer) ist zwar eine private Meinung zum Thema, trägt aber wenig bis nichts zur Relevanzdebatte und Textgestaltung des Artikels bei. Die DS Seiten sind kein "Speakers Corner" und kein Forum, Oliver, siehe Deine persönlichen Reflexionen zum "jüdischen Selbsthass" bei Rolf Eden. Die Beiträge sollten sich um Textgestaltung und Kategorisierung bemühen und vor allem diese diese zu begründen. Moralisieren im Artikeltext und der Wahl der Kategorieen bitte lassen. Künftige Leser können sich aufgrund der Fakten ein eigenes Bild machen. Die Winterreise 20:19, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Du beanspruchst auf deiner Benutzerseite und auch hier in der Diskussion mehr als einmal das Recht, subjektiv in der Artikelarbeit vorzugehen. Dabei wird deine Meinung zum Thema mehr als deutlich in den Artikel gepresst (siehe Arne Hoffmann), wo du bewußt den Inhalt in eine Richtung lenken willst. Das einzige, was ich hier gemacht habe, war das Einfügen neutraler Begriffe und Kategorien. Denn dein Hauptargument, die forensische Bewertung des Falls Strympe wurde bislang überhaupt nicht im Artikel wiedergegeben. Wenn du über die entsprechenden Quellen verfügst, die den Fall, und nicht generell das Thema Zurechnungsfähigkeit behandeln, warum hast du sie nicht benutzt? Ich fühle mich hier immer wieder leicht verschaukelt, wenn Leute vermeintlich aus dem Privaten argumentieren, um dann später sowas in die Diskussion aufzubringen. Du moralisierst doch genauso, wenn du bei Hoffmann seinen Verleger als Neuen Rechten benennst. Es steht doch sogar im unumstrittenen Teil des Artikels, dass Strympe gestohlen hat. Was ist da moralisierend, diesen Fakt nicht zu katogiriseren. Eher ist es moralisierend, nur gefällige Kats zu wählen. Fakten - genau darum geht es, aus beiden Sichtweisen. Also bitte auch keine unbegründeten Relativierungen von dir an den Fakten!Oliver S.Y. 20:32, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten


Du moralisierst doch genauso, wenn du bei Hoffmann seinen Verleger als Neuen Rechten benennst'. (Zitat Oliver S.Y.). Nein, das wird ständig unterstellt. Der entsprechende Abschnitt im Artikel lautet nun mal: "Leben und publizistisches Wirken". Da gehört der 100% zutreffende Satz herein. Siehe diesen Artikel. Undm die dazugehörige DS. Heute wurede sogar in der LP Prüfungsdiskussion des gelöschten Artikels Maskulismus behauptet, ich hätte einen LA für den Artikel Arne Hoffmann gestellt. Absurd. Zudem werden in Hoffmanns Blog Edits auf der DS mit Artikelbearbeitungen vermischt. Was soll´s. Du Oliver,und ich haben unsere Meinungen dargelegt. Sowohl zu dern Artikeln Strympe, als auch zu Arne Hoffmann. Mal sehen, was andere meinen. Die Winterreise 20:59, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich hab ja bei Arne Hoffmann nur wegen der Bitte um eine Dritte Meinung mitgewirkt, ansonsten interessiert mich der Herr nur am Rande. Genau deshalb habe ich mir auch das Urteil erlaubt, daß die Kombination (nicht jeder der beiden Fakten ansich) eine subjektiven, oder wie ich es lieber sage, manipulativen Effekt beim Leser haben kann. Insbesondere, wenn er wie ich Herrn Hoffmann nur weitläufig kennt. Und da WP nunmal das Ansehen hat, betrachte ich dort wie hier Neutralität als oberstes Gebot, gefolgt von Quellentreue. Und unter den beiden Aspekten sehe ich auch den Artikel hier. Wir können gern auf einer Benutzerdiskussion weiterdiskutieren, was nun von Forensik und Todesstrafe zu halten ist, jedoch bringt das den Artikeldiskussionen gar nicht. Hier ist die klare Frage, welche Quellen es gibt, die eine Unzurechnungsfähigkeit belegen. Dafür ist insbesondere die Verteidigungshaltung des Anwalts von Herrn Strympe in der Berufungsverhandlung von Belang. Das aus heutiger Sicht eine vermutliche Unzurechnungsfähigkeit vorlag, kann man aus den paar Informationen im Artikel nicht ableiten. Wenn du über andere Werke dazu verfügst, gehören die unbedingt in den Artikel. Ich würde mir für den Text einen nachvollziehbaren Aufbau wünschen, wo die Aspekte getrennt und nicht vermischt werden. Die Einleitung soll den Inhalt des Artikels widergeben, wie unten bereits bemängelt, gibt es da mind. einen gravierenden Unterschied. Bei Abschnitt Biografie sind Fakten mit Wertungen und ,was ich als schlecht empfinde, Positionen der Anklage vermischt. Hier muß ausführlicher auf die von dir genannten Hinweise auf eine beschränkte oder völlige Unzurechnungsfähigkeit eingegangen werden. Zum Abschnitt Prozess gehört die kühle, und abstandshaltene Berichterstattung über die Vorbereitung und Durchführung. Der Charakter als Schauprozess wird zwar erwähnt, aber (wenn wir uns in dem Punkt einig wären, wäre es gut) da vor allem er das Echo und damit die Relevanz begründet, bedarf es einer anderen Schwerpunktsetzung, die durch die Zitate nicht erreicht wird. Am Ende muß dann die Bewertung aus heutiger Sicht, samt juristischer Aufarbeitung stehen. So vermisse ich wirklich eine Aussage, ob das Urteil seit 1990 revidiert wurde, oder ob eine Revision überhaupt jemand angestrengt hat. Also jenseits persönlicher Befindlichkeiten gibt es genug zu tun. Meine kleinen Änderungen waren lediglich auf den Artikel und die gängigen WP-Definitionen begründet. Wertend war da nichts. Ansonsten wirkt dein Kampf gegen die Kategorie:Dieb (die ich an anderer Stelle auch kritisiere) sehr einsam. Siehe Kategorie:Person nach Tat und die dortigen Einträge. Das sind die Maßstäbe, wie Kategorien verteilt werden, nicht, was es bei einem Leser für Gedanken weckt. Oliver S.Y. 21:56, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Widersprüche im Artikel durch jüngste Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Durch diese Änderung entsteht ein Widerspruch im Artikel.

Zuerst heißt es nun: soll ein psychisch gestörter Einzelgänger gewesen sein

Dann aber heißt es, dass dem Ministerium für Staatssicherheit der psychiatrische Hintergrund von Strympes Taten bekannt war

Ich empfehle mit Quellenangabe zu arbeiten. Ohne Quelle kann man alles behaupten oder alles relativieren. --Rubenstein 19:51, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Könnte § 154 StPO erklärt werden?[Quelltext bearbeiten]

--88.67.42.10 20:08, 8. Nov. 2009 (CET)Beantworten