Diskussion:Hausverbot

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Ildottoreverde in Abschnitt Quellennachweise
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Sorry, aber ist die Aufstellung in dem Artikel nicht ein wenig profan? Für mich sieht das so aus, als ob es nur der künstlichen Verlängerung des Artikels dient.--Grimmi59 rade 18:01, 31. Dez 2004 (CET)

Wie ist der Fall, wenn ein Türsteher jemanden, der trotz Hausverbot in eine Diskothek eingelassen hat, weil zum Beispiel besagter Türsteher nicht wußte, daß jener Gast nicht hineindarf? (Türsteher werden häufig ausgetauscht, da ist so etwas nicht unmöglich)

Hat dann der Gast Hausfriedensbruch begangen, auch wenn er nichts angestellt hat?

Ich finde das Musterbeispile am Schluss der Seite missraten, weil es einseitig auf die Bräuche bei deutschen Schulbehörden abgestimmt ist, also a) amtlich, nicht (zusätzlich) privat b) schulbetriebsorientiert.

Ich suche ein Beispiel, wie jemand vorgehen muss, der z.B. privat jemandem das betreten seines Hauses, Gasthauses, Disco usw. schriftlich untersagen will.

Zudem müssten die zitierten Rechtsnormen auch auf die anderen Strafgesetzbücher usw. in Österreich und der Schweiz Rücksicht nehmen und diese Varianten aufzeigen.

wie ist das, wenn das hausverbot offensichtlich willkürlich gegen eine Person verhängt worden ist, diese person aber vorher mittels newsletter ausdrücklich eingeladen worden ist..?

gruß.. a.

Die Polizeigesetze regeln ganz eindeutig, wann Hausverbot erteilt werden darf und wann nicht. Ohne richterliche Anordnung geht das nur zum Zweck einer unmittelbaren Gefahrenabwehr. Das heißt aber nicht, dass die Polizei sich daran hält. Man sollte, wenn man etwas in dieser Art befürchtet, die betreffende Verordnung bei sich führen, dann sind die Beamten erst einmal mit dem Lesen beschäftigt, was eine sehr beruhigende Wirkung hat. In Schwerin läuft gerade ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen drei Polizeibeamte wegen Freiheitsberaubung und Verstoßes gegen das Grundgesetz. Siehe hierzu den Beitrag von www.tv19plus.de Katrgorie: Erzählt, Titel: Menschen aus dem Stadtbild.

Wo finde ich den Gesetzestext, der auf die Ausnahmen verweist, wenn es sich um Geschäftsräume handelt, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Hausverbot in Foren[Quelltext bearbeiten]

Wie sieht es mit einem Hausverbot in Internetforen, Gästebüchern oder Wikis aus? Gibt es sowas?

Wie willst du denn ein Forum betreten, willst du dich in den Server quetschen? § 123 gilt für reale Räume. kommt höchstens "§ 202a Ausspähen von Daten" in Frage. (nicht signierter Beitrag von 87.164.195.71 (Diskussion) 19:34, 7. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

im Spielkasino[Quelltext bearbeiten]

Muss man bei hohem Gewinn tatsächlich mit Hausverbot rechnen? Und wäre dies gesetzlich erlaubt? ---Nicor 01:33, 27. Jul 2006 (CEST)

hausverbot[Quelltext bearbeiten]

hallo ich hab da ein problem vielleicht könnt ihr mir helfen. ich und meine freundin haben uns vor paar wochen getrennt aber sie will nicht aus der wohnung raus. sie fängt manchmal sich zu streiten mit mir oder mit ihren sohn das der immer scheisse baut und ich bin immer der dumme, jetzt haben sich die mieter bei der vermiterin beschwährd und die sache geht jetzt über den anwalt. also meine vermiterin meinete ich soll sie aus der wohnung raus schmeissen , meine frage war geht das überhaupt sie meine ja , da meine freundin nur bei mir zu untermiete wohnt und kein recht auf die wohnung hat kann ich sie jeder zeit auf die strasse setzten ohne das mir was passiert, jetzt wollte ich wissen ist das war das ich auch ein polizeiliches hausverbot gegen meine ex-freundin erteilen kann. würde mich freuen wenn ihr mir helft unter der folgenden mail: XXXXXXXXX@lycos.de

mit herzlichen gruß

eurer leser.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 81.173.128.162 (DiskussionBeiträge) 17:46, 25. Mai 2007) Ireas ?!?+/-1/6Lange weile? 17:48, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Für solche Fragen steht Wikipedia:Auskunft zur Verfügung. Ireas ?!?+/-1/6Lange weile? 17:48, 25. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Vorgehensweise gegen ein Hausverbot?![Quelltext bearbeiten]

könnten die autoren des artikels freundlicherweise hinweise auf ein mögliches vorgehen gegen ein hausverbot dem artikel hinzufügen?! (z.B. ein museum möchte - m.e. - ungerechtfertigterweise jemanden an der ausübung seines rechtes auf meinungsfreiheit bzw. die ausübung der wissenschaftsfreiheit [auch lehrfreiheit!] durch ein hausverbot hindern, weil die hauseigenen vermittler durch zensur anderer privilegiert werden sollen, indem es ein hausverbot erteilt...; frage hier hier u.a.: unter welchen umständen ist ein museum "öffentlich-rechtlicher" bereich?)

herzlichen dank! freue mich auch über hinweis per email! --HilmarHansWerner 23:44, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

"...beliebig verfügt werden"[Quelltext bearbeiten]

Diese Aussage ist - zumindest gem. Schweizer Recht, aber höchstwahrscheinl. auch gem. dt. Recht - nicht zutreffend. Einem Mieter/einer Mieterin darf nicht "beliebig" ein Hausverbot auferlegt werden, das wäre Willkür. Dieses H. wäre nämlich analog einer Kündigung, und Kündigungen dürfen bekanntlich nur innerhalb eines gesetzlich umschriebenen Rahmens ausgesprochen werden. Die Aussage wäre also diesbezüglich zu relativieren --62.202.236.217 14:29, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Gültiges Hausverbot Ja oder Nein ?[Quelltext bearbeiten]

Wenn man in Geschäftsräumen negativ aufgefallen ist und eine Verkäuferin dir sagt du hast Hausverbot und ihr die Feliale nicht gehört ist dieses Hausverbot gültig oder kann ich dort weiter einkaufen ohne das sie berechtigerweiße die Polizei holt, durch die Voraussetzung sich zivilisirt zuverhalten ? (nicht signierter Beitrag von 84.149.50.251 (Diskussion) 19:26, 24. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Quellennachweise[Quelltext bearbeiten]

Nachweise fehlen mir noch für folgende Aussagen:

Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben,es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.

In öffentlichen Einrichtungen kann ein Hausverbot mit einem Verstoß gegen die Hausordnung begründet werden.

Bei beiden bin ich mir nicht sicher, ob sie überhaupt zutreffen. Bei den Türstehern sehe ich das noch ein (das Berghain würde sich sonst vor Klagen kaum retten können), aber die Hausordnung einer öffentlichen Einrichtung dürfte die Grundrechte zu beachten haben und zumindest inzident daran gemessen werden, wenn gegen ein öffentlich-rechtliches Hausverbot geklagt wird.

Schön wäre auch, wenn jemand die Relevanz des Bestimmtheitserfordernisses bei Verwaltungsakten gerade bei Hausverboten erläutern könnte, ich seh sie nicht. (nicht signierter Beitrag von Ildottoreverde (Diskussion | Beiträge) 19:51, 18. Nov. 2013 (CET))Beantworten