Diskussion:LaGrand-Brüder

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 195.202.203.206 in Abschnitt Völkerrechtssubjekt
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Aus der WP:QS-Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich den englischen Artikel richtig verstehe, dann liegt die Bedeutung dieses Falles speziell im Bereich des Völkerrechts. Dazu ist im deutschen Artikel nur ein wirklich sehr dürftiger Abschnitt vorhanden. Speziell der Satz In der Folge reichte der deutsche Staat eine Klage beim Internationalen Gerichtshof ein, die im Jahre 2001 positiv beschieden wurde. stellt viel mehr Fragen als das er beantwortet. --S.K. 17:12, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Und zwar welche? Deutschland hat die USA vor dem IGH verklagt und gewonnen. Klar kann man da sehr viel mehr darüber schreiben, aber akuten Handlungsbedarf (und dafür existiert die QS) sehe ich keinen. --Wirthi ÆÐÞ 19:13, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Naja, folgende Fragen stellen sich da bei mir: auf was hat Deutschland geklagt, was heisst "positiv beschieden" welche Konsequenzen hat das, ... Ich bin kein Jurist, aber so wie ich das verstanden habe, wurde in dem Fall die Frage aufgeworfen inwieweit natürliche Personen Völkerrechtssubjekt sein können. Aus en: “In opposition to the German submissions, the United States argued that the Vienna Convention did not grant rights to individuals, only to states; the Court rejected this argument on the grounds that the U.S. interpretation contradicted the plain meaning of the Convention. The United States argued that the Vienna Convention was meant to be exercised subject to the laws of each state party, which in the case of the United States meant subject to the doctrine of procedural default; but the Court found that domestic laws could not limit the rights of the accused under the convention, but only specify the means by which those rights were to be exercised. The United States argued that Germany was seeking to turn the Court into an international court of criminal appeal; the Court rejected this argument also.”. Aktuell ist der Artikel daher ziemlich nichtssagend, kaum anders als andere Mordfälle. Warum der Fall jetzt gerade in Wikipedia stehen soll, wird nicht klar. Erst durch die obigen rechtlichen Aspekte wird er "Wikipediarelevant". Meine Meinung, --S.K. 09:17, 26. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Allerdings wurde das Eingreifen der Politik als verspätet und lediglich auf Mediendruck zustandegekommen__d__ kritisiert Hab da mal ein d hinzugefügt, da es sich so meiner Meinung nach besser liest. edit: hm ne is quatsch, kann weg das d ;) -- 78.53.154.10 14:14, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Da fehlen Jahreszahlen![Quelltext bearbeiten]

Man kann das ganze zeitlich überhaupt nicht einschätzen. --129.13.72.198 19:01, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Welche Jahreszahlen fehlen dir denn genau? Sei mutig und fügen sie mit Belegen ein. --Skyman gozilla (Diskussion) 21:01, 28. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Völkerrechtssubjekt[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe überhaupt nicht, welche natürliche Person hier nun Völkerrechtssubjekt sein soll. 195.202.203.206 18:06, 30. Nov. 2023 (CET)Beantworten