Diskussion:Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von EdSPaP in Abschnitt Rechtsphilosophische Grundlagen
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Ich fürchte, ich muss den von 145.254.51.8 eingefügten 1989er-Absatz zur Securitate und den Demonstanten rausnehmen, da in dieser Form nicht ersichtlich ist, warum das ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" sein soll (vergleiche auch den bundesdeutschen Gesetzestext hier [1], der "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" definiert); leider gab es weltweit genug blutige Demos, wobei auch teilweise hunderte ums Leben kamen, aber das sind doch lediglich politische Unruhen / Bürgerkriege, wo eventuell mit ungleichen Mitteln gekämpft wird und schreiendes Unrecht geschehen mag (wovon man sich aber auch fernhalten kann), aber noch lange keine "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" im Sinne der UN... (Unrecht ist nicht immer gleich Unrecht) Also, bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen! -- marilyn.hanson 23:29, 2. Sep 2004 (CEST)

Änderung vom 28. Juni[Quelltext bearbeiten]

Habe Vietnam und US-Geheimgefängnisse aus der Liste rausgenommen. Begründung: im Falle Vietnams kann Napalmeinsatz nicht als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewertet werden, da es keine verbotene Waffe ist. Selbst wenn es dies wäre, so wäre der Einsatz ein Kriegsverbechen und kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Agent Orange war eigentlich ein harmloses Entlaubungsmittel, welches durch Produktionsfehler giftig wurde. Fahrlässige Verbechen gegen die Menschlichkeit gibt es aber nicht. Die Geheimgefängnisse können auch nicht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen, sicherlich sind sie eine Verletzung der Rechte der Inhaftierten, aber das macht daraus noch keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wirklich nicht. --Klaus 08:15, 28. Jun 2006 (CEST)

Unnötige und nicht korrekte Änderungen rv.[Quelltext bearbeiten]

Bombenkrieg wurde von Großbritannien durch Angriffe auf Westdeutschland begonnen (auf Mönchengladbach 12. Mai 1940 mit 35 Bombern und weitere Städte : Berlin am 9.9.40, am 11.9.4o : Hamburg, Bremen, Berlin, am 18.9.40 Krankenanstalt von Bethel !!!, 19.9.40 Heidelberg u.a. westdeutsche Städte. Am 25. 8.40 Berlin, davor noch Mannheim, Freiburg u.a. deutsche Städte. Das waren Flächenbombardements auf Zivilisten.

Auf den "Beginn" kommt es außerdem nicht an, denn Verbrechen gegen Zivilbevölkerung bleibt in jedem Fall Verbrechen.

Holocaust war im Artikel bereits erwähnt :

"1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland: 1933-1945: Massenmord an Juden, Sinti und Roma, Homosexuellen, Sozialdemokraten und Kommunisten sowie religiös und politisch Andersdenkenden (z. B. Zeugen Jehovas, christlichen Gruppen) in Europa (Holocaust, Shoa): ca. 6 Millionen tote Juden und ca. 500.000 tote Sinti und Roma."


Etliche Stimmen - mitnichten Nazis - haben Kritik gegenüber den Nürnberger Prozessen angemeldet, z.B. der US-Haupt-Ankläger Telford Taylor, Alfred M. de Zayas, Historiker wie Christian Zentner, Werner Maser, Hermann Eich, F. J. P. Veale u.v.a. --Init 15:37, 2. Aug 2006 (CEST)

Jetziger Text[Quelltext bearbeiten]

"Der völkerrechtliche Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit (franz. crime contre l’humanité , engl. crime against humanity) - oder auch Verbrechen gegen die Menschheit - taucht zum ersten mal in der Präambel der Zweiten Haager Landkriegsordnung von 1907 auf. Eine wichtige völkerrechtliche Setzung war die Verurteilung des Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. Mai 1915 in einer Protestnote durch die Triple-Entente; England, Frankreich und Russland drohten der jungtürkischen Regierung darin, nach Kriegsende würden diese „Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“ verfolgt werden.

Juristisch wurde der Begriff zuerst 1946 zur Ahndung der Kriegsverbrechen bei den Nürnberger - und Tokyoter Prozessen definiert und benutzt (siehe auch: Völkermord). Dieses Vorgehen war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen werden (damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatsbestands verhindert werden). Der Hinweis auf das nationalstaatliche Rückwirkungsverbot im Strafrecht greift hier zu kurz, da das Nürnberger Tribunal sich auf das Völkerrecht bezog und auf internationale Verträge und Verbindlichkeiten hinwies, die durch das NS-Regime im internationalen Maßstab verletzt bzw. ignoriert wurden. Ob sich auch die Alliierten solcher Verbrechen schuldig gemacht haben, beispielsweise durch die massive Bombardierung von Wohngebieten (Luftkrieg), (Area Bombing Directive) oder das willkürliche Einweisen von Zivilbevölkerung ohne Gerichtsverhandlung und Urteil in Lager, wurde nie in einem Prozess überprüft."


Es folgt unter "Liste von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" :

"1933-1945: Zahlreiche Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland:


Eine Abstufung der "Wertigkeit" von Verbrechen - wie jetzt im Änderungsvorschlag zu diesem Text vorgeschlagen - erscheint mir geschmacklos und sinnlos (es ist auch nicht Aufgabe der Wikipedia), denn Verbrechen bleibt Verbrechen.


Im Statut von Rom sind übrigens durchaus Passagen, die eindeutig den Auswirkungen eines Bombenkriegs zuzuordnen sind. --Init 20:39, 2. Aug 2006 (CEST)

Mal was Positives[Quelltext bearbeiten]

Ich bin von der Neutralitätsseite hierher gekommen, habe den Artikel jetzt gelesen, dazu teilweise die Diskussionsseite, und stelle fest, dass ich den Artikel eigentlich ganz in Ordnung finde. Unabhängig von der juristischen Frage, was denn nun genau als VgdM anzusehen sei, finde ich die Aufzählung gelungen. Alle Einträge, die ich erwartet hätte, sind vorhanden (und andere mehr) und mit ihrem jeweils zugehörigen Lemma verlinkt, wo dann erschöpfend alle anderen Infos sind. Die einzige Kritik habe ich an den zwei vorletzten Punkten: "zahlreiche Menschenrechtsverletzungen" in China und Afghanistan - die sind zwar in der Tat schlimm, aber wenn ich mal so an unsere liebe Erde und die dort lebenden Menschen denke, dann müßte man noch eine ganze Reihe weiterer Staaten aufzählen, die "zahlreiche Menschenrechtsverletzungen" begehen, so z.B. der Sudan, Kuba, Nord-Korea, usw. Eine solche Aufzählung wäre aber immernoch nicht abschlißend und außerdem fehlt mir die Trennschärfe zu den VgdM. Sudan und Afghanistan z.B. würde ich dabei noch sehen, Nord-Korea, Kuba und China begehen aber wohl einfach "nur" [wie zynisch hier] Menschenrechtsverletzungen... insofern würde ich diese Dinge vielleicht rausnehmen? 84.169.231.76 02:55, 16. Aug 2006 (CEST)

Ernsthafte Mitarbeit derzeit zweifelhaft[Quelltext bearbeiten]

Weise darauf hin, dass ein Mitarbeiten am Artikel in der jetzigen Form ohnehin nicht möglich ist. Das Aufsichtspersonal hier unterdrückt sogar begründete Änderungen und stuft sie als Vandalismus ein. Das hat so keinen Sinn hier. Es bestehen Gründe zur Annahme, dass die hier vorne im Artikel wie ein Glaubensgrundsatz mit Zähnen und Klauen verteidigte Behauptung von "über 2 Millionen toten Deutschen im Zuge der VERTREIBUNG - was immer man damit meint - falsch ist. Warum wird ausgerechnet beim Punkt "Vertreibung der Deutschen 45-49" auf einer gewiss zweifelhaften Zahl bestanden, wogegen so mancher andere Punkt in der Aufzählung ohne Zahlenangabe drinsteht? Würde mich mal interessieren. Zudem: es ist eine unumstößliche Tatsache, dass die Kriegsverbrechen der Roten Armee auf Reichsgebiet 1944 anfingen, in Ostpreußen. Warum das ständig rausgetan wird, ist völlig schleierhaft, da hierüber kein Zweifel bestehen kann. Noch nie was von z. B. Nemmersdorf gehört? Der eine Diskutant pflegt einen unmöglichen Ton, das ist richtig, andrerseits kann man auch teilweise nachvollziehen, dass er etwas wütend geworden ist, wenn völlig normale und begründete Änderungen ständig abgesägt werden. Und es stimmt nunmal, - jeder kann das nachlesen - dass der größte Teil der deutschen Zivilopfer 1944/45 von der Militärmaschinerie bzw. Soldateska der Roten Armee umgebracht wurde. Was ist daran zweifelhaft? Die größtenteils schwach organisierten Mob- und Pöbelhaufen, die z. B. einige Massaker im Sudetenland verübten, reichen da nie hin! Und natürlich stellen auch Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, was es da überhaupt zu diskutieren gibt. Also, mein Rat an alle Beteiligten, jede Seite, mal in sich zu gehen und zu überlegen, wo man selber vielleicht übers Ziel rausgeschossen hat. --ein unaggressiver und sachorientierter Mitleser--den 19ten October 2006.

An den sperrenden Admin[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht eine formal falsche ISBN 88-8247-153-2, diese sollte durch {{Falsche ISBN|88-8247-153-2}} ersetzt werden. Danke! -- mfg --HaSee 08:46, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

layout[Quelltext bearbeiten]

der layout in Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit#Definition_im_Rom-Statut_.28seit_2002_in_Kraft.29 ist grausam. kann das jemand mit admin-rechten behen? z.b. mit : und '''Fetter Text''' und so...--Baruch ben Alexander - ☠☢☣ 12:21, 17. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Frage Formulierung tatsächlich so im Original?[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

heißt es tatsächlich genau so im Wortlaut:

"c) Versklavung bedeutet die Ausübung jeglicher Gewalt, um über Menschen als Eigentum zu verfügen, inklusive dem Menschenhandel, insbesondere mit Frauen und Kindern." ??

Damit beißt sich das Ganze selbst, denn ich bin der Ansicht, daß Frauen und Kinder in KEINERLEI Hinsicht besser, wichtiger oder schützenswerter sind als andere Menschen. Eine Richtlinie, die den Menschen schützt, darf doch keine Besserstellung haben, die eben gerade durch diese Richtlinie aufgehoben werden soll!

Also rein akademisches Interesse, ist das o.g. der Wortlaut?

Max

P.S.: Ansonsten finde ich den Artikel gut. Jetzt weiß ich endlich, was sich hinter dem verfälschten Begriff "gegen die MEnschlichkeit" verbirgt. Nämlich eine zweifelhafte Übersetzung die hier korrigiert wird und klare Festlegungen, was auf jeden Fall darunter subsumiert ist. (nicht signierter Beitrag von 80.226.24.0 (Diskussion) 12:53, 2. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Rechtsphilosophische Grundlagen[Quelltext bearbeiten]

Es sollte an dieser Stelle noch auf rechtsphilosophische Überlegungen eingegangen werden. Mir fällt da an erster Stelle beispielsweise Larry May "Crimes against Humanity" ein. Nur als Anregung. --EdS (Diskussion) 02:55, 7. Jun. 2020 (CEST)Beantworten