Ernst von Hammerstein-Loxten

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Ernst Georg von Hammerstein-Loxten

Ernst Georg Freiherr von Hammerstein-Loxten (* 2. Oktober 1827 in Loxten im Artland; † 5. Juni 1914 ebenda) war ein deutscher Jurist und Politiker im Königreich Hannover. Nach Hannovers Annexion durch das Königreich Preußen war er von 1894 bis 1901 preußischer Landwirtschaftsminister.

Leben

Der Vater war Hermann von Hammerstein-Loxten (1801–1876) Gutsherr auf Loxten, Dieck und weiteren Besitzungen, unter anderem dem Burgmannshof Loxter Hof in Quakenbrück. Die Mutter war Dorothea geb. v. Rössing (1803–1847). Hammerstein-Loxten studierte Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde 1849 im Corps Bremensia aktiv.[1]

Hannover

Nach den Examen war zunächst an verschiedenen Gerichten. Er bestand 1862 die staatliche Verwaltungsprüfung und wurde Referent im Ministerium des Innern des Königreichs Hannover. Als Gutsherr war er auch Mitglied der Ständeversammlung des Königreichs Hannover. Obwohl Georg V. (Hannover) nach der preußischen Annexion Hannovers die Beamten des Landes von ihrem Eid entband, geriet Hammerstein-Loxten in einen Loyalitätskonflikt. Dass er sich an den Protesten des Adels beteiligte, hatte zur Folge, dass er von der preußischen Regierung zur Disposition gestellt wurde. Trotzdem saß er von Februar bis August 1867 im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes, in dem er der Bundesstaatlich-konstitutionellen Vereinigung angehörte. Der Verfassung des Norddeutschen Bundes stimmte er nicht zu.

Allmählich begann sich Hammerstein-Loxten mit der Annexion abzufinden. Er war Mitglied des Provinziallandtages der Provinz Hannover und zeitweise Vorsitzender des Provinzialausschusses. Hauptberuflich bewirtschaftete Hammerstein-Loxten seine Güter. Außerdem beteiligte er sich an der Interessenvertretungen der Landwirtschaft. Als Landwirtschaftsexperte gehörte er dem preußischen Staatsrat sowie dem Volkswirtschaftsrat an. Außerdem war er Mitglied der zentralen Moorkommission und Vorsitzender des Deutschen Landwirtschaftsrates.

Preußen

1884 wurde Hammerstein-Loxten Landrat des Kreises Bersenbrück und 1889 Landesdirektor der Provinz Hannover. 1891 war er an den Ausgleichsversuchen von Wilhelm II. mit den Welfen beteiligt.

Unter Ministerpräsidenten und Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst übernahm der strikt konservativ eingestellte Hammerstein-Loxten 1894 als ausgewiesener Landwirtschaftsexperte das preußische Landwirtschaftsministerium. Er galt dabei als Vertrauensmann des agrarischen Großgrundbesitzes.[2] Einen Konfrontationskurs gegen die nichtkonservativen Kräfte bis hin zum Staatsstreich, die Wilhelm II. zu dieser Zeit durchsetzen wollte, lehnte Hammerstein-Loxten allerdings ab.[3] Auch zu Beginn der Ära von Bernhard von Bülow behielt Hammerstein-Loxten sein Ministeramt. Er war einer der führenden Protagonisten des agrarischen Protektionismus, auch wenn er sich damit nicht vollständig gegen von Bülow durchsetzen konnte.[4] In seine Amtszeit fällt auch die Einführung der obligatorischen Fleischbeschau. Außerdem bemühte er sich um Meliorationen und Seuchenschutz.

Gegenüber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands unterstützte er die Umsturzvorlage. Im Gegensatz zu den agrarischen Kanalrebellen unterstützte Hammerstein-Loxten den Bau des Mittellandkanals. Nachdem der Bau 1901 an der Landtagsmehrheit gescheitert war, trat Hammerstein-Loxten als Minister zurück.

Ehrungen

Hammerstein-Loxten wurde 1889 zum Ehrenbürger der Stadt Quakenbrück ernannt. Nach ihm wurde die Apfelsorte Minister von Hammerstein benannt.

Einzelnachweise

  1. Kösener Corpslisten 1930, 30, 434
  2. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte. Band 3: Von der deutschen Doppelrevolution bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges. 1849–1914. München 1995, ISBN 3-406-32490-8, S. 1006
  3. Wilfried Loth: Das Kaiserreich. Obrigkeitsstaat und politische Mobilisierung. München 1996, ISBN 3-423-04505-1, S. 100
  4. Wehler S. 660

Literatur

Weblinks