FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege

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FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege
Im Hintergrund das Bönebütteler Gehege

Im Hintergrund das Bönebütteler Gehege

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 59 ha
Kennung 1926-301
WDPA-ID 555517967
Natura-2000-ID DE1926301
FFH-Gebiet 59 ha
Geographische Lage 54° 5′ N, 10° 6′ OKoordinaten: 54° 5′ 26″ N, 10° 5′ 58″ O
FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 31 m bis 39,5 m
Einrichtungsdatum Mai 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6

Das FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Plön in der Gemeinde Bönebüttel. An der östlichen Gebietsgrenze liegen kleine Parzellen auch in den Gemeinden Schillsdorf und Rendswühren.[1]

Es hat eine Größe von 59 Hektar und liegt vier Kilometer östlich von Neumünster in einem großen Waldgebiet zwischen dem Staatsforst Neumünster im Norden und dem Hollenbeker Holz im Süden. Seine größte Ausdehnung liegt mit 1,35 Kilometer in Nordsüdrichtung. Das FFH-Gebiet befindet sich in leicht hügeligem Gelände auf einer Grundmoräne der Weichsel-Kaltzeit.[2] Die höchste Erhebung mit 39,5 Meter über Normalhöhennull (NHN) liegt im Osten wenige Meter nördlich der Straße Hollenbekerholz.[3] Der niedrigste Bereich liegt mit 31 Meter über NHN im Westen im Gehege Rehkrog.[4]

Das FFH-Gebiet entwässert über die Predigerau und Aasbek in die Schwale und über Stör und Elbe in die Nordsee.

Diagramm 1: FFH-Lebensraumklassen – Flächenanteil (SDB)
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Bild 1: Historischer Wald zwischen Bönsbüttel und Busdorf bei Neumünster um 1649
Bild 2: Bönsbütteler Gehege 1893 (heutiges FFH-Gebiet rot umrandet)

Das FFH-Gebiet ist fast vollständig mit Wald bedeckt, siehe Diagramm 1. Hierbei handelt es sich um einen historischen Waldstandort. Bereits in der „Landtcarte von den Ämbtern Rendsborg, Kiel und Bordesholm Anno 1649“ des Johannes Mejer aus Husum sind im Gebiet nördlich des Schwalebogens zwischen Bönebüttel im Süden und Busdorf (Bustorp) bei Neumünster im Norden Wälder verzeichnet, siehe Bild 1. Nach der Karte des Deutschen Reiches, Ausgabe 1893, ist der Wald ausschließlich mit Laubbäumen bestockt gewesen, siehe Bild 2. Das gilt auch noch für die Ausgabe der Deutschlandkarte von 1956.[5] Das FFH-Gebiet wird durch einen Spurplattenweg vom Ortsteil Hollenbekerholz im Osten zum Bönebütteler Damm (Kreisstraße 16) im Westen in einen nördlichen und einen südlichen Teil getrennt. Von diesem Weg führen mehrere Wirtschaftswege in das FFH-Gebiet. Im Süden bildet die Predigerau die Gebietsgrenze, im Osten eine Wallhecke zu den anliegenden Feldern. Nördlich der Straße Hollenbeker Holz bildet ein Forstweg die Westgrenze, südlich davon ist es landwirtschaftlich genutztes Grünland.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Mai 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde im Juni 2010 veröffentlicht.[7]

Das FFH-Gebiet liegt vollständig im Schwerpunktraum 272 des landesweiten Biotopverbundsystems.[8]

Mit der Gebietsbetreuung des FFH-Gebietes nach § 20 LNatSchG wurde durch das LLUR noch keine Institution beauftragt (Stand November 2022).[9]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen – Flächengröße [ha] (SDB)
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Diagramm 3: Schutzstatus – Flächenanteil (Biotopkartierung Frühjahr 2016)
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Diagramm 4: Erhaltungszustand der FFH-LRT – Fläche [ha]
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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[10][11]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[12]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[16]

Das FFH-Gebiet ist ausschließlich mit FFH-Lebensraumtypen der Wälder bedeckt. Der Rest ist keinem LRT zugeordnet, siehe Diagramm 2. Er besteht zum überwiegenden Teil aus nicht standorttypischen Nadelbäumen. Im Wald befinden sich bis zu 220 Jahre alte Eichen-, Buchen- und Ahornbestände. Alte Bäume mit rissiger Rinde, auch als stehendes Totholz, sind das ideale Habitat für den Mittelspecht.[20] Es liegen aber laut SDB vom Mai 2017 keinerlei Daten über die Populationsgröße dieser Art im FFH-Gebiet vor.[16]

Im Frühjahr 2016 wurde eine Nachkartierung der FFH-Lebensraum- und Biotoptypen im FFH-Gebiet durchgeführt. Danach sind fast drei Viertel der Gebietsfläche mit FFH-Lebensraumtypen belegt, davon sind ein kleiner Teil auch gesetzlich geschützte Biotope und gut ein Viertel ist keinem der beiden Schutzstati zugeordnet, siehe Diagramm 3.[21] Die ausschließlich als gesetzlich geschützte Biotope ausgewiesenen Flächen im FFH-Gebiet bestehen hauptsächlich aus feuchten Standorten mit Erlen-Buchenwald (WBe) und Erlen-Eschen-Sumpfwald (WEe).[22]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[23]

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder
  • 1323 Bechsteinfledermaus

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[23]

  • 9110 Hainsimsen-Buchenwälder
  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder
  • 1166 Kammmolch

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[24] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Knapp die Hälfte aller FFH-Lebensraumflächen haben im SDB einen guten Erhaltungszustand zugesprochen bekommen, siehe Diagramm 4.[12] Bei der Gesamtbewertung ist keine der Lebensraumtypen mit „gut“ oder besser bewertet worden.

Das FFH-Gebiet befindet sich überwiegend im Besitz der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR.[25] Im Südosten, im äußersten Süden und im Westen gibt es je eine zusammenhängende Fläche, die im Privatbesitz ist. Am Südostrand ist eine kleine Fläche im Besitz des NABU-Neumünster. Auf Grund der gegebenen Besitzverhältnisse ist für den größten Teil des FFH-Gebietes sichergestellt, dass sowohl das Verschlechterungsverbot[26] für FFH-Flächen, als auch die Biotopverordnung[27] eingehalten und durchgesetzt werden.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[28] Die Maßnahmen sind in einer Maßnahmenkarte[29], sowie zur Maßnahmenverfolgung in drei Maßnahmenblättern eingetragen.[30][31][32]

Auffällig ist, dass in allen Maßnahmenblättern des Managementplanes von 2010 auf die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen für die Erhaltung des Bestandes der Art des Mittelspechtes hingewiesen wird, obwohl weder in den Erhaltungszielen des Jahres 2006[33] noch in denen von 2016 diese Art Erwähnung findet.[23]

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen folgende Schwerpunkte:

  • Erhöhung des Anteils an liegendem und stehendem Totholz.
  • Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Staumaßnahmen. Diese sollen auch trockengefallene Tümpel als Habitat des Kammmolches wiederbeleben.
  • Belichtung von vorhandenen Tümpeln durch Freistellung der Südufer von schattenwerfenden Bäumen. Diese Maßnahme dient der Entwicklung der Art des Kammmolches.
  • Waldumbau zu standorttypischen Gehölzen. Dies betrifft im Wesentlichen die Verringerung von Nadelholzbeständen.
  • Ausweisung von Habitatbäumen zur Steigerung der Artenvielfalt. Diese Maßnahme dient insbesondere der Wiederansiedelung des Mittelspechts und der Bechsteinfledermaus.
  • Erweiterung der vorhandenen Knicks an den Forstwegen und am Waldrand.
  • Anlage von künstlichen Habitaten zur Entwicklung der Art Bechsteinfledermaus. Diese Maßnahme soll so lange aufrechterhalten werden, bis sich der Anteil an stehendem Totholz erhöht hat.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Stand August 2022).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[34] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[35] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[36] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[37] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[38]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Dezember 2022.
  2. Karte der Geologischen Einheiten im FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. November 2022.
  3. Höchste Erhebung im FFH-Gebiet Bönnebütteler Gehege. In: DigitalAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 29. August 2022.
  4. Niedrigster Punkt im FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 31. Oktober 2022.
  5. Bönebütteler Gehege auf der Deutschlandkarte von 1956. In: DigitalerAtlasNord - Archäologie-Atlas SH. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 31. Oktober 2022.
  6. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1722-301 Wald westlich Wrohm. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 29. August 2022.
  7. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 910 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2010, abgerufen am 31. Oktober 2022.
  8. FFH-Gebiet Bönebütteler Gehege - Biotopverbundsystem. Schwerpunktraum 272. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 31. Oktober 2022.
  9. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.17 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 6, abgerufen am 10. August 2022.
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  11. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  12. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 45 kB) DE1926301 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 3, abgerufen am 31. Oktober 2022.
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 199–202, abgerufen am 26. Juli 2020.
  15. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  16. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 45 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Januar 2020, S. 4, abgerufen am 1. November 2022.
  17. Mittelspecht - Leiopicus medius. Übersicht der Wirkfaktoren der Beeinträchtigungen der Vogelarten. In: FFH-VP-Info. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 1. November 2022.
  18. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1323 Bechsteinfledermaus. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 332–333, abgerufen am 10. Januar 2022.
  19. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  20. F. Hertel: Habitatnutzung und Nahrungserwerb von Buntspecht Picoides major, Mittelspecht Picoides medius und Kleiber Sitta europaea in bewirtschafteten und unbewirtschafteten Buchenwäldern des nordostdeutschen Tieflandes. Vogelwelt 124; 2003: S. 124.
  21. Biotopkartierung in Schleswig-Holstein. In: Themenportale ZeBIS Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 4. August 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/zebis.landsh.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  22. Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins. (PDF) 2.3.7 WBe Erlen-Bruchwald und 2.4.7 WEe Erlen-Eschen-Sumpfwald. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Juli 2022, S. 117–118, abgerufen am 4. November 2022.
  23. a b c Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung benannte Gebiet DE-1926-301 „Bönnebütteler Gehege“. (PDF; 146 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 1. November 2022.
  24. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 910 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, S. 11–12, abgerufen am 1. November 2022.
  25. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 1041 kB) Karte 2 - Eigentümer -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 19. April 2010, abgerufen am 1. November 2019.
  26. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  27. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 4. August 2022.
  28. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 910 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, S. 12–19, abgerufen am 1. November 2022.
  29. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 1485 kB) Karte 3 - Bestand u. Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. Juni 2010, abgerufen am 1. November 2022.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 135 kB) Maßnahmenblatt 1. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, abgerufen am 1. November 2022.
  31. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 121 kB) Maßnahmenblatt 2. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, abgerufen am 1. November 2022.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. (PDF; 137 kB) Maßnahmenblatt 3. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Dezember 2017, abgerufen am 1. November 2022.
  33. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1926-301 „Bönebütteler Gehege“. Anlage 5, Erhaltungs- und Entwicklungsziele Auszug aus Amtsblatt (S. 413). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 2006, abgerufen am 1. November 2022.
  34. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  35. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  36. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  37. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  38. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.