Ferdinand von Dincklage

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Ferdinand August Wilhelm Hermann Freiherr von Dincklage (* 12. April 1839 in Vörden; † 4. Januar 1906 in Leipzig) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Sohn eines Forstmeisters aus Lingen studierte u. a. an den Universitäten Göttingen und Heidelberg Rechtswissenschaften. Er war evangelisch.[1] 1861 wurde er vereidigt.

Im Jahr 1866 bekam er den Titel Amtsgerichts-Assessor[2]. Ein Jahr darauf wurde er Amtsrichter und nach weiteren zehn Jahren 1877 zum Oberamtsrichter befördert. Zwei Jahre darauf erfolgte 1879 die Ernennung zum Amtsgerichtsrat. Nach weiteren zwei Jahren wurde er 1881 Landrichter und 1886 Landgerichtsdirektor. 1894 kam v. Dincklage an das Reichsgericht, war dort im III. Strafsenat tätig und verstarb im Amt.

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er stammt aus dem westfälischen Uradelsgeschlecht Dincklage mit gleichnamigem Stammhaus im Amt Vechta. Er hatte neun erwachsene Kinder. Agnes von Dincklage (1882–1962), Leiterin der Landfrauenschule Obernkirche des Reifensteiner Verbandes 1918–1949, war eine seiner Töchter.[3]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 363.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gustav Toepke (Hrsg.): Die Matrikel der Universität Heidelberg. 6. Teil: Von 1846 - 1870. nebst e. Anh.: 1. Vorschriften über Immatriculation 1805 - 1868 ; 2. Verz. d. Rect. u. Prorect. 1669–1870. Heidelberg 1907, S. 329.
  2. Justiz-Ministerialblatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege. 28. Jahrgang (1866), Berlin 1866, S. 350.
  3. Ortrud Wörner-Heil: Adelige Frauen als Pionierinnen der Berufsbildung die ländliche Hauswirtschaft und der Reifensteiner Verband. KUP, Kassel 2010, ISBN 978-3-89958-904-7 S. 373 f.