Finanzrisiko

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Als Finanzrisiken werden die Risiken eines Unternehmens bezeichnet, die ihren Ursprung im Finanzbereich haben und sich unmittelbar auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Finanzrisiken werden insbesondere von Kreditinstituten übernommen, weil finanzielle Transaktionen einen bankbetrieblichen Kernbereich darstellen.

Allgemeines

Im Unternehmen gehören die Finanzrisiken zu den speziellen Unternehmerrisiken, weil sie sich direkt aus dem betrieblichen Produktionsprozess ergeben. Sie bilden dort einen Teil der wirtschaftlichen Risiken, die aus der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können. Ihre genaue Einordnung als Risikoart ergibt sich aus dem Artikel über den Risikobericht. Dem Finanzrisiko kann - wie bei allen betrieblichen Risiken - durch ein geeignetes Risikomanagement begegnet werden.

Für Ratingagenturen gibt es in Unternehmen zwei Risikosphären, nämlich das Geschäfts- und das Finanzrisiko. Letzteres setzt sich zusammen aus Finanzpolitik, Rentabilität, Kapitalstruktur, Cashflow-Generierung und Finanzflexibilität.[1]

Arten

Finanzrisiken sind das

Diese Arten des Finanzrisikos können auch in direkte und indirekte Finanzrisiken aufgeteilt werden. Das Marktrisiko, die Risiken aus Derivaten, Wertpapieren und Devisen gehören zu den direkten Finanzrisiken.[3] Indirekte Finanzrisiken erfassen das Ausfall-, Liquiditäts- und Kreditrisiko.

Erfolgsrisiko

Marktpreisrisiko, Adressausfallrisiko und Liquiditätsrisiko zählen zu den Erfolgs- oder Ertragsrisiken, da sie sich negativ auf den Gewinn eines Unternehmens oder gar verlusterhöhend auswirken, wenn sie eintreten. Das Refinanzierungsrisiko kann sich auch als Ertragsrisiko auswirken, wenn die Kosten für die Beschaffung von Liquidität für ein Unternehmen steigen. Meist wird jedoch auf die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit abgehoben, und das Refinanzierungsrisiko wird dann nicht zu den Ertragsrisiken gezählt.

Einzelnachweise

  1. Simon Schiffel, Implizite Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmensanleihen, 2009, S. 49 f.
  2. Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vom 4. Juli 2012, ABl. L 201/1
  3. Thorsten Schmitz/Michael Wehrheim, Risikomanagement: Grundlagen - Theorie - Praxis, 2006, S. 40 f.