Flagcarrier

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Flag Carrier (engl.: Fahnen- oder Flaggenträger) ist ein Begriff aus der zivilen Verkehrsluftfahrt und bezeichnet eine Fluggesellschaft, die unter verschieden möglichen Bedingungen eine für Dritte erkennbare Affinität zu einem Staat aufweist.

Fluggesellschaft im Eigentum eines Staates

Bundeskanzler Konrad Adenauer vor einer Super Constellation der damals noch staatlichen Lufthansa am Flughafen Köln/Bonn

Im herkömmlichen Sinne werden diejenigen Fluggesellschaften als Flag Carrier bezeichnet, die sich mehrheitlich im Eigentum eines Staates befinden.[1] Typisch ist hier oft auch eine Monopolstellung im heimischen Markt[2]. Teilweise nehmen solche Flag Carrier zugleich staatliche Aufgaben wie den Transport von staatlichen Funktionsträgern anlässlich von Staatsbesuchen wahr. Historisch wurde der Begriff insbesondere für staatliche Fluggesellschaften in Europa wie Air France, British Airways oder die Deutsche Lufthansa gebraucht. Sowohl durch die zunehmende Privatisierung als auch durch die Liberalisierung im Luftverkehr und Open-Skies-Abkommen erfährt der Begriff zumindest in Europa zunehmend einen Bedeutungswandel (s.u.).

Fluggesellschaft mit Lizenz eines Staates

Embraer 175 von Shuttle America mit amerikanischer Flagge neben dem Luftfahrzeugkennzeichen

Insbesondere in den USA werden mit Flag Carrier alle Fluggesellschaften bezeichnet, die eine Lizenz der Luftfahrtbehörde des entsprechenden Staates halten[3]. Damit sind in der Regel weitere Auflagen verbunden, typischerweise muss etwa der Unternehmenssitz in diesem Staat liegen und das Unternehmen darf nicht mehrheitlich in ausländischem Besitz sein. Dieser Ansatz ähnelt dem eines Schiffsregisters und ist vor allem dann von Bedeutung, wenn wie etwa im Fly America Act nur Flag Carrier für von der öffentlichen Hand finanzierte Flüge genutzt werden dürfen. Auch die frühere Pan American wurde aufgrund ihrer zahlreichen Exklusivverträge mit der amerikanischen Regierung häufig als Flag Carrier bezeichnet.

Marketing

Boeing 747 von Virgin Atlantic mit Aufschrift „Britain's flag carrier“

Wegen der geschichtlich bedingten Prestigeträchtigkeit wird der rechtlich nicht geschützte Begriff Flag Carrier auch von Fluggesellschaften benutzt, die keine Flag Carrier im herkömmlichen Sinne darstellen, jedoch im Rahmen ihrer Marketingstrategie einen exklusiven staatlichen Bezug suggerieren. Die Fluggesellschaft Virgin Atlantic etwa bezeichnete sich als Reaktion auf die Entfernung des Union Jacks von den Leitwerken der British-Airways-Maschinen als „Britain's Flag Carrier“.

Belege

  1. Schule für Touristik: Was versteht man unter einem Flag-Carrier? (Memento vom 26. Februar 2010 im Internet Archive)
  2. Pompl u.a.: Zur Differenzierung der Geschäftsmodelle im Personenluftverkehr: Die Full Service Network Carrier
  3. UCLA Air transportation by U.S. flag carriers