Frankfurter Bank

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Hauptsitz der Frankfurter Bank in den 1950er Jahren

Die Frankfurter Bank wurde 1854 als Notenbank der Freien Stadt Frankfurt gegründet. Später konzentrierte sie sich auf die Vermögensverwaltung, ehe ab 1948 das Kreditgeschäft dominierte. 1970 fusionierte die Frankfurter Bank mit der Berliner Handels-Gesellschaft zur BHF-Bank. Dies war der bis dato größte Bankenzusammenschluss der deutschen Nachkriegsgeschichte.

Notenbank

Am 11. April 1854 erhielten führende Bankiers Frankfurts von Bürgermeister und Rat der Stadt die Konzession zur Gründung der Frankfurter Bank.

Die Bankiers der Gründerbanken, Gebrüder Bethmann, Grunelius & Co., Rothschild & Söhne sowie der Frankfurter Vereinskasse wollten den Geldumlauf erleichtern. Das neue Institut erhielt von der Stadt das Recht, als Notenbank Gulden süddeutscher Vereinswährung auszugeben. Vor dem Hintergrund dieser wichtigen Funktion sollte die Frankfurter Bank in ihren geschäftlichen Aktivitäten sehr solide sein und sich von Risiken fernhalten. Das Depositen- und Kreditgeschäft war ihr deshalb nicht erlaubt.

Die Bank stieg als Zentralbank der Frankfurter Privatbankhäuser bald zu einer der führenden Banken Süddeutschlands auf. Sie wurde eine der bedeutendsten Geldausgleichsstellen zwischen Nord- und Süddeutschland.

Vermögensverwaltungsbank

Die Vereinheitlichung der Währungsverhältnisse durch die Gründung der Reichsbank im Jahr 1875 schränkte die Frankfurter Bank als private Notenbank in ihrer ursprünglichen Aufgabe stark ein. Sie durfte nur noch Banknoten mit einem Nennwert von 100 Mark und mehr ausgeben. Die neuen Gesetzesregelungen erlaubten andererseits die Annahme von verzinslichen Einlagen, in denen die Bank in den folgenden Jahren einen Ersatz für die geschrumpfte Notenausgabe fand.

Die fortschreitenden Einschränkungen der Notenemission durch die Reichsbank veranlassten die Frankfurter Bank im Jahr 1901, ihr Notenprivileg aufzugeben. Zugleich wurde ihr vom preußischen Staat, zu dem Frankfurt seit 1866 gehörte, das Privileg der Mündelsicherheit verliehen, das bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges die Basis ihrer Geschäftstätigkeit bildete. Die Mündelsicherheit besagte, dass die Bank als Hinterlegungsstelle für besonders sicher unterzubringende Gelder fungieren durfte. Aus der Notenbank wurde eine Vermögensverwaltungsbank mit einem umfangreichen Depot- und Effektengeschäft. Daneben war die Bank im Geldhandel zwischen Kreditinstituten sehr aktiv. Die Vergabe von Krediten an die Industrie und das Auslands- und Emissionsgeschäft blieben nach wie vor tabu.

Wandel zur Kreditbank

In der Weltwirtschaftskrise kam die unter der Leitung von Hans Heinrich Hauck stehende Frankfurter Bank 1931 im Gegensatz zu vielen anderen Banken nicht in Existenznot, eben weil sie keine Kreditbeziehungen zur Industrie unterhielt. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Währungsreform im Jahr 1948 wurde das Haus völlig neu ausgerichtet. Nach dem Eintritt leitender Mitarbeiter der ehemaligen Reichs-Kredit-Gesellschaft unter der Führung von Hermann Jannsen wandelte sich die Frankfurter Bank zur überregionalen Kreditbank. Besonders das Geschäft mit deutschen und ausländischen Großunternehmen sowie das kommerzielle Auslandsgeschäft wuchsen stark. 1962 richtete die bis dahin filiallose Bank erstmals Zweigniederlassungen ein.

Personen

Weblinks