Gelübde
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Ein Gelübde (von althochdeutsch gilubida: geloben) ist ein feierliches abgelegtes Versprechen, sich an eine Regel zu halten. Der Begriff wird meist in religiösem Zusammenhang verwendet.
In der Schweiz ist ein Gelübde die weltliche Form eines Eides oder Schwurs, d. h. ein feierliches Versprechen ohne Anrufung Gottes; siehe Vereidigung (Schweiz).
In der katholischen Kirche ist ein Gelübde ein überlegtes und freies, Gott dargebrachtes Versprechen, das sich auf ein höheres Gut beziehen und möglich sein muss. Es wird differenziert zwischen öffentlichen, das heißt, im Namen der Kirche entgegengenommenen, Gelübden (z. B. von Ordensleuten in der Profess und Personen des geweihten Lebens) - und rein privaten Gelübden. In der Regel handelt es sich um das Versprechen des Lebens nach den Evangelischen Räten. Von privaten Gelübden kann aus gutem („gerechtem“) Grund dispensiert werden. [1]
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[Bearbeiten] Spezielle Gelübde
- Mahavratam - ein Gelübde der Yoga-Praktizierenden
- Bodhisattva-Gelübde - ein Gelübde des chinesischen und japanischen Buddhismus sowie die Gelübde der Bodhisattvas im Vajrayana
[Bearbeiten] Historische Gelübde
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Siehe die Canonices 1192 und 1196 des CIC. (auf Lateinisch), (auf Deutsch)
[Bearbeiten] Literatur
- Günter Lanczkowski, Horst Dietrich Preuss, Hayim Goren Perelmuter, Karl Suso Frank u.a.: Gelübde I. Religionsgeschichtlich II. Altes Testament III. Judentum IV. Katholische Überlieferung und Lehre V. Reformationszeit VI. Ethisch VII. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 12 (1984), S. 300-316 (umfassender wiss. Überblick)

