Evangelische Räte

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Evangelische Räte bezeichnen in den Westkirchen jene Weisungen („Räte“), die Jesus nicht allen Jüngern gab, sondern nur denen, die er dafür berufen hielt. Sie werden als wichtige Marksteine für ein Leben in der Nachfolge Christi angesehen. Der Begriff „evangelisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang „aus den Evangelien“ bzw. „den Evangelien gemäß“.

Insbesondere verpflichten sich Personen des geweihten Lebens in ihren Gelübden auf die Beachtung der evangelischen Räte:

Keuschheit bzw. Ehelosigkeit
Unter Bezug auf Mt 19,12 EU verpflichten sich die „Personen des geweihten Lebens“ zu einem Leben in eheloser Keuschheit. (Manchen geistlichen Gemeinschaften gehören dagegen sowohl Ehepaare als auch ehelos lebende Mitglieder an. Für Ehepaare besteht das Befolgen des Gebotes der Keuschheit im Halten der ehelichen Treue.
Armut 
Mt 19,21 EU warnt vor einer Überbewertung und einer zu starken Bindung an irdische Güter und verlangt einen einfachen Lebensstil. In den Bettelorden spielt das Gelübde der Armut per se eine besondere Rolle.
Gehorsam 
In Anlehnung an Mt 20,26 EU kann Gehorsam als Bereitschaft der Einordnung in eine Gemeinschaft verstanden werden und bzw. oder der Gehorsam gegenüber einem Oberen gemeint sein. In den Orden findet dies seinen Ausdruck im Gehorsamsversprechen bei der Profess vor dem Abt oder Prior; allein lebende Personen des geweihten Lebens sind dagegen in der Regel dem Bischof der jeweiligen Diözese direkt unterstellt.

Die drei evangelischen Räte werden zuweilen auch als franziskanische Tugenden bezeichnet. Das geht auf eine Legende des Heiligen Franz von Assisi zurück, der auf einem Weg nach Siena drei Frauen begegnete, allegorischen Verkörperungen von Armut, Keuschheit und Gehorsam.

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