Georg Christian von Heydebreck

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Georg Christian Friedrich von Heydebreck (* 28. Januar 1765 in Parsow; † 25. August 1828 in Doberan) war ein preußischer Verwaltungsjurist.[1]

Leben

Als Sohn eines Gutsbesitzers und Rittmeisters wurde er 1808 Kammerdirektor in Stettin und 1810 Staatsrat in der Gewerbesektion des preußischen Innenministeriums. In seine Zeit fiel das Gewerbesteueredikt (Preußen) vom 2. November 1810, das die Gewerbefreiheit im Königreich Preußen begründete.

Von 1815 bis 1824 war er der erste Oberpräsident der Provinz Brandenburg.[2] Als Oberpräsident präsidierte er qua Amt auch im Königlichen Konsistorium Brandenburg zu Berlin. Vor 1818 wurde er zum Wirkllichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz ernannt.

Georg Christian von Heydebreck war in zweiter Ehe mit Karoline von der Goltz (1786–1861) verheiratet. Aus der Ehe ging eine Tochter Luise Sophie Charlotte Auguste von Heydebreck (1803–1858) hervor welche mit dem preußischen Generalmajor Karl Wilhelm von Wnuck (1788–1863) vermählt war.[3]

Literatur

  • Claus-Heinrich Bill, Hans Georg von Heydebreck: 750 Jahre Heydebrecks. Die Familie von Heydebreck vom Mittelalter bis heute 1254–2004. C. A. Starke, Limburg an der Lahn 2004, ISBN 978-3798005426
  • Klaus Schwabe (Hg.): Die preußischen Oberpräsidenten 1815–1945. Boldt, Boppard am Rhein 1985, ISBN 3-7646-1857-4 (Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte 1981 = Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit 15)

Einzelnachweise

  1. Vorname nach dem Archiv der Familie von Heydebreck
  2. Michael Rademacher: Biographisches Archiv 1871–1945 (verwaltungsgeschichte.de)
  3. Kurt von Priesdorff: Soldatisches Führertum. Band 6, Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg. o.J. S. 130, Nr. 1752.