Gerichtsamt Neusalza

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Das Gerichtsamt Neusalza war in den Jahren zwischen 1856 und 1874 die unterste Verwaltungseinheit und von 1856 bis 1879 nach der Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung im Königreich Sachsen Eingangsgericht. Es hatte seinen Amtssitz in der Stadt Neusalza.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach dem Tod des sächsischen Königs Friedrich August II. wurde unter Regierung von dessen Nachfolger König Johann nach dem Vorbild anderer Staaten des Deutschen Bundes die Abschaffung der Patrimonialgesetzgebung verordnet. An die Stelle der bisher im Königreich Sachsen in Stadt und Land vorhandenen Gerichte der untersten Instanz traten die zentral gelegenen Bezirksgerichte und Gerichtsämter in nahezu allen größeren Städten. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[1]

Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Behördenstruktur im Königreich Sachsen war der 1. Oktober 1856. Aufgelöst wurde das Königliche Gericht Neusalza. Das neu gebildete Gerichtsamt Neusalza unterstand dem Bezirksgericht Löbau. Sein Gerichtsbezirk umfasste Neusalza, Beiersdorf mit Schmiedenthal, Dürrhennersdorf, Halbau, Köblitz, Lindenberg, Mittelcunewalde mit den Klipphäusern, Neudorf bei Schönbach, Neuoppach, Neuschönberg, Niedercunewalde, Niederfriedersdorf mit Mittel- und Neufriedersdorf, Niederoppach, Obercunewalde, Oberfriedersdorf, Picka, Schönbach, Schönberg, Spremberg mit Neuspremberg und Sonnenhäusern, Taubenheim (Nieder- und Ober-) mit Wassergrund, Weigsdorf und Neuweigsdorf.[2] Als Amtsblatt dienste die Oberlausitzer Stadt- und Landzeitung.

Nach der Neustrukturierung der Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 gingen die Verwaltungsbefugnisse der Gerichtsämter 1874 auf die umgestalteten bzw. neu gebildeten Amtshauptmannschaften über.

Die Verwaltungsaufgaben des Gerichtsamtes Neusalza wurden im Zuge der Neustrukturierung der sächsischen Gerichtsorganisation gemäß dem Gesetz über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 in die im Jahre 1874 neugeschaffene Amtshauptmannschaft Löbau mit Sitz in der Stadt Löbau und Amtshauptmannschaft Bautzen verteilt.

Das Gerichtsamt Neusalzawurde 1879 auf Grund des Gesetzes über die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Deutschen Reich vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit vom 1. März 1879 durch das neu gegründete Amtsgericht Neusalza abgelöst.[3]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg, 1861, S. 749–750
  2. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 246, Digitalisat
  3. Bestand 50312 Gerichtsamt Neusalza beim Staatsfilialarchiv Bautzen, Online