Gesellschaftsrecht (Europäische Union)

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Das Gesellschaftsrecht der Europäischen Union ist ein Teilgebiet des europäischen Sekundärrechtes, das sich mit den für Gesellschaften zugelassenen Rechtsformen befasst. Auf Ebene der Europäischen Union sind folgende Rechtsformen geregelt, die in allen Ländern der EU genutzt werden können:

Die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (lateinisch Societas Privata Europaea, abgekürzt SPE), die ursprünglich für Juli 2010 geplant war, verzögert sich noch.

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