Heilbad

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Heilbad ist ein im deutschsprachigen Raum an Ortschaften mit medizinischen Einrichtungen für Kurmaßnahmen vergebenes Prädikat für spezialisierte Kurorte. In Deutschland werden die Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen vom Deutschen Heilbäderverband e.V. aufgestellt und aktualisiert.[1]

Prädikatisierung, Anerkennung

Heilbäder dürfen nach der Prädikatisierung die Bezeichnung Bad, Heilbad, z. B. Heilbad Heiligenstadt, oder Seeheilbad, zum Beispiel Heiligendamm, im Ortsnamen führen, was jedoch nicht alle, wie zum Beispiel Aachen, tun. Für die Prädikatsstufe „Heilbad“ sollen folgende Voraussetzungen gegeben sein:[1]

  • Vorkommen eines natürlichen, wissenschaftlich anerkannten und durch Erfahrung bewährten Heilmittels des Bodens (etwa Mineral-, Thermal- oder Sole-Quellen sowie Moorheilbäder),
  • ein durch Klimaanalyse regelmäßig überprüftes Lage- und Witterungsklima, das den Gesundungs- und Erholungsmöglichkeiten zuträglich ist,
  • Einrichtungen, die das Heilmittel anwenden (Kurmitteleinrichtungen),
  • ein dem Kurbetrieb entsprechender Orts- oder Stadtbildcharakter, z.B. Vorhandensein eines Kurparks,
  • wissenschaftlich anerkannte und veröffentlichte Therapieformen und
  • Vorhandensein von entsprechend der Indikation spezialisiertem ärztlichem Personal.

Rechtliche Grundlage für die Verleihung der staatlich anerkannten Heilbad-Prädikate ist das Kurorterecht der Bundesrepublik Deutschland, das in den einzelnen Bundesländern durch entsprechende Rechtsvorschriften geregelt ist. Darin sind das Bezeichnungsrecht (Artbezeichnung der Heilbäder), die Inbetriebnahme, die Aufrechterhaltung und die Überwachung der Kurorte und Erholungsorte sowie der ortsgebundenen natürlichen Heilmittel des Bodens, des Meeres und des Klimas geregelt. Artbezeichnungen wie z.B. Heilbad, Seeheilbad werden durch staatliche Hoheitsakte als so genannte begünstigende Verwaltungsakte verliehen.

Heilbäder nach Kurmitteln

Je nach Art der durchgeführten Kurmaßnahmen unterscheidet man unter anderem:[2][3]

Heilbäder mit heute nicht mehr gebräuchlichen Kurmitteln

Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurden verschiedene, vorwiegend organische Kurmittel eingesetzt, die heute nicht mehr zur Ausweisung von Heilbädern herangezogen werden:

  • Milchkur (von Kuh-, Schaf- Ziege und Eselsmilch)
  • Kumyskur (Stutenmilch)
  • Kefirkur
  • Molkekur
  • Weintraubenkur
  • Kräutersaftkur

sowie

Siehe auch

Literatur

  • Bäderalmanach: Mitteilungen Bäder, Luftkurorte und Heilanstalten in Deutschland, Oesterreich, der Schweiz und den angrenzenden Gebiete - für Aerzte und Heilbedürftige, Berlin 1907, 534 S.
  • Werner Käß und Hanna Käß: Deutsches Bäderbuch, Stuttgart 2008, 1232 S., ISBN 978-3-510-65241-9

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Begriffsbestimmungen und Kriterien zur Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen, inkl. kommentierte Fassungen. Deutscher Heilbäderverband, abgerufen am 1. Juni 2012.
  2. Die Artbezeichnung von Heilbädern ist in Deutschland von Bundesland zu Bundesland entsprechend dem gültige Kurortegesetz verschieden
  3. Artbezeichnung von Heilbädern in Deutschland, aufgerufen am 21. Juni 2014