Heimatrecht
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Begriff, Geschichte[Bearbeiten]
Der Begriff Heimatrecht hat drei verschiedene Bedeutungen:
- Die traditionelle Bedeutung besteht in der Gewährung der Garantie des Aufenthalts einer Person in Verbindung mit sozialstaatlichen Zusagen der öffentlichen Hand. In modernen Staaten wurden diese Garantien durch das Recht auf Freizügigkeit und das Sozialstaatsprinzip abgelöst.
Das so verstandene Heimatrecht beschreibt eine Zugehörigkeit einer bestimmten Person zu einer bestimmten Gemeinde, mit dem Wohnsitz als einen gebührend zu würdigenden Grund.[1] Das Heimatrecht wurde in Österreich 1849 eingeführt[2] und gab den Anspruch auf ungestörten Aufenthalt und auf Armenpflege im Falle der Not. 1939 wurde es aufgehoben[3] und nach 1945 durch den Nachweis der Staatsbürgerschaft ersetzt.
In der Schweiz besteht das Heimatrecht bis heute. Siehe hierzu Bürgerort und Bürgergemeinde.
- Im deutschen internationalen Privatrecht wird als Heimatrecht die Gesamtheit der Rechtsordnung des Staates bezeichnet, dem der in Deutschland lebende Ausländer angehört. Dieser jeweilige Staat gilt als der Heimatstaat des Ausländers.
- Im Völkerrecht steht der Begriff Heimatrecht für das umstrittene Recht auf Heimat. Demzufolge gilt jede Vertreibung von Menschen aus ihrer angestammten Heimat auf Grund ihrer Ethnie als Verstoß gegen ein Menschenrecht.
Alfred de Zayas interpretiert dieses Recht folgendermaßen:
- „Es gibt keinen Zwang, in der Heimat zu leben, jedoch gibt es ein Recht, in der Heimat zu verbleiben und nicht von dort vertrieben zu werden. Wenn man vertrieben wird, gibt es dann ein Rückkehrrecht.“
Siehe auch[Bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten]
- RGBl. 1862/18. Gesetz vom 5. März 1862, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden. In: Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich, Jahrgang 1862, S. 36–41. (Online bei ANNO).
- RGBl. 1863/105. Gesetz vom 3. Dezember 1863, betreffend die Regelung der Heimatverhältnisse. In: Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich, Jahrgang 1863, S. 368–376. (Online bei ANNO).
- RGBl. 1896/222. Gesetz vom 5. Dezember 1896, wodurch einige Bestimmungen des Gesetzes vom 3. December 1863 (R. G. Bl. Nr. 105), betreffend die Regelung der Heimatverhältnisse, abgeändert werden. In: Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder, Jahrgang 1896, S. 743. (Online bei ANNO).
- BGBl. 1935/199. Bundesgesetz, mit dem ergänzende grundsätzliche Bestimmungen zum IV. Abschnitt des Gesetzes, betreffend die Regelung der Heimatrechtsverhältnisse, R. G. Bl. Nr. 105/1863, erlassen werden (Heimatgesetznovelle 1935). In: Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich, Jahrgang 1935, S. 749 f. (Online bei ANNO).
- BGBl. 1935/313. Bundesgesetz, wirksam für die Länder Kärnten, Salzburg und Vorarlberg, zur Ausführung er grundsätzlichen Bestimmungen der Heimatgesetznovelle 1935, B. G. Bl. Nr. 199/1935. In: Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich, Jahrgang 1935, S. 1399–1412. (Online bei ANNO).
- H(einrich) Rauchberg (1860–1938): Zur Kritik des österreichischen Heimatrechtes. In: Zeitschrift für Volkswirtschaft, Sozialpolitik und Verwaltung, Jahrgang 1893, S. 59–99. (Online bei ANNO).
- Emil Postelberg, Max Modern: Das reformirte österreichische Heimatrecht. Eine theoretische und praktische Darstellung unter Berücksichtigung der strittigen Fragen nebst einer Formulariensammlung. Perles, Wien 1901 (Volltext online).
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Waltraud Heindl, Edith Saurer (Hg.): Grenze und Staat: Paßwesen, Staatsbürgerschaft, Heimatrecht und Fremdengesetzgebung in der österreichischen Monarchie 1750–1867. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2000, ISBN 3-205-99199-0, S. 122.
- ↑ 170. Kaiserliches Patent vom 17. März 1849. In: Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich, Jahrgang 1849, S. 203–222. (Online bei ANNO).
- ↑ GBlÖ 1939/840. Kundmachung (…), wodurch die Zweite Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 30. Juni 1939 bekanntgemacht wird. In: Gesetzblatt für das Land Österreich, Jahrgang 1939, S. 3235. (Online bei ANNO)
Weblinks[Bearbeiten]
- Eintrag zu Heimatrecht in: Austria-Forum, dem österreichischen Wissensnetz – online (auf AEIOU)
- Entwicklung der Staatsbürgerschaft in Österreich, Demokratiezentrum Wien