Heinz Joachim Bonk

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Heinz Joachim Norbert Bonk (* 17. November 1935 in Beuthen/Oberschlesien) ist ein deutscher Jurist.

Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Kiel, Freiburg im Breisgau und Bonn. Bonk promovierte an der Universität Kiel zum Dr. iur. [1].

Er arbeitete zunächst als Richter am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht. Danach war er im Bundesministerium der Justiz in Bonn und anschließend bis zu seiner Pensionierung im Jahre 1998 als Richter am Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Nebenamtlich war er Dozent beim Deutschen Anwaltsinstitut für die Fortbildung von Rechtsanwälten zu Fachanwälten für Verwaltungsrecht. Seit 1994 ist er Honorarprofessor an der Universität Potsdam. Seit seiner Pensionierung ist er als Rechtsanwalt tätig.

Bekannt wurde er als Co-Autor von Kommentaren zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), zum Grundgesetz, zum Staatshaftungsgesetz (1981) sowie diverser Aufsätze in Fachzeitschriften.

Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Einzelnachweise

  1. DNB 482244828