Hitzefrei

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Hitzefrei bedeutet den Ausfall von Schulstunden und die Verkürzung der Arbeitszeit bei hohen Außentemperaturen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Die Verkündung von Hitzefrei setzt meist voraus, dass an einem schattig angebrachten Thermometer zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Temperatur erreicht oder überschritten ist.

Regeln könnten zum Beispiel sein:

  • Wenn das Schulthermometer in einer Pause 28 °C oder mehr anzeigt, dann muss ab dem nächsten Stundenende Hitzefrei gegeben werden.
  • Wenn das Innenthermometer einer Flachdach-Werkshalle vormittags um 11 Uhr die Temperatur von 28 °C erreicht oder überschreitet, dann endet die Frühschicht statt um 14 Uhr schon um 13 Uhr, und die Spätschicht beginnt statt um 14 Uhr erst um 15 Uhr.

Letzteres könnte im Rahmen einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden, um Produktionsausfall infolge Hitzelast für die Mitarbeiter oder Schäden an temperaturempfindlichen Materialien oder Maschinen zu vermeiden, oder den Einbau einer Klimatisierung vermeiden zu wollen. Oder es kann das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitsschutz-Institutionen sein, z.B. wenn es infolge von Hitze mehrfach zu Kreislaufkollapsen gekommen war (Verbesserung oder Wahrung der Arbeitssicherheit).

[Bearbeiten] Rechtslage am Arbeitsplatz

Bis August 2004 hieß es in § 6 der Arbeitsstättenverordnung: In Arbeitsräumen muß während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. […] Es muß sichergestellt sein, daß die Arbeitnehmer durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind. […] Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden. Diese Bestimmung wurde ersatzlos gestrichen.

Die Arbeitsstätten-Richtlinie kennt folgende Obergrenze: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.“

Die Regelung bezieht sich aber nur auf Temperaturen, die durch den Betrieb selbst erzeugt werden (Beispiel Hochöfen). Arbeitsrechtlich können Beschäftigte diese Raumtemperatur insgesamt also nicht durchsetzen.

[Bearbeiten] Geschichte

Hitzefrei vom Schulunterricht wurde nicht, wie häufiger behauptet, von Adolf Baginsky erfunden, aber doch zumindest zur Lehrmeinung erhoben. Tatsächlich geht Hitzefrei auf einen preußischen Ministerialerlass vom 16. Juni 1892 zurück.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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