Hundeführerschein

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Der Hundeführerschein ist ein Befähigungsnachweis für Hundehalter. Er beinhaltet mindestens eine praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich kann ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich sein.

Der Hundführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Im theoretischen Teil sind unter anderem grundlegende Kenntnisse zu Hundeerziehung und -verhalten zu belegen.

In Deutschland werden die gängigsten Hundeführerscheine von anerkannten Prüfern nach den Richtlinien des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) oder des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater) vergeben. Daneben gibt es landesspezifische Hundeführerscheine[1][2] und zum Beispiel den Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell mit unterschiedlicher Geltungsreichweite. In manchen Bundesländern dient ein Hundeführerschein zur Befreiung eines Hundes von der Leinenpflicht oder ist zum Führen eines als gefährlich eingestuften Hundes notwendig.[3][4]

In der Schweiz ist ein Hundeführerschein Pflicht für alle ab dem 1. Oktober neu angeschafften Hunde, ab 2010 ist er schon vor dem Kauf eines Hundes zu absolvieren.[5][6]

In Frankreich ist seit 2007 ein Hundeführerschein Pflicht für Halter von so genannten Kampfhunden oder Wachhunden. [7]

[Bearbeiten] Literatur

  • Celina del Amo, Renate Jones-Baade, Karina Mahnke: Der Hundeführerschein. Sachkunde-Basiswissen und Fragenkatalog. Stuttgart, 3.Auflage, 2006. ISBN 3800149567
  • Verena S. Rottmann: Training zum Hundeführerschein: Alles, was Sie wissen müssen - alles, was Ihr Hund können muss. Lüneburg , 2002. ISBN 3861277247

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. Hundeführerschein der Tierärztekammer Bayern
  2. Hundeführerschein der Tierärztekammer Schleswig-Holstein
  3. Gesetze und Verordnungen zur Haltung und Führung von Hunden in Hamburg
  4. Verwaltungsvorschrift zum Gefahrhundegesetz Schleswig-Holstein (VwV-GefHG)
  5. Meldung auf zaa-online
  6. Bundesamt für Veterinärwesen BVET
  7. afp-meldung auf wuff-online
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