Kilometer pro Stunde

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Physikalische Einheit
Einheitenname Kilometer pro Stunde
Einheitenzeichen
Physikalische Größe Geschwindigkeit
Formelzeichen
Dimension
System Zum Gebrauch mit dem SI zugelassen
In SI-Einheiten
In CGS-Einheiten
Abgeleitet von Kilometer, Stunde
Siehe auch: Meter pro Sekunde
Ein von 1971 bis 1988 in Westdeutschland hergestelltes Verkehrsschild mit Kilometerangabe

Kilometer pro Stunde, umgangssprachlich Stundenkilometer, seltener Kilometer durch Stunde, Kilometer je Stunde oder Kilometer in der Stunde (Einheitenzeichenkm/h), ist eine Maßeinheit der Geschwindigkeit. Sie wird vor allem im Verkehrswesen, beispielsweise für die Geschwindigkeit im Straßenverkehr oder für die Reisegeschwindigkeit verwendet, da dort Entfernungen meist in Kilometern und Zeiten in Stunden angegeben werden – statt in Metern und Sekunden, was der SI-Einheit der Geschwindigkeit m/s zugrunde liegt. Die beiden zugehörigen Maßzahlen haben dieselbe Größenordnung.

Definition

Ein Objekt, das sich eine Stunde lang mit 1 km/h bewegt, legt eine Strecke von einem Kilometer zurück. Die Strecke und die Geschwindigkeit bleiben proportional.

Bezeichnung und Verwendung

Umgangssprachlich wird häufig auch die gesprochene Form „ka-em-ha“ verwendet, was auch zu der Verschriftlichung „kmh“ statt „km/h“ führt. Ebenso wie Stundenkilometer ist das (physikalisch) fachsprachlich falsch, da diese Aneinanderreihung dort für das Produkt Kilometer mal Stunde stünde. Die Gesellschaft für deutsche Sprache verweist darauf, dass in der Wortbildungslehre für Komposita die Beziehung der Wortbestandteile keinen Regeln unterliege und der Begriff Stundenkilometer durchaus richtig und angemessen ist. Dabei warnt sie vor sprachlicher Pedanterie, da diese zu nichts führe.[1] Bei Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen wird häufig ganz auf eine Bezeichnung verzichtet („Er ist in der Baustelle mit 120 geblitzt worden.“), ebenso wie bei der Darstellung von Geschwindigkeiten auf den entsprechenden Verkehrszeichen.

Lange waren in Deutschland Verkehrsschilder gebräuchlich, auf denen nur die Einheit „km“ (ohne das „/h“) enthalten war. Dies geht auf die Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927 zurück,[2] einem Vorläufer der heutigen Straßenverkehrs-Ordnung. In Westdeutschland wurden Zeichen mit dem km-Zusatz seit 1988 nicht mehr hergestellt.[3]

Umrechnung zwischen km/h und m/s

Die Einheit km/h wird oft der SI-Einheit m/s (Meter pro Sekunde) vorgezogen. So kann man die beiden zugehörigen Maßzahlen ineinander umrechnen:

Also:


Andere Maßeinheiten

Geschwindigkeitsbegrenzung (auf knapp 105 km/h) in mph in Nevada

In einigen Ländern, wie zum Beispiel in den USA oder in Großbritannien, in denen das metrische System nicht obligatorisch ist, werden Geschwindigkeiten oft in Meilen pro Stunde (mph) angegeben (1 mph = 1,609 km/h). In der Nautik und Luftfahrt sind Geschwindigkeitsangaben in Knoten (kn), das heißt Seemeilen pro Stunde, üblich (1 kn = 1,852 km/h).

Einzelnachweise

  1. Ist es korrekt und erlaubt, den Ausdruck Stundenkilometer zu benutzen, oder nicht? Bei: gfds.de.
  2. Verordnung über Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 8. Juli 1927. In: Reichsgesetzblatt. Jahrgang 1927, Nr. 29, Tag der Ausgabe: Berlin, 15. Juli 1927.
  3. In der 9. Verordnung zur Änderung der StVO vom 22. Februar 1988 wird festgelegt, dass das Zeichen mit Ablauf des 31. Dezember 1998 seine Bedeutung als amtliches Verkehrszeichen verliert. Durch eine nachträgliche Änderung der StVO unter dem seit 2009 tätigen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer wurde dieses Regelung für die noch vorhandenen fest aufgestellten älteren Zeichen wieder aufgehoben.
  4. Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213.
  5. Ersetzen neuer Verkehrszeichen bis zum 31.03.1955. In: Verkehrsblatt. 1953, Nr. 289, S. 331.
  6. Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1953, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953, S. 1226.
  7. Rolf Jedicke: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr – Straßenverkehrsordnung (StVO) – vom 4. Oktober 1956. In: Der deutsche Straßenverkehr. Sonderheft, November 1956.
  8. Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1956, Nr. 19, Tag der Ausgabe: Bonn, 29. Mai 1956, S. 358.
  9. Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1970, Nr. 108, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970, S. 1589.