Kontamination (Radioaktivität)
Als Kontamination (lat. contaminatus, befleckt)[1] bezeichnet man im Strahlenschutz die Verunreinigung von Personen, Feststoffen, Flüssigkeiten oder Gasen mit radioaktiven Stoffen. Synonym wird gelegentlich Verstrahlung benutzt.[2]
Das Entfernen von Kontaminationen wird als Dekontamination bezeichnet.
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Verordnungen [Bearbeiten]
Die deutsche Strahlenschutzverordnung regelt den Umgang, den Erwerb und die Verwahrung von radioaktiven Substanzen, sowie deren Dosierung und Grenzwerte.
„Zweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden.“
– Strahlenschutzverordnung, § 1 Zweckbestimmung[3]
Kriterien in der Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) definieren, wann ein meldepflichtiger Störfall vorliegt.
„Meldepflichtig sind Ereignisse, die die in den Anlagen 1 bis 5 aufgeführten Meldekriterien erfüllen.“
– AtSMV, § 6 Meldepflicht Satz (2)
Der Punkt 1.3 in den Anlagen 1 bis 5 definiert Grenzwerte für Kontaminationen, welche zur Meldung eines Störfalles verpflichten.[4]
Gefahren [Bearbeiten]
Zum Schutz des Menschen und der Umwelt muss Kontamination unbedingt vermieden werden. Aufgrund der hohen Langlebigkeit mancher Radionuklide, ihrer ionisierenden Strahlung und ggf. Toxizität können radioaktive Substanzen über sehr lange Zeiträume gefährlich sein (Gefährlichkeit von Radioaktivität) und sind deshalb sicher zu lagern (Atommüll).
Biologische Wirkung [Bearbeiten]
Menschen können potenziell tödlicher Strahlung ausgesetzt sein, sowohl extern als auch intern (Inkorporation durch Verschlucken oder Einatmen). Eine umgehende Dekontamination ist notwendig. Die biologische Wirkung von intern abgelagerten Radionukliden hängen stark von der Aktivität und der Bioverteilung und Abtragsrate des Radionuklids ab, welche wiederum von ihrer chemischen Form abhängt. Die biologische Wirkung kann auch von der chemischen Toxizität (siehe Plutonium) des zugrundeliegenden Materials abhängen, unabhängig von dessen Radioaktivität. Einige Radionuklide werden in der Regel im ganzen Körper verteilt und können schnell abgebaut werden, wie dies der Fall mit Tritium Wasser ist. Einige Organe reichern jedoch bestimmte Elemente und deren Radionuklide an, dies kann zu deutlich niedrigeren Abbauraten führen. Zum Beispiel sammelt die Schilddrüse abhängig von der Iodversorgung eine hohe Konzentration von Iod an. Dieser Prozentsatz kann durch eine Iodblockade erheblich reduziert werden.
Ursachen von Kontamination [Bearbeiten]
Radioaktive Kontamination ist in der Regel das Ergebnis einer Leckage oder eines Unfalls während der Herstellung oder Verwendung von Radionukliden (Radioisotope). Eine Kontamination kann von radioaktiven Gasen, Flüssigkeiten oder Partikeln ausgehen. Beispiele:
- Störfälle in Kernkraftwerken (Störfälle in europäischen kerntechnischen Anlagen, Störfälle in deutschen kerntechnischen Anlagen, Unfälle in kerntechnischen Anlagen)
- Kontaminationen sind in der Nuklearmedizin nicht völlig auszuschließen und sollen durch die Verwendung von Kontaminationsmonitoren möglichst frühzeitig festgestellt werden. Der kontaminierte Bereich soll abgegrenzt werden, um eine Verschleppung der radioaktiven Stoffe und damit die Kontamination weiterer Personen und Gegenstände zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen zur Dekontamination soll die Strahlenexposition für betroffene Personen und insbesondere das Risiko einer Inkorporation der Stoffe minimiert werden. Hilfspersonen und verantwortliche Personen (in Deutschland der Strahlenschutzbeauftragte) sollen hinzugezogen werden.[5] Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Kontamination sind das Verwenden von Schutzkleidung (zum Beispiel Arztkittel), Einmalhandschuhen und Überschuhen. Direkter Kontakt mit Ausscheidungen (Blut, Urin, Kot, Schweiß, Speichel, Erbrochenes) von Patienten nach nuklearmedizinischer Untersuchung und insbesondere nuklearmedizinischer Therapie ist zu vermeiden.[6]
- Nuklearer Fallout ist die Verteilung von radioaktiven Stoffen durch eine nukleare Explosion (z. B. Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki, Kernwaffentests)
- Kontamination von Wasser oder Luft bei der Wiederaufbereitung von Kernbrennstoff
Dekontamination [Bearbeiten]
Je nach Form der radioaktiven Kontamination und der beteiligten Stoffe kann diese mehr oder weniger behoben werden. Dabei ist es in der Regel einfacher, Kontaminationen mit α- oder β-Strahler zu bereinigen im Gegensatz zu γ-Strahlern, da erstere nur eine sehr kleine Reichweite von Mikrometern bis Zentimetern haben. Weiter spielt es eine Rolle, ob sich die radioaktiven Stoffe sich an Oberflächen wie Wänden und Böden sammeln oder etwa ins Erdreich eindringen. Dies entscheidet, ob die Kontamination durch fachgerechtes Abwaschen oder erst durch Abtragung und Abtransport beseitigt werden kann. Geht es um Personen, die radioaktive Stoffe verschluckt oder eingeatmet haben, muss der Körper dabei unterstützt werden, diese Stoffe wieder auszuscheiden. Zum Beispiel wird bei Cäsiumvergiftungen Berliner Blau verabreicht. Gasförmigen Kontaminationen, etwa durch Radon, können durch Lüften begegnet werden, wobei sich die Frage nach der Quelle der Gase oder Aerosole stellt. Eine weitere Möglichkeit der Dekontamination ist die zeitliche Lagerung, bis die Dosisleistung auf akzeptable Werte gesunken ist. In jedem Fall sind die Regeln des Strahlenschutzes zu beachten.
Siehe auch [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Der kleine Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. München 1971 S. 135
- ↑ Stichwort „Verstrahlung“ im Roche Lexikon Medizin, 5. Auflage (online)
- ↑ http://www.buzer.de/gesetz/871/b2316.htm
- ↑ http://bundesrecht.juris.de/atsmv/BJNR017660992.html
- ↑ J. Kretschko und U. Wellner: Dosimetrie und Strahlenschutz. In: U. Büll et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2001 ISBN 3-13-128123-5 S. 156
- ↑ W. Sonnenschein. A. Bockisch: Strahlenschutz. In: T. Kuwert et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2008 ISBN 978-3-13-118504-4 S. 66