Kontrollratsgesetz Nr. 46
Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 ist ein vom Alliierten Kontrollrat am 25. Februar 1947 erlassenes Gesetz zur Auflösung des Staates Preußen (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 262). Es steht in einer Reihe von Kontrollratsgesetzen, die auf dem völkerrechtlichen Besatzungsrecht gründen.
Spätestens durch dieses Gesetz wurde Preußen auch de jure aufgelöst, nachdem sein Staatsgebiet nach Ende des Zweiten Weltkriegs aufgeteilt worden war und der Staat so nach verbreiteter Ansicht bereits faktisch aufgehört hatte zu existieren.
Einer anderen Auffassung zufolge hat das Kontrollratsgesetz Nr. 46 diesbezüglich lediglich deklaratorischen Charakter gehabt; der Freistaat Preußen habe bereits durch Inkrafttreten des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I, S. 75; siehe Gleichschaltung) aufgehört zu bestehen.[1] Dieser Ansicht wird aber entgegengehalten, dass zwischen dem Bestehen Preußens als teilsouveränem (Glied-)Staat und als Rechtssubjekt zu differenzieren sei: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs nahm den Ländern lediglich die Eigenstaatlichkeit, als Rechtssubjekte existierten die Länder somit fort (siehe dazu auch das Lübeck-Urteil des Bundesverfassungsgerichts).
Abdruck [Bearbeiten]
Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 ist abgedruckt in:
- Ernst Rudolf Huber (Hrsg.): Quellen zum Staatsrecht der Neuzeit. Band 2: Deutsche Verfassungsdokumente der Gegenwart (1919–1951). Matthiesen, Tübingen 1951, S. 648.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Dazu: Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. 5., überarbeitete Auflage, Beck, München 2005, ISBN 3-406-53411-2, Rn 663.
Weblinks [Bearbeiten]
- Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947
- Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947 (PDF; Volltext)
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