Kritische Justiz

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KJ – Kritische Justiz

Beschreibung Juristische Zeitschrift
Verlag Nomos Verlagsgesellschaft
Erstausgabe 1968
Erscheinungsweise vierteljährlich
Verkaufte Auflage 1.800 Exemplare
Chefredakteur Eva Kocher, Andreas Fischer-Lescano
Herausgeber Sonja Buckel, Peter Derleder,
Andreas Fischer-Lescano, Günter Frankenberg,
Felix Hanschmann, Tanja Hitzel-Cassagnes,
Eva Kocher, Anne Lenze,
Joachim Perels, Edda Weßlau
Weblink www.kj.nomos.de
ISSN
ZDB 3205-0

Die Kritische Justiz. Vierteljahresschrift für Recht und Politik (KritJ oder KJ) ist eine juristische Fachzeitschrift, die seit 1968 vierteljährlich mit einer Auflage von 1.800 Exemplaren erscheint.[1] Die KJ erscheint heute in der Nomos Verlagsgesellschaft, die zur C. H. Beck Verlagsgruppe gehört.

Geschichte

Die Zeitschrift wurde 1968 von Studenten der Rechtswissenschaft, die der Frankfurter Schule um Theodor W. Adorno und Max Horkheimer, den Studentenbewegungen der 1968er und der sich herausbildenden außerparlamentarischen Opposition nahestanden, als rechtspolitische Zeitschrift gegründet.[2][3] Die KJ war ein Forum für die Neuen sozialen Bewegungen, die sich in dieser Zeit formierten.[2]

Von Anfang an wurden darin kritische Beiträge zur Rechtstheorie und Rechtsgeschichte veröffentlicht. Behandelt wurden damals vor allem gesellschaftskritische Themen.[3] In den ersten Ausgaben der Kritischen Justiz wurden außerdem Beiträge zur marxistischen Rechtstheorie, Kritik der Privatautonomie und der „bürgerlichen Rechtsgeschichte“ publiziert sowie die repressive Funktion des Strafrechts in Frage gestellt. Darüber hinaus enthielten die Hefte Aufsätze zu Berufsverboten und Arbeitskampf, zu Solidarität und juristischer Strategie in politischen Prozessen, zu Versammlungsfreiheit und Polizeigesetzen sowie kritische Urteilsrezensionen.

Inhalt

Die Zeitschrift beinhaltet Aufsätze und Berichte aus allen Rechtsgebieten und informiert über die derzeitigen Rechtsentwicklungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Betrachtung des gesellschaftlichen Hintergrunds sowie des ökonomischen und politischen Kontextes. Die Zeitschrift wendet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an die Angehörigen anderer Fachrichtungen.[4] Die Kritische Justiz ist demokratischen Werten verpflichtet.

Im Online-Archiv stellt der Verlag zu jedem Heft mindestens einen Beitrag im Volltext zum Download bereit.

Redaktion und Herausgeber

Die Zeitschrift wird von Sonja Buckel, Peter Derleder, Andreas Fischer-Lescano, Günter Frankenberg, Tanja Hitzel-Cassagnes, Eva Kocher, Anne Lenze, Joachim Perels und Edda Weßlau herausgegeben.

Die Redaktion liegt bei Andreas Fischer-Lescano und Eva Kocher.

Rezeption

Rudolf Walther beschrieb die Zeitschrift in einem Bericht für die taz als „ein Relikt der 68er-Bewegung“, das es verstanden habe, sich „generationenübergreifend zu erneuern“. Ob die Zeitschrift gegenwärtig in rechtswissenschaftlichen Arbeiten und Urteilen zitierfähig geworden ist, oder ob sie, wie nach der Ansicht Felix Hanschmanns, „salonunfähig“ bleiben und den Anschluss an soziale Bewegungen suchen sollte, ist weiterhin umstritten.[5] Nach der Übernahme durch den Nomos Verlag hieß es vereinzelt, die Kritische Justiz sei schließlich „salonfähig“ geworden.[3]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kritische Justiz. Mediadaten. (PDF; 731 kB) Nomos, 2011, abgerufen am 24. September 2011.
  2. a b Sonja Buckel/Andreas Fischer-Lescano/Felix Hanschmann: „Die Geburt der Kritischen Justiz aus der Praxis des Widerständigen“ (PDF-Datei; 131 kB) in: Kritische Justiz, Heft 3/2008, S. 236.
  3. a b c Stephan Rehmke: Unsere Altachtundsechzigerin – Die Kritische Justiz feiert ihren vierzigsten Geburtstag. In: Forum Recht. 04/2008, S. 133.
  4. Kritische Justiz. Startseite. Abgerufen am 6. September 2010: „Die Zeitschrift ‚Kritische Justiz‘ wendet sich an JuristInnen, Jura-StudentInnen, ReferendarInnen, Rechts- und SozialwissenschaftlerInnen, GewerkschaftssekretärInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ÖkonomInnen, UmweltwissenschaftlerInnen.“
  5. Rudolf Walther: Kritische Justiz zwischen Aufruhr und Mainstream. In: taz.de vom 27. Oktober 2008