Löschzug

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Dieser Artikel behandelt die Organisationseinheit der Feuerwehr. Für schienengebundene Rettungsmittel siehe Lösch- und Rettungszug.
Standard-Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr
Ein Löschzug der Berufsfeuerwehr Bonn auf dem Weg zu einer Einsatzstelle. Unterstützt wird die Einheit von einem RTW (hinten).
Magrius Löschzug LF 15 von 1942, TLF 15/48 von 1950, DL 24-2 von 1952 Rheinland-Pfälzisches Feuerwehrmuseum Hermeskeil

Der Löschzug ist eine taktische Einheit in Zugstärke, dessen primäre Aufgabe in der Brandbekämpfung liegt. In Deutschland besteht ein Zug nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3[1] aus etwa 20 Mann in 2 Gruppen. Je nach regionaler Einsatz-Ausrückeordnung können Löschzüge aber auch für technische Hilfeleistungen herangezogen werden.

Größe und Zusammensetzung [Bearbeiten]

Der Löschzug wird umgangssprachlich oft mit einem Löschfahrzeug gleichgesetzt. Er besteht jedoch per Definition aus 22 Mann auf bzw. in ihrem Gerät, also in jedem Fall eine Zusammenstellung aus mehreren Fahrzeugen. Häufig finden sich aus organisatorischen Gründen mehr als 22 Personen in den Löschzügen. Gerade bei Landgemeinden mit mehreren Ortsteilen stellt die Ortsfeuerwehr des jeweiligen Ortsteils oder Dorfes meist einen einzelnen Löschzug. Umgekehrt betreiben Berufsfeuerwehren aus Kostengründen oft Löschzüge mit deutlich weniger als 22 Personen.

Insbesondere bei größeren Feuerwehren setzt sich ein Löschzug oft zusammen aus den jeweiligen Mannschaften mit

In diesem Fall gibt man die Zugstärke mit 1/4/17/22 an.[1]

Diese Fahrzeugkombination ist zwar recht weit verbreitet, jedoch nicht zwingend. Ebenso ist die Kombination aus zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem ELW oder einem Löschgruppenfahrzeug, einem Tanklöschfahrzeug und einem Rüstwagen oder Großtanklöschfahrzeug o.ä. möglich. Bei Berufsfeuerwehren weit verbreitet ist auch eine Kombination aus Vorauslöschfahrzeug, Löschgruppenfahrzeug/Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und Hubrettungsfahrzeug. In manchen Fällen verfügt ein Zug über keinen Zugtrupp; der Zugführer fährt dann auf dem ersten Löschgruppenfahrzeug mit.

Bei besonderer Gefahrenlage kann zudem ein erweiterter Löschzug eingesetzt werden. Hierbei kann ein Löschzug um ein Fahrzeug bis zur Gruppenstärke erweitert werden. Nach alter Feuerwehr-Dienstvorschrift 5 (Der Zug im Löscheinsatz) sprach man von einer Erweiterung um einen weiteren Trupp (1/2).

AGBF-Löschzug [Bearbeiten]

Neben diesem klassischen Löschzug gibt es in Deutschland weiterhin den AGBF-Löschzug (AGBF = Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren). Im Gegensatz zum klassischen Löschzug sieht der AGBF-Löschzug für das Kriterium kritischer Wohnungsbrand[2] nur noch eine Besatzung von 16 Feuerwehrmännern (SB) vor.

Ein Löschzug nach AGBF kann auch im Rendezvous Verfahren an der Einsatzstelle zusammengefügt werden, d. h. Fahrzeuge mehrerer Standorte ergänzen sich an der Einsatzstelle zum Löschzug.

In der Regel besteht so ein Löschzug aus

  • 1 Einsatzleitwagen ELW (mit 1/1 besetzt) als Führungsfahrzeug,
  • 2 Löschfahrzeugen z.B. HLF 20/16 (je mit einer Staffel 1/5) und
  • 1 Drehleiter z.B. DLK 23/12 (mit 1/1 besetzt)

Somit ergibt sich eine Stärke von 1/2/12/16 Feuerwehrmännern (SB).

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. a b Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008
  2. Es handelt sich dabei um einen Wohnungsbrand mit Menschenleben in Gefahr; weiter Informationen auch unter Hilfsfrist