Lesart

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Der Begriff Lesart bezeichnet in den historischen Textwissenschaften eine überlieferte oder durch Emendation und Konjektur hergestellte Fassung einer Textstelle. Lesart ist hier etwa gleichbedeutend mit Überlieferungsvariante. Im weiteren Sinn wird mit Lesart jede Deutung und Auslegung von Texten und Ereignissen bezeichnet.

[Bearbeiten] Rekonstruktion und Deutung von überlieferten Texten

Im Zusammenhang mit der Rekonstruktion literarischer Texte meint der Begriff „Lesart“ eine Textstellenvariante in einer durch mehrere alte Quellen teilweise abweichend überlieferten Schrift. Solche Varianten lassen sich gelegentlich als Missverständnisse und Missdeutungen von Abschreibern erklären. Man spricht dann von einer verderbten Lesart. Oft sind aber gerade die schwerer verständlichen Lesarten die originalen.

Im Editionswesen bezeichnet Lesart die Auslegung des Herausgebers eines im Original enthaltenen, mehrdeutigen Zeichens. So verwendeten die Mönche in den Kopierstuben des Mittelalters häufig persönliche Abkürzungen, die dem heutigen Leser nicht ohne Weiteres eindeutig erschließbar sind. In kommentierten Ausgaben werden in solchen Fällen plausible Lesarten einer bestimmten Textstelle angegeben.

[Bearbeiten] Rezeption von Literatur

Für die literaturwissenschaftliche Schule der Rezeptionsästhetik ist die Lesart eine zentrale Kategorie. Ausgangspunkt ist dabei die Vorstellung, dass ein literarischer Text keine in ihm selbst ruhende, feste Bedeutung hat. Dem Text wird erst durch den Leseprozess Bedeutung verliehen. Dabei ist die Interpretation des einzelnen Lesers entscheidend. Der literarische Text wird als ein System von Leerstellen verstanden, das beim Lesen vervollständigt wird.

Ein Beispiel ist die Industriestadt, die den Handlungsort für Christa Wolfs Erzählung Der geteilte Himmel bildet. Ohne explizite Benennung mag sie der eine zum Beispiel als Halle an der Saale (wie in der späteren Verfilmung), der andere als Leipzig oder Potsdam deuten.

[Bearbeiten] Diplomatie

Internationale Verträge regeln häufig nicht in allen Einzelheiten den Gegenstand des Vertrags. Die konkrete Umsetzung bedarf daher der Interpretation. Mit dem Begriff „Lesart“ für eine spezielle Interpretation wird suggeriert, dass das Interesse des Interpretierenden Einfluss genommen hat.

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