Leverage Ratio

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Die Leverage Ratio (oder Verschuldungsquote) ist im Bankwesen eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die das Kernkapital dem gesamten Geschäftsvolumen gegenüberstellt und eine übermäßige Verschuldung von Kreditinstituten verhindern soll.

Allgemeines

Ein fundamentaler Faktor der im September 1998 ausgebrochenen Russlandkrise war, dass sich im Bankensystem eine übermäßige bilanzwirksame und außerbilanzielle Verschuldung aufgebaut hatte. Auch in der Finanzkrise ab 2007 zeigte sich bei Kreditinstituten, dass ein „aufgrund von Verlusten oder aufgrund allgemein verschlechterter wirtschaftlicher Verhältnisse erzwungener Verschuldungsabbau, der durch den Verkauf von Vermögensgegenständen erfolgt, die Marktpreise unter Druck setzen kann. … Hierdurch schmilzt das Eigenkapital der Institute, was spiralförmig zu weiterem Verschuldungsabbau zwingen kann“.[1]

Im September 2009 wurde auf dem G20-Gipfel beschlossen, international anerkannte Regeln zu erarbeiten, die einer exzessiven Verschuldung der Kreditinstitute entgegenwirken sollten. Zu diesem Zweck wurde die Einführung einer Verschuldungsquote befürwortet. Im Dezember 2010 veröffentlichte der Basler Ausschuss Leitlinien,[2] in denen eine Methodik für die Berechnung der Verschuldungsquote beschrieben ist. In den Bestimmungen ist ein Beobachtungszeitraum vorgesehen, der vom 1. Januar 2013 bis zum 1. Januar 2017 läuft und dazu dient, die Verschuldungsquote, ihre Komponenten und die Wechselwirkungen mit der risikobasierten Eigenmittelunterlegung zu überwachen. Die Verschuldungsquote ist ein weiteres Korrektiv, das auch jene Kreditinstitute betrifft, die Aktiva mit sehr geringen Risikogewichten halten.

Berechnung

Nach der Legaldefinition in Art. 429 Abs. 2 Capital Requirement Regulation (CRR) ist die Verschuldungsquote der Quotient aus dem Kernkapital eines Instituts und seinen ungewichteten Risikopositionen und wird als Prozentsatz angegeben. Zu den Risikopositionen gehören alle bilanziellen und außerbilanziellen Bankgeschäfte. Das im bilanziellen Teil vorhandene Kreditgeschäft muss brutto einfließen. Das bedeutet, dass Kreditsicherheiten, Kreditderivate als Sicherungsnehmer und Wertberichtigungen unberücksichtigt bleiben. Zum außerbilanziellen Geschäft gehören neben der Kreditleihe (Avalkredite, Akkreditive) auch nicht ausgenutzte Kreditzusagen, die mit 10 % der Kreditlinien anzurechnen sind. Derivative Finanzinstrumente, auch Kreditderivate als Sicherungsgeber, werden mit ihrem Wiederbeschaffungswert angesetzt. Es wird letztlich das gesamte Aktivgeschäft eines Kreditinstituts dem Kernkapital gegenübergestellt.

Die Leverage Ratio begrenzt dieses maximal mögliche Geschäftsvolumen durch die Höhe des vorhandenen Kernkapitals,[3] und zwar auf 3 % des Geschäftsvolumens. Die Leverage Ratio wird aus dem Quotienten des Kernkapitals, dividiert durch das Geschäftsvolumen ermittelt:

Je höher der Verschuldungsgrad, umso niedriger ist die Leverage Ratio und umgekehrt. Wird der Schwellenwert von 3 % erreicht oder gar unterschritten, müssen Kreditinstitute entweder ihr Kreditgeschäft reduzieren (etwa durch Kredithandel) oder ihr Eigenkapital erhöhen. Reziprok ausgedrückt, darf das Geschäftsvolumen das 33,3-Fache des Kernkapitals nicht überschreiten.

Bankbetriebliche Aspekte

Anders als der Verschuldungsgrad bei Nichtbanken bildet die Verschuldungsquote bei Banken eine horizontale Kapitalstruktur ab. Im Vorfeld der Bankenkrise bauten Institute eine starke bilanzielle und außerbilanzielle Verschuldung auf, um die Vorteile des Leverage-Effektes für sich zu nutzen. Der Leverage-Effekt besagt in diesem Zusammenhang, dass mit steigendem Verschuldungsgrad sich die Eigenkapitalrentabilität bei allen Unternehmen verbessert, solange der Fremdkapitalzins unter der Gesamtkapitalrentabilität liegt. Bei der Erhöhung des Eigenkapitals erwarten die Aktionäre von Banken eine Rendite von bis zu 25 %, die weit über den Habenzinsen für das Passivgeschäft liegt, so dass die Eigenkapitalkosten auf die Kreditnehmer in Form höherer Kreditmargen überwälzt werden und in der Realwirtschaft zu einer Erhöhung des Zinsniveaus und damit schlimmstenfalls zu einer Kreditklemme beitragen könnten.[4]

Insbesondere die zusätzliche bilanzielle Verschuldung aufgrund des Leverage-Effekts dient der Refinanzierung des Neu-Kreditgeschäftes, so dass die Kreditrisiken weiter zunehmen. Kommt es zu einer gesamtwirtschaftlichen Rezession, nehmen diese Kreditrisiken überproportional zu, was zu Verlusten bei Banken führt. Sie müssen Aktiva verkaufen, um weitere Verluste zu verhindern. Durch den Verkauf können sie ihr Fremdkapital abbauen, was zu einer Verbesserung der Verschuldungsquote beiträgt.

Die Leverage Ratio ist ein Frühwarnindikator, der die Verschuldung der Banken einschränken und deshalb einen krisenbedingten Schuldenabbau mit seinen destabilisierenden Folgen entgegenwirken soll.[5] Allerdings widerspricht die Leverage Ratio dem bankenaufsichtsrechtlichen Grundsatz, dass niedrige Risiken auch durch niedrige Eigenkapitalanforderungen belohnt werden sollen. Denn großvolumige Geschäfte mit geringem Risiko führen zu einer ungünstigeren Leverage Ratio[6] (wie etwa Kommunalkredite). Auch die homogene Anwendung des Schwellenwerts von 3 % auf alle Ratingstufen schafft keine risikoadäquate Darstellung. Zudem führen die verschiedenen Rechnungslegungsstandards zu unterschiedlichen Leverage Ratios, da beispielsweise die US-GAAP ein deutlich umfangreicheres Netting zulassen als die IFRS. Dadurch verringert sich die Aktivseite der nach US-GAAP bilanzierenden Institute erheblich, was sich positiv auf deren Verschuldungsquote auswirkt.[7]

Melde- und Offenlegungspflichten

Nach Art. 430 CRR haben die Kreditinstitute die Leverage Ratio an die Aufsichtsbehörden zu melden, Art. 499 CRR erlaubt seit Januar 2014 die Meldung der Monatsdurchschnitte zum Quartalsende. Bei der Offenlegung sind nach Art. 451 CRR auch bestimmte, weitreichende Verfahren und Methoden zur Ermittlung der Leverage Ratio zu melden. Seit Januar 2015 müssen Kreditinstitute die Leverage Ratio veröffentlichen. Demnach überschritt die Deutsche Bank zum 31. März 2015 den erforderlichen Schwellenwert mit 3,4 % nur knapp.[8] Die etwaige Unterschreitung des Schwellenwerts von 3 % zieht noch keine Konsequenzen nach sich, da es sich um eine Testphase handelt. Nach Auswertung der Ergebnisse während dieser Beobachtungsphase soll die Leverage Ratio zum 1. Januar 2018 nach Kalibrierung als quantitative Anforderung rechtsverbindlich werden.

Einzelnachweise

  1. BaFin, Jahresbericht 2010, 2011, S. 57
  2. Basler Ausschuss vom 16. Dezember 2010, Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme abgerufen am 14. Januar 2016
  3. Hannes Enthofer/Patrick Haas, Asset Liability Management, 2016, S. 189 ff.
  4. Andreas Mayert, Dienen statt herrschen: Zur Zähmung der Finanzmärkte, 2011, S. 20
  5. Hannes Enthofer/Patrick Haas, a.a.O., S. 189
  6. Deutsche Bundesbank, Basel III – Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, September 2011, S. 28
  7. Deutsche Bundesbank, a.a.O., S. 28
  8. Deutsche Bank vom 26. April 2015, Deutsche Bank reports first quarter 2015 net income of EUR 559 million abgerufen am 14. Januar 2016