Linie (Einheit)

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Die Linie, la ligne (auch línea oder linia),[1] ist ein veraltetes Längenmaß der Feinmechanik und zwar 1/10 oder 1/12 des zu Grunde liegenden Zolls. Das ältere Duodezimalsystem mit 1/12 Zoll oder 1/144 Fuß wurde später durch das dezimale abgelöst. Die Linie konnte (duo)dezimal in die kleinere Einheit, den Punkt, geteilt werden; so waren

  • 1 Linie = 12 bzw. 10 Punkte

Da der Fuß oder das Zoll regional verschieden waren, wies auch die Linie unterschiedliche Werte auf. Beispiele sind:[1]

  • 1 Pariser Linie/ligne = 2,2558 mm[2]
  • 1 bayerische Linie = 2,0268 mm[3]
  • 1 rheinländische Linie = 2,18 mm[2]
  • 1 spanische Linie/línea = 1,9 mm
  • 1 Polnische Linie/linia = 2,0 mm

Die Pariser Linie setzte sich als sowohl mit Strich (= 1/10 Zoll) als auch millimètre bezeichnetes Referenzmaß durch.

  • Bis heute ist die auf diversen, teilweise noch in Gebrauch stehenden Messgeräten vorhandene Pariser Linie wichtig. Auf Basis dieses Maßes wurde beispielsweise bis etwa 1950 die Einteilung der Parswerte auf dem Glaskörper der Libellen vorgenommen. Neuere Libellen werden hingegen in Einheiten von genau 2 mm graviert.
  • Linienbasierte Maße werden bis ins 21. Jahrhundert in der Uhrmacherei speziell bei der Bezeichnung von Uhrwerken und deren Größe (Kaliber) verwendet.
  • Das verbreitete, bis heute weltweit verwendete Schusswaffenkaliber 7,62 mm wurde um 1900 mit dem sogenannten Dreiliniengewehr eingeführt.[4]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde…, Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 158.
  2. a b Tafel 1 in der preußische Katasteranweisung VIII vom 25. Oktober 1881: 1 pr. (rheinl.) Fuß = 144 Linien = 139,13 Pariser Linien; 1 Meter = 443,296 Pariser Linien.
  3. Zeitschrift des Kœniglich Bayerischen Statistische Bureau, Erster Jahrgang 1869, S. 140: "Amtliche Zusammenstellung der Verhältnisszahlen für die Umrechnung der im diessrheinischen Bayern bisher giltigen Maasse und Gewichte in die durch das Gesetz vom 29. April 1869, die Maas- und Gewichtsordnung betreffend, festgestellten neuen Maasse und Gewichte.
  4. Löbell's Jahresberichte über das Heer- und Kriegswesen, Band 27, Seite 895