Marie Raschke

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Marie Alwine Ottilie Raschke (* 29. Januar 1850 in Gaffert, Kreis Stolp; † 15. März 1935 in Berlin) war eine der führenden Juristinnen der deutschen Frauenbewegung und zugleich eine der ersten deutschen Juristinnen überhaupt.

Sie war Tochter eines Rittergutsbesitzers in Pommern. 1879 musste sie aus wirtschaftlichen Gründen nach Berlin gehen. Dort arbeitete sie bis 1899 als Lehrerin. Bekannt wurde sie als Gründerin bzw. Mitbegründerin zahlreicher Vereine und Organisationen der Frauenbewegung: Verein Berliner Volksschullehrerinnen (1889), Verein studierender Frauen (1897), Frauenbank (1910), Deutscher Juristinnenbund (1918). Ihre wichtigsten Publikationen stammen aus den "Rechtskämpfen" der Frauenbewegung gegen das als patriarchal empfundene Familienrecht des 1896 parlamentarisch beratenen und verabschiedeten Bürgerlichen Gesetzbuchs. Zum Zeitpunkt der Beratungen war Raschke Vorsitzende der Rechtskommission des Bundes deutscher Frauenvereine.

Sie gehörte zu den ersten Frauen, die Jura studierten. Universitäre Abschlüsse in diesem Fach waren deutschen Frauen damals nur in der Schweiz möglich. So promovierte Raschke 1899 an der Universität Bern. Ihr Ziel war es, einen neuen juristischen Beruf als Frauenberuf zu etablieren, nämlich den einer Lehrerin für Rechtskunde. Unter anderem leitete sie eine "Zeitschrift für populäre Rechtskunde", die nur 1900–1902 erschien, gab sieben Bände einer Schriftenreihe "Rechtsbücher für das deutsche Volk" und neun Bände "Populäre Rechtskatechismen" heraus.

Siehe auch: Anita Augspurg, Lily Braun, Minna Cauer, Camilla Jellinek, Emilie Kempin-Spyri, Marie Stritt, Marianne Weber

Literatur

Weblinks