Musikalien

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Musikalien im engen Sinn sind Druckerzeugnisse mit Noten von Werken der Musik. Sie werden im Alltag häufig auch einfach Noten genannt. Hergestellt werden sie in der Regel von Musikverlagen, verbreitet über den Musikalienhandel. Hier verstehen sich unter Musikalien im weiteren Sinne auch Notenhefte, musikpädagogische Literatur und Lernhilfen aller Art.

[Bearbeiten] Musikalien und Urheberrecht

Wie jedes geistige Eigentum unterliegen auch musikalische Kompositionen dem Urheberrecht. Zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen des Urheberrechts, nach dem ein Werk bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt ist, tritt in Deutschland die Bestimmung, dass auch der konkrete Notensatz wettbewerbsrechtlichen Schutz genießt. Dies kommt prinzipiell einem generellen Kopierverbot von gedruckten Noten gleich, von dem es allerdings Ausnahmen gibt, wenn das Werk länger als zwei Jahre nicht mehr im Handel erhältlich ist. Der Verzicht von – zumeist nicht-kommerziellen – Notensetzern auf die Rechte an Notendrucken von ansonsten urheberrechtlich freien Werken führte besonders in den USA zur Free-Sheet-Music-Bewegung.

[Bearbeiten] Deutscher Markt

2009 waren auf dem deutschen Markt etwa 300 000 Notenausgaben lieferbar, jährlich erscheinen rund 7000 neu. Die Musikverlage erzielen damit einen Jahresumsatz von etwa 630 Millionen Euro, das sind etwa 15 Prozent ihrer Gesamtumsätze. [1]

[Bearbeiten] Quellen

  1. Vgl. etwa Bbl. 17, S. 38
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