Nachsitzen
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Nachsitzen oder Silentium ist eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme, die gegen einen Schüler verhängt wird, beispielsweise wegen schlechten Betragens oder vergleichbarer schulischen Vergehen. Wer nachsitzen muss, darf nicht mit den anderen Schülern nach Hause, sondern muss noch eine bestimmte Zeit in der Schule bleiben und zusätzliche Aufgaben erledigen. Nachsitzen gilt als eine der mildesten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Bei minderjährigen Schülern müssen die Eltern vorab informiert werden.
In Deutschland ist das Nachsitzen in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg bestimmt, dass ein Nachsitzen von bis zu zwei Unterrichtsstunden durch den Lehrer angeordnet werden kann.[1]. Ein Nachsitzen von bis zu vier Stunden muss durch den Schulleiter angeordnet werden.[2] In Schleswig-Holstein ist das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern im Schulgesetz geregelt.§ 25 Ähnlich verhält es sich in Rheinland-Pfalz: Zulässig ist das Nacharbeiten von Versäumten (beispielsweise Hausaufgaben) oder nachmittägliches Bearbeiten von Übungsaufgaben (auch mit pädagogischen Inhalten) unter Aufsicht (§ 83 Abs.1 ÜSchO RLP). Bloßes Nachsitzen ist weder als Ordnungsmaßnahme noch als erzieherische Maßnahme zulässig.
In Österreich ist Nachsitzen gesetzlich verboten.

