Nizza-Klassifikation

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Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken
Kurztitel: Nizza-Klassifikation
Titel (engl.): Nice Agreement Concerning the International Classification of Goods and Services for the Purposes of the Registration of Marks
Datum: 15. Juni 1957
Fundstelle: ?
Fundstelle (deutsch): Klassifikation von Nizza beim Deutschen Patent- und Markenamt (Stand Januar 2019)[1]
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen
Unterzeichnung: ?
Ratifikation: 93 Staaten (1. November 2023)[1]

Deutschland: 29. Januar 1962
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Nizza-Klassifikation, eine international anerkannte Markenklassifikation, ist ein internationales Abkommen über die Einteilung von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung einer Marke. Sie wird von der WIPO verwaltet und weltweit in mehr als 140 Ländern genutzt.

Zielsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich einen Namen, ein Wort, Bild, Zeichen etc. schützen lassen kann. Sie besteht aus 45 Klassen.

Es ist möglich, dass sich verschiedene Anmelder dieselbe Wortmarke (z. B. Tempo) eintragen lassen, solange dies in unterschiedlichen Klassen geschieht. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch unterschiedliche Klassen ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen enthalten können, so dass eine Eintragung ältere Rechte verletzen würde (z. B. Software in der Klasse 09 und Dienstleistungen eines Programmierers in der Klasse 42).

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Markenklassifikation wurde am 15. Juni 1957 in Nizza mit dem Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken international beschlossen und wird daher auch Nizza-Klassifikation genannt.

Seither wird sie alle fünf Jahre in einer revidierten Fassung neu herausgegeben. Um mit der gesellschaftlichen und technischen Weiterentwicklung Schritt halten zu können, werden darüber hinaus seit 2013 jährliche „Versionen“ veröffentlicht, die neue Begriffe oder Streichungen bestehender Begriffe vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (z. B. Klassenänderungen, Schaffung neuer Klassen, Streichung bestehender Klassen) bleiben allerdings weiterhin den alle fünf Jahre erscheinenden „Ausgaben“ vorbehalten.[2] Am 1. Januar 2017 ist die 11. Ausgabe der Internationalen Markenklassifikation in Kraft getreten; seit dem 1. Januar 2019 gilt die „Version 2021“ der 11. Ausgabe.[3]

Klasseneinteilung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Einteilung der Klassen nach § 19 Absatz 1 der Markenverordnung der 9. Ausgabe des Abkommens von Nizza wurden in der 10. Ausgabe geändert. Die vormals geltenden Klassifikationsregeln wurden vollständig überarbeitet, Begriffe neu eingeführt bzw. gestrichen und Zuordnungen zu den einzelnen Klassen wurden geändert.[4][5][6]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. wipo.int (PDF; 141 kB)
  2. Hinweis - auf die Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012 - Was bedeutet das für Markenanmelder? - Wesentliche Änderungen gegenüber der 9. Ausgabe - Organisatorisches (Memento des Originals vom 13. Oktober 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dpma.de. Website DPMA. Abgerufen am 8. Januar 2016.
  3. DPMA - Nizza-Klassifikation (Memento des Originals vom 1. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dpma.de. Website DPMA. Abgerufen am 22. Februar 2019.
  4. Hinweis - auf die Neufassung der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2012 - Was bedeutet das für Markenanmelder? - Wesentliche Änderungen gegenüber der 9. Ausgabe - Organisatorisches (Memento des Originals vom 13. Oktober 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dpma.de. Website DPMA. Abgerufen am 8. Januar 2016.
  5. Teil 1: Alphabetische Liste der Waren und Dienstleistungen. (Memento des Originals vom 18. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dpma.de (PDF; 1,8 MB) Website DPMA; abgerufen am 8. Januar 2016
  6. Teil 2: Liste der Waren und Dienstleistungen nach Klassen (Memento des Originals vom 18. April 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dpma.de (PDF; 1,7 MB) Website DPMA; abgerufen am 8. Januar 2016