Oberrat (Herzogtum Kurland und Semgallen)

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Wappen des Herzogtums Kurland und Semgallen

Oberrat war im Herzogtum Kurland und Semgallen die Benennung der vier höchsten Würdenträger, die im Herzogtum den Obersten Rat repräsentierten. Sie waren Adelige, mussten im Besitz kurländischer Güter oder Ländereien sein und das kurländische Indigenat besitzen. Das Herzogtum Kurland und Semgallen existierte von 1561 bis 1795, nach der dritten Teilung Polens wurde es vom Russischen Reich vereinnahmt und eine neue Rangordnung installiert.

Struktur

Die Würdensstruktur des Herzogtums war, gemäß der „Formular Regiminis“[1](Regierungs-Formel von 1617), in drei Stufen aufgeteilt: Hauptleute, Oberhauptleute und Oberräte.

Acht Hauptleute

Die unterste Stufe bildeten acht Hauptleute, die in den, noch aus der Zeit des Deutschen Ordens stammenden, Burgen und festen Plätzen residierten und die herzoglichen Güter und Städte in ihrem jeweiligen Bezirk verwalteten.

Vier Oberhauptleute

Es folgte die Stufe der Oberhauptleute, dieses waren je zwei aus Kurland und Semgallen, die der Herzog unter den Hauptleuten auswählte. Ihnen oblag die Verwaltung der vier Oberhauptmannschaften Golding, Tuckum, Mitau und Selberg[2], sowie die Leitung aller staatlichen Institutionen in ihren Verantwortungsbereich. Gleichzeitig waren sie die Gerichtspräsidenten der Oberhauptmannschaftsgerichte als Gerichte der Ersten Instanz.

Vier Oberräte

Die Oberräte[3], von denen es vier gab, waren die höchsten Würdenträger, sie wurden vom Herzog unter den Oberhauptleuten ausgewählt und auf Lebenszeit ernannt.

Oberster Rat

Die vier Oberräte bildeten den „Geheimrat“ oder den „Obersten Rat“ des Herzogs[7],mitunter waren die Ämter Landhofmeister und Kanzler in Personalunion besetzt wurden. Der Oberste Rat repräsentierte die Landesregierung und das Hofgericht beim Herzog. Sie vertraten den Herzog während dessen Abwesenheit im Herzogtum sowie im Falle von dessen Minderjährigkeit, aber auch während der herzoglosen Zeit nach dessen Tod. Darüber hinaus vertraten sie den Adel beim Herzog und wurden auch als „Ältere Brüder“ tituliert, sie konnten den Herzog zur Einhaltung der Freiheit, der Privilegien und zur Wahrung der Bürgerrechte auffordern, ohne Sanktionen seinerseits zu befürchten. Mit der Machtübernahme und Einverleibung Kurlands durch das zaristische Russland wurden die Oberräte abgeschafft, „das Oberhofgericht blieb jedoch bestehen und die Oberräte führten ihre Titel weiter, obwohl sie deren entsprechende Verwaltungsaufgaben nicht mehr hatten“.[8]

Oberräte (Kanzler und Landhofmeister) zwischen 1562 und 1795

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heinrich Ludwig Birkel, Formula regiminis de anno MDCXVII.: Pacta subiectionis inter regem Sigismundum Augustum et magistrum Gotthardum Kettler, inita Vilnae die XXVIII. Novembris anni MDLXI et Privilegium Sigismundi Augusti datum Vilnae Nobilitati Livoniae ... MDLXI, Verlag Steffenhagen, 1807, Original von Bayerische Staatsbibliothek, Digitalisiert 8. Sept. 2008 [1]
  2. Neueste lȧnder-und völkerkunde: Ein geographisches lesebuch für alle stȧnde..., Band 3 von Neueste lȧnder-und völkerkunde: Ein geographisches lesebuch für alle stȧnde , Im verlage des geographischen instituts, 1807, Original von University of Michigan, Digitalisiert 24. März 2006 [2]
  3. Stephan Wendehorst (Hrsg.), Die Anatomie frühneuzeitlicher Imperien: Herrschaftsmanagement jenseits von Staat und Nation, Band 5 von bibliothek altes Reich, Verlag Walter de Gruyter , 2015, ISBN 3110398044 [3]
  4. Landhofmeister. In: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW) [4]
  5. Kanzler. In: Baltisches Rechtswörterbuch [5]
  6. Landmarschall. In: Baltisches Rechtswörterbuch [6]
  7. Der geheime oder Oberste Rat des Herzogs. In: August Wilhelm Hupel, Statistisch-Topographische Nachrichten von den Herzogthümern Kurland und Semgalln. Nebst andern kürzern Aufsätzen: Der nordischen Miscellaneen 9tes und 10tes Stück, Band 9 von Der nordischen Miscellaneen ... Stück / von August Wilhelm Hupel, Verlag Johann Friedrich Hartknoch, 1785, Original von Nationalbibliothek der Tschechischen Republik, Digitalisiert 23. Nov. 2015 [7]
  8. Oberräte. In: Baltisches Rechtswörterbuch [8]
  9. Clodt von Jürgensburg. In: Deutsche Biographie.de [9]
  10. Michael von Brunnow. In: Baltisches Bibliographisches Lexikon digital (BBLdigital) [10]
  11. Melchior von Flöckersamb. In: Herder-Instituts für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft[11] und Deutsche Biographie.de [12]
  12. Christoph Heinrich von Puttkamer. In: [13] [14] [15]
  13. Friedrich von Brackel. Eintrag auf Geni.com [16]
  14. Die vier Oberräte (Fußnote 5), in: Almut Bues (Hrsg.), Eine schwierige Erbschaft: die Verhandlungen nach dem Tode Herzog Jakobs von Kurland 1682/83, Band 1 von Quellen und Studien, Deutsches Historisches Institut Warschau, Otto Harrassowitz Verlag, 1995, ISBN 3447036206 [17]
  15. Heinrich Christian von den Brincken. In: BBLdigital [18]
  16. Johann Heinrich von Keyserling. In: BBLdigital [19]
  17. Landhofmeister in Kurland [20]
  18. Presidente del Governo Ducale (dal 26/4/1795 Provvisorio) 1562/1796 (Landhofmeister)[21]
  19. Heinrich Georg von Mirbach. In: BBLdigital [22]
  20. Christoph Friedrich von der Osten-Sacken. Eintrag auf Geni.com [23]
  21. Otto Christoph von der Howen. In: BBLdigital [24]
  22. Dietrich II. Graf von Keyserlingk. Eintrag auf Geni.com [25]
  23. Dietrich Graf von Keyserlingk. In: BBLdigital [26]
  24. Heinrich Christian von Offenberg. In: BBLdigital [27]
  25. Johann Ernst von Klopmann. In: BBLdigital [28]
  26. Ernst Johann von Taube. In: BBLdigital [29]
  27. Georg Christoph von Lüdinghausen. In: BBLdigital [30]
  28. Christian Ernst von Oelsen. In: BBLdigital [31]
  29. Carl Ferdinand von Orgies. In: BBKdigital [32]