Parkposition

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In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es fehlen... Außerdem bezieht sich der größte Teil des Textes auf große Verkehrsflughäfen, Zustände wie in Brno, wo man die 20 Meter zum Flugzeug zu Fuß geht und weder Fluggasttreppe, noch Fluggastbrücke bentutzt, sondern die ins Flugzeug integrierte Treppe, müßten noch behandelt werden. Allein: Mir fehlen die vorzeigbaren Quellen. Da in der Fliegerei alles von ICAO und IATA oder irgendwelchen Behörden vermittelst JAR u.ä. geregelt ist, wird sich sicher jemand finden, der den Artikel ergänzen und belegen kann.
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Eine Parkposition ist im Luftverkehr der Ort, an dem ein Flugzeug am Boden abgestellt wird.

Die Parkposition kann auf Verkehrsflughäfen sowohl eine Passagierbrücke am Terminal sein, als auch eine Außenposition. Passagiere müssen in einem Flugzeug solange angeschnallt bleiben, bis die endgültige Parkposition erreicht ist, die Triebwerke ausgeschaltet sind, und die Anschnallzeichen über den Sitzen der Passagiere erloschen sind. Sofort nach Ankunft wird das Fahrwerk gegen Wegrollen gesichert. Erst dann werden vom Kabinenpersonal die Türen geöffnet.

[Bearbeiten] Parkposition am Flugsteig

Eine Parkposition am Flugsteig direkt am Terminal ist für die Passagiere bequemer beim Aussteigen, außerdem sind die Wege zu der Gepäckausgabe kürzer. Dabei wird zunächst noch vor dem Öffnen der Flugzeugtüre ein hydraulisch bewegter, begehbarer Schlauch, die sogenannte Fluggastbrücke, angedockt.

[Bearbeiten] Außen-Parkposition

Beim Abstellen auf einer Außenposition werden nach dem Stopp zunächst die Fahrwerke gegen Wegrollen gesichert. Mobile Fluggasttreppen werden für das Aussteigen an das Flugzeug manövriert. Dann wird der Mitarbeiter der Flugsicherung von Außen an die Kabinentür klopfen, dies ist für das Kabinenpersonal das Zeichen, dass alles für das Aussteigen der Passagiere vorbereitet ist.

Aufgrund der Tatsache, dass das Vorfeld von Nicht-Bediensteten auf keinen Fall betreten werden darf, ist eine Abholung mittels Pendelbusverkehr - bei Kleinflugzeugen mit Taxis zum Empfangsgebäude eines Verkehrsflughafens oder aus dem Vorfeld eines Flugplatz notwendig. Diese Serviceleistung ist für die Passagiere kostenlos.

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