Philipp Braun (Aktivist)

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Philipp Braun (* 1967 in Tübingen) ist ein Schwulenaktivist und ehemaliger Bundesvorstand des LSVD. Von 2006 bis 2009 war er einer der beiden Generalsekretäre der ILGA.

Die ILGA ist als Nichtregierungsorganisation die offizielle Homosexuellen- und Transgendervertretung bei der EU. Innerhalb des LSVD war Braun für die Vertretung ins Ausland zuständig. Er ist Sozialdemokrat.

Philipp Braun ist seit den frühen 1990er Jahren in der Schwulenbewegung aktiv. Er war maßgeblich an der Kampagne für die brasilianische UN-Resolution gegen Homosexuellendiskriminierung und an der LSVD-Kampagne gegen schwulenfeindliche Texte in der Reggae-Musik beteiligt.

Im April 2005 hielt Braun seine erste Rede vor der Menschenrechtskommission in Genf und war Leiter des UN-Menschenrechtspanels „In Union: how can workers' rights and the struggle for equality for sexual minorities advance together“ im Genfer Palais des Nations (ehemals Sitz des Völkerbundes). Dieses fand in Zusammenarbeit mit dem Dachverband der weltweiten Gewerkschaften und mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes statt.

Studium und weiterer Werdegang

Braun studierte Mathematik und Informatik in Tübingen. Die Carnegie Mellon University in Pittsburgh schloss er mit dem Titel Master of Science in Engineering and Public Policy ab. Des Weiteren war er Doktorand im Graduiertenprogramm in Medienwissenschaften an der School of Journalism and Mass Communication an der University of Colorado at Boulder.

Braun ist hauptberuflich als Referent bei einer Bundesbehörde in Bonn beschäftigt.

Einsatz vor UN-Menschenrechtskommission

Braun sprach am 5. April 2005 als LSVD-Sprecher in Genf vor der UN-Menschenrechtskommission (MRK) und forderte die Einhaltung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LGBT). Braun sprach im Namen des kanadischen HIV/AIDS Legal Network. Hintergrund ist, dass bei den UN keine LGBT-Organisationen akkreditiert sind.

Braun erklärte, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auch die bürgerlichen und politischen Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern umfasse. Diese Rechte einzufordern, sei auch nach über 100 Jahren Emanzipationsbewegung notwendig. So werde Homosexualität noch immer in über 70 Ländern kriminalisiert.

Die fortgesetzte Verletzung der Menschenrechte von Homosexuellen widerspricht laut Braun einem Urteil des UN-Menschenrechtsausschusses aus dem Jahr 1994. Damals hatte der Ausschuss im Fall Toonen gegen Australien entschieden, dass Gesetze, die die einvernehmliche Sexualität zwischen zwei Menschen desselben Geschlechts verbieten, gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen.