Radikaldemokratie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. April 2016 um 20:49 Uhr durch GeorgDerReisende (Diskussion | Beiträge) (Typographische Anführungszeichen korrigiert | Helfer gesucht). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Begriff Radikaldemokratie (von lat. radix = die Wurzel betreffend und Demokratie) bezeichnet Demokratiemodelle, die als Basis ausschließlich die Volkssouveränität anerkennen und sowohl naturrechtliche Setzungen wie Einflüsse Dritter durch wirtschaftliche Macht bzw. eigenmächtig handelnde Institutionen ablehnen.

Die genaue Form der politischen Strukturen unterscheidet sich je nach radikaldemokratischem Modell stark: Das Spektrum reicht von der „Herrschaft der Gesetze und nicht mehr der Personen“[1] über direkt- und rätedemokratische Ansätze bis zu einer Abschaffung aller „Institutionen, die nicht demokratisierbar sind“.[2]

Umfassende Demokratisierung

In der Idee der Radikaldemokratie geht es vor allem um die Demokratisierung aller gesellschaftlichen Verhältnisse, d.h. um die Überwindung autoritärer und hierarchischer Strukturen, die Voraussetzung für eine selbst bestimmte Gestaltung aller Lebensverhältnisse eines jeden Einzelnen sind. Weil entscheidende Bereiche demokratischer Kontrolle entzogen (wie z.B. in der Wirtschaft) oder autoritär organisiert sind (wie z.B. das Bildungssystem), kritisieren Radikaldemokraten den undemokratischen Charakter dieser Gesellschaft und treten für ihre Veränderung ein. Es geht hierbei vor allem um die Emanzipation des Einzelnen und gesellschaftliche Verhältnisse, die Selbstbestimmung umfassend ermöglichen. Befreiung des Einzelnen von Herrschaft und Unterdrückung und die Schaffung einer emanzipatorischen Gesellschaft sind in der Radikaldemokratie untrennbar miteinander verbunden.

Freiheit und Partizipation

Ausgangspunkt der Radikaldemokratie ist die positive Bezugnahme auf Freiheit. Freiheit kann allerdings nicht nur als formale Freiheit verstanden werden. Freiheit umfasst mehr als nur gesetzlich zugestandene Möglichkeiten, Rechte wahrzunehmen. Freiheit bedeutet, „frei sein“ von allen herrschaftlichen Zwängen und Gewaltverhältnissen.

Radikaldemokratie ist eine Herrschaftsform, egal wie es gewendet wird. Radikaldemokratie ist daher zu begreifen als ein Verfahren, das versucht, den unterschiedlichen Interessen der Menschen eine Form zu geben, in denen sie ihre Konflikte, die Aufgrund ihrer unterschiedlichen Interessen notwendigerweise entstehen, austragen. Radikale Demokratie unterscheidet sich allerdings in vielerlei Hinsicht von bürgerlichen Demokratievorstellungen. Radikaldemokratische Verfahren implizieren, dass im Gegensatz zur bürgerlichen Demokratie nicht nur jeder formal gleiche Partizipationsmöglichkeiten hat („one man, one vote“), sondern auch die gleichen Möglichkeiten, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen. Kapitalistische Verhältnisse, in denen ökonomische Macht zur politischen Macht wird, stehen daher im Widerspruch zu radikaldemokratischen Vorstellungen.

Soziale Bedingungen

Radikaldemokratie ist also zunächst ein Verfahren, in denen Menschen ihre Interessenkonflikte austragen können. Dabei impliziert ein radikaldemokratisches Verfahren auch die gleichen Möglichkeiten, sich in Entscheidungsprozesse einbringen zu können. Darin unterscheidet sich ein radikaldemokratisches Verfahren von einem bürgerlich-demokratischen Verfahren.

Der Radikaldemokratiebegriff impliziert aber mehr als nur ein Verfahren, wie in einem gesellschaftlichen Zustand, in dem die Menschen selbst Herr über ihre Verhältnisse geworden sind – in dem also nicht mehr die Warenförmigkeit ihres Produktionsprozesses sich über die Menschen verselbständigt hat, die Menschen also nicht mehr Objekt sondern Subjekt der menschlichen Geschichte sind, sie also zu sich selbst gekommen sind – Entscheidungen getroffen werden. Der Begriff der Radikaldemokratie beinhaltet auch eine Strategie, wie dieser Zustand erreicht werden kann.

Diese Strategie umfasst – abgeleitet aus dem Ziel der Freiheit der Individuen und dem sich daraus notwendig ergebenden radikaldemokratischen Verfahren – dass Radikaldemokratie die Freiheit des Individuums nicht nur beschränkt, sondern auch dessen notwendige Voraussetzung ist. Wer die Freiheit des Individuums anstrebt, will also alle Bereiche, in denen gegenwärtig herrschaftliche Verhältnisse vorzufinden sind, zurückdrängen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, alle Bereiche, die bisher demokratischen Prozessen entzogen sind, radikal zu demokratisieren, also die Notwendigkeit, Lohnarbeiter und Benachteiligte jeder Art zu unterstützen, herrschaftliche Machtstrukturen aufzuheben, in denen sich die Verantwortung und die Macht des Einzelnen zum Leidwesen der Mehrheit „undemokratisch“ konzentriert.

Ideengeschichtliche Herkunft

Ideengeschichtlich nimmt die Radikaldemokratie die Elemente verschiedener bestehender politischer Anschauungen und Utopien auf, insbesondere aus jenen Teilen des politischen Spektrums, die in der Tradition der Aufklärung stehen. Radikaldemokratische Ideen finden sich traditionell einerseits in vielen Spielarten linker Politik, insbesondere im Sozialismus, Kommunismus (hierbei insbesondere im Rätekommunismus) sowie im Anarchismus und Anarcho-Syndikalismus. Aber auch die bürgerliche Traditionslinie ist im Freiheitsgedanken der Radikaldemokratie aufgenommen, insbesondere der Liberalismus, der an die bürgerliche Idee eines mündigen und autonomen politischen Subjekts anknüpft, wie es etwa bei Immanuel Kant oder Jean-Jacques Rousseau philosophisch-politisch entworfen wurde. Der Gedanke der demokratischen Selbstverwaltung reicht dabei zurück bis in die griechische Polis.

In der Gegenwart steht außer den genannten politischen Strömungen auch der Kommunitarismus der Radikaldemokratie nahe. Aspekte einer radikalen Demokratisierung finden sich auch in verwandten Konzepten wie der direkten Demokratie, der Basisdemokratie, der Rätedemokratie oder der Partizipatorischen Demokratie.

Kritik

Bei Anhängern der Repräsentativen Demokratie gilt die Radikaldemokratie als eine zu extreme Interpretation des Demokratiegedankens, die zugunsten eines an Konzept der Masse orientierten Allgemeinwillens potentiell zu einer Verletzung oder gar Aufhebung der Individualrechte des Einzelnen führen könnte. Sie halten eine Herrschaft allein oder hauptsächlich durch Volksabstimmungen für gefährlich, weil diese ihrer Meinung nach zu Populismus und im schlimmsten Fall zu einer diktatorischen „Herrschaft des Pöbels“ (Ochlokratie) oder von ihm ermächtigter charismatischer Volksführer hinführen könnte, zumindest aber zu einer Einschränkung der privaten Sphäre zugunsten der öffentlichen. Anstelle eines radikaldemokratischen Identitätsmodells von Herrschaft bevorzugen sie im Prinzip ein Delegationsmodell (etwa nach Joseph Schumpeter), das nicht in der Ausübung von politischer Macht durch Wenige das Hauptproblem sieht, sondern in ihrer Kontrolle durch Abwahlmöglichkeit und Gerichte.

Damit zeigen sie nach Ansicht von Vertretern der Radikaldemokratie antidemokratisches Denken auf, da sie die Menschen für unfähig hielten, vernünftige Entscheidungen zu treffen und somit jeden emanzipatorischen Ansatz von vornherein untergrüben und ihre gewählten Eliten für unfehlbar hielten. Radikaldemokraten halten Populismus in diesem Zusammenhang auch in der Repräsentativen Demokratie für möglich („Herrschaft der Repräsentanten“), Anhänger der repräsentativen Demokratie widersprechen dem nicht, halten ihn aber für unwahrscheinlicher und in seinen Möglichkeiten für beschränkter.

Liberale Gegner kritisieren an der Radikaldemokratie, die wie weiter oben erwähnt oft auch eine „Demokratisierung“ nicht-politischer Gesellschaftsbereiche (Kultur, Wirtschaft, Schule etc.) fordert, dass eine Art von Herrschaft nicht dadurch weniger Herrschaft ist, wenn sie von vielen gegenüber wenigen ausgeübt wird; die Radikaldemokratie sei insofern gefährlich, als sie Herrschaft in vorher herrschaftsfreie oder zumindest partikulare Räume einführe, die dem Privatbereich der Bürger zuzuordnen sind und so deren individuelle Handlungsfreiheit(en) aufhebe. Dahinter steckt die Frage, ob eine Demokratie nur dann wirklich demokratisch ist, wenn alle Lebensbereiche Sache der Öffentlichkeit sind, oder ob nicht gerade die Möglichkeit, jenseits von der politischen „demokratischen“ Öffentlichkeit privat oder gesellschaftlich handeln zu können, Grundlage für eine Demokratie sein soll.

Kritiker halten Radikaldemokratie außerdem in anonymen modernen Massengesellschaften für praktisch kaum durchführbar, anders als in griechischen Stadtstaaten oder kleinen Schweizer Kantonen. Radikaldemokraten weisen allerdings darauf hin, dass die Radikaldemokratie in modernen Nationalstaaten bislang noch nicht erprobt wurde.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Jens Thudichum, Mit radikaler Demokratietheorie Kritik und Utopie formulieren
  2. so die Selbstdarstellung der nordrhein-westfälischen JungdemokratInnen/Junge Linke