Rechtsdogmatik
Die Rechtsdogmatik ist Teil der Rechtswissenschaft. Sie unternimmt die systematische und begriffliche Durchdringung (exegetische Jurisprudenz) der geltenden Rechtsnormen. Ihre Methoden hängen von der Art des Rechtsstoffes ab; im kontinentaleuropäischen Rechtskreis, der hauptsächlich aus Gesetzesrecht besteht, sind dies vor allem die Interpretation und die Lückenfüllung.
Verhältnis zur Rechtsmethodik [Bearbeiten]
Rechtsdogmatik und Rechtsmethodik sind keine präzise voneinander trennbare Sphären, sondern als zwei sich vielfältig überschneidende Tätigkeitsbereiche bzw. Ordnungsbegriffe aufzufassen. Rechtsmethodik beschäftigt sich mit der Untersuchung von Regeln, die bei der Rechtsfindung und -gewinnung angewendet werden und ihrerseits dogmatische Sätze beeinflussen. Sie schreibt also – zumindest rudimentär – die Struktur rechtsdogmatischer Arbeit vor.
Zugleich bedarf auch die Untersuchung methodischer Regeln der rechtlichen Anknüpfung. Im verfassungsfundierten demokratischen Rechtsstaat müssen sich auch methodische Erkenntnisse im Rahmen des Verfassungsrechts bewegen, methodische Regeln bedürfen der verfassungsdogmatischen Anknüpfbarkeit. Rechtsmethodik ist daher ihrerseits der Struktur nach dogmatisch: die Rechtsmethodik stellt einen wichtigen Teil im Instrumentarium der Rechtsdogmatik dar, die Rechtsdogmatik ein Betätigungsfeld der Rechtsmethodik. Daraus ergibt sich insofern ein Zirkularitätsproblem, als die Ermittlung methodischer Vorgaben für die inhaltlich-dogmatische Arbeit ihrerseits bereits eine bestehende Methodik voraussetzt. Das Problem lässt sich mit einem Verweis auf die Tradition oder mit dem Gedanken der Sachgesetzlichkeit – d. h. letztlich aus zumindest impliziten Zweckmäßigkeitserwägungen heraus – auflösen.