Rechtsfolge

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Die Rechtsfolge, auch als Sanktion bezeichnet, ist gesetzestechnisch Bestandteil einer Norm und gibt an, was gilt, wenn der Tatbestand der Norm erfüllt ist, d.h. wenn ein Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale besitzt.

Manche Gesetzesregelungen sind unbeabsichtigt lückenhaft. Entsteht im konkreten Fall das Bedürfnis nach einer Regelung, lassen sich Rechtsfolgen aus ähnlichen Regelungen im Wege der Analogie für den ungeregelten Fall ableiten, wobei im Strafrecht Analogien zu Lasten des Straftäters unzulässig sind.

Von Konkurrenz spricht man, wenn mehrere Gesetze einen Sachverhalt unterschiedlich regeln.

Manche Normen eröffnen auf der Rechtsfolgenseite ein Ermessen. In diesen Fällen können mehrere Entscheidungen des Rechtsanwenders rechtmäßig sein.

Häufig drohen Strafnormen abstrakt als Rechtsfolge einen Strafrahmen an. Innerhalb dieses Strafrahmens bestimmt der Strafrichter die individuelle Strafzumessung.

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