„Samsung Galaxy Tab 10.1“ – Versionsunterschied

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Kistenformate mit Softlineecken sind spätestens seit Übung des Archebaus ohne Patentrechtnahme Noas Allgemeingut und nicht mehr rechtsschutzfähig.
Da ist ein belegender Rückgriff auf den 1968er Film "Odyssee im Weltall" mit Tablet PC Bildern nicht nötig, aber zwecks Belegung einer allgemeingültigen - 33 jährigen - Nutzungsidee des Designs - hilfreich. Das Tablet PC Konzept selbst - Bildschirmfunktionsflächen - ist ja auch zweifellos Allgemeingut und wird vorliegend von Apple nicht rechtsmonopolisiert.
Die Lachnummer des Dt- Patentamts mit Folgeleistung DDörfer Landrichter belegt mangelhafte Allgemeinbildung und niveaufreie Staatswillkür mit Schaden für den dt. Rechtskreis und Handel.
Apple belegt mit seinen doppelt so dicken Kisten bei weniger Leistung, das sein angebliches Image eines Technikführers bei seinem Komponentenlieferanten Samsung ist, beste Werbung, letztlich entscheidet der Markt. www.grosse.holthaus@yahoo.ca

Version vom 23. September 2011, 16:50 Uhr

Samsung Galaxy Tab 10.1
Hersteller Samsung
Flash-Speicher 16, 32, 64 GB
Prozessor 1 GHz Tegra (Dual Core)
Arbeitsspeicher 1024 MB RAM
Bildschirm 25,6 cm (10,1 Zoll) großer Touchscreen, 1280 × 800 Pixel
Konnektivität - 2,5G (EDGE / GPRS) : 850 / 900 / 1800 / 1900 MHz

- 3G (HSPA+ bis 21Mbit/s) : 850 / 900 / 1900 / 2100 MHz
- WLAN 802.11 a/b/g/n
- Bluetooth 3.0
- HDMI, USB und microSD-Kartenleser (nur über Adapter)

Gewicht 569 g
Maße (H×B×T) 257 × 175 × 8,6 mm
Betriebssystem Android 3.1
Webseite samsung.com

Das Samsung Galaxy Tab 10.1 ist ein auf dem Android-Betriebssystem basierender Tablet-Computer des südkoreanischen Konzerns Samsung, der im Rahmen des Mobile World Congress im Februar 2011 in Barcelona erstmals vorgestellt wurde und im August 2011 in Deutschland in den Handel kam.[1] Mit einer Bildschirmdiagonale von etwas mehr als 25 cm ist dieses Galaxy Tab ein direkter Konkurrent des Apple iPad.

Technische Details

Das TFT-LC-Display misst 25,6 cm (10,1 Zoll) bei einer Auflösung von 1280 × 800 Pixeln. Dem 1,0-GHz-Prozessor stehen 1024 MB Arbeitsspeicher zur Verfügung. Zu den weiteren Eigenschaften zählen eine Videokamera mit HD-Auflösung (1280 x 720 Pixel), Mobilfunk mit HSPA+ bis 21Mbit/s, WLAN-Unterstützung und eine 3-Megapixel-Fotokamera mit LED-Blitz.[2]

Rechtsstreit mit Apple

Am 9. August 2011 erwirkte Apple vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung, die den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 zunächst in der Europäischen Union (bis auf die Niederlande) untersagte (Aktenzeichen: 14c O 194/11). Apple wirft Samsung vor, das geschützte Geschmacksmuster des iPads zu imitieren und dadurch den „Kultstatus“ des Apple-Konkurrenzprodukts für sich auszunutzen.[3] Die Verfügung wurde am 16. August 2011 vom Landgericht auf Deutschland eingeschränkt, wodurch das Produkt in anderen EU-Staaten vorerst vertrieben werden durfte.[4] Am 9. September 2011 bestätigte das Landgericht Düsseldorf, dass Samsung sein Tablet-PC-Modell nicht vertreiben darf. Für Samsung Deutschland gelte dieses Verkaufsverbot europaweit, entschied das Gericht. Für den Mutterkonzern in Südkorea gilt das Verkaufsverbot dagegen demnach nur in Deutschland – in anderen Ländern der EU darf der Mutterkonzern das Gerät weiterhin verkaufen. Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts der beiden Großkonzerne. Nach Angaben des Patentexperten Florian Müller stehen derzeit (Stand: September 2011) 19 Klagen weltweit an.[5] Das Urteil in den Niederlanden wird für den 15. September 2011 erwartet.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heise Online: MediaMarkt verkauft Galaxy Tab 10.1. Abgerufen am 16. August 2011.
  2. Samsung Electronics Co. Ltd.: Samsung Galaxy Tab 10.1 Specifications. Abgerufen am 22. Juli 2011.
  3. heise.de: Apple vs. Samsung: Gericht untersagt Galaxy-Tab-Verkauf in Europa. Abgerufen am 9. August 2011.
  4. heise.de: Apple vs. Samsung: Verfügung gegen Galaxy Tab eingeschränkt. Abgerufen am 16. August 2011.
  5. Gericht untermauert Verkaufsverbot für Galaxy Tab stern.de, 9. September 2011

Kistenformate mit Softlineecken sind spätestens seit Übung des Archebaus ohne Patentrechtnahme Noas Allgemeingut und nicht mehr rechtsschutzfähig. Da ist ein belegender Rückgriff auf den 1968er Film "Odyssee im Weltall" mit Tablet PC Bildern nicht nötig, aber zwecks Belegung einer allgemeingültigen - 33 jährigen - Nutzungsidee des Designs - hilfreich. Das Tablet PC Konzept selbst - Bildschirmfunktionsflächen - ist ja auch zweifellos Allgemeingut und wird vorliegend von Apple nicht rechtsmonopolisiert. Die Lachnummer des Dt- Patentamts mit Folgeleistung DDörfer Landrichter belegt mangelhafte Allgemeinbildung und niveaufreie Staatswillkür mit Schaden für den dt. Rechtskreis und Handel. Apple belegt mit seinen doppelt so dicken Kisten bei weniger Leistung, das sein angebliches Image eines Technikführers bei seinem Komponentenlieferanten Samsung ist, beste Werbung, letztlich entscheidet der Markt. www.grosse.holthaus@yahoo.ca