Scheichülislam

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Scheichülislam, Scheichulislam, Scheikulislam, Scheik ül-Islam (auch: Şeyhülislam oder Şeyh-ül islam, (Osmanisch: شيخ الإسلام‎ ) war der oberste Würdenträger jenes Teils der osmanischen Verwaltung, der das Religions-, Rechts- und Erziehungswesen umfasste.

(vergleichbar: erster Mufti, Großmufti)

Die Jungtürken schränkten ab 1916 dieses System weitgehend ein. Nach der Gründung der Nationalversammlung der Türkei im Jahre 1920 war das Amt „Scheich ul-Islam“ im Shar'iyya wa Awqaf Ministerium bis 1924 beheimatet. Der Scheich hatte die Aufgabe den obersten Kadi zu ernennen.

Aufgrund der Trennung von Religion und Staat (siehe "Laizismus Türkei") wurde das Ministerium abgeschafft und das Büro wurde ersetzt von der „Präsidium für religiöse Angelegenheiten“. Einen Kadi gibt es in der Türkei nicht mehr. Die Liquidierung des so bedeutenden Amts des Scheichülislam wurde von Muslimen allerorts als tiefer Einschnitt empfunden. Es sollte noch manche unerfreuliche Folgen nach sich ziehen.

Als Nachfolgeinstitution wurde für Muslime ein "Präsidium für Religiöse Angelegenheiten" eingerichtet, das sich als Nachfolger des Scheichülislam in einem laizistischen Staat versteht.

Siehe auch: Mustafa Sabri, Kalif

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