Senat für Patentanwaltssachen des Bundesgerichtshofs

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Senat für Patentanwaltssachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 90 Abs. 3 PAO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.

Errichtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Patentanwaltssachen wurde am 1. Januar 1967 errichtet.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Patentanwaltsordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 93 Abs. 3 PAO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Patentanwaltssachen setzt sich nach § 90 Abs. 2 PAO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Patentanwälten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Senat für Patentanwaltssachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 4. September 2020.