Senat für Wirtschaftsprüfersachen des Bundesgerichtshofs

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Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 74 Abs. 1 S. 2 WiPrO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.

Errichtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen wurde zum 1. Januar 1062 errichtet.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Wirtschaftsprüferordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 77 Abs. 2 WiPrO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Wirtschaftsprüfersachen setzt sich nach § 74 Abs. 2 WiPrO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Januar 2024)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Senat für Wirtschaftsprüfersachen. In: bundesgerichshof.de. Abgerufen am 5. Januar 2024.