Sozialgericht Neuruppin

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gebäude des Sozialgerichts Neuruppin

Das Sozialgericht Neuruppin ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von vier Sozialgerichten in Brandenburg.

Gerichtsgebäude[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Fehrbelliner Straße 4a befindet sich das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Neuruppin. Der Gebäudekomplex Fehrbelliner Straße 4a–f, die ehemalige Friedrich-Franz-Kaserne, ist denkmalgeschützt.[1]

Gerichtssitz und -bezirk[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sozialgericht Neuruppin (Brandenburg)
Sozialgericht Neuruppin (Brandenburg)
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg
  • SG Neuruppin
  • SG Potsdam
  • SG Frankfurt (Oder)
  • SG Cottbus
  • Das Gericht hat seinen Sitz in Neuruppin.

    Der Gerichtsbezirk umfasst den Landkreis Prignitz, den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, den Landkreis Oberhavel und den Landkreis Uckermark.[2]

    Übergeordnete Gerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auf Landesebene ist das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam das übergeordnete Gericht. Diesem ist wiederum das in Kassel angesiedelte Bundessozialgericht übergeordnet. Bis zum 30. Juni 2005 war das Landessozialgericht Brandenburg das zuständige Landessozialgericht.

    Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Denkmalliste des Landes Brandenburg: Landkreis Ostprignitz-Ruppin (PDF). Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum.
    2. § 1 Abs. 1, S. 1 Nr. 3 des Brandenburgischen Sozialgerichtsgesetzes in der Fassung vom 10. Juli 2014.

    Koordinaten: 52° 55′ 7,3″ N, 12° 48′ 1,2″ O